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Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium

Aufgrund des Wegfalls der Studienbeiträge stellt das Land Nordrhein-Westfalen der Universität zu Köln Kompensationsmittel zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium zur Verfügung.

Über die der Medizinischen Fakultät zukommenden, ungebundenen Mittel berät die "Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium".  Diese Kommission ist mehrheitlich mit Vertretern der Studierenden besetzt.

Antragstellung

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der geänderten Richtlinien zur Vergabe der Mittel zur Qualitätsverbesserung stehen für das Jahr 2023 hauptsächlich Mittel zur Finanzierung von hauptamtlichem Lehrpersonal und hauptamtlich lehrunterstützendem Personal zur Verfügung. Anträge auf Personalmittel für SHK, WHK, Gastdozent*innen etc. sowie Sach- und Investitionsmittel können nur in sehr geringem Umfang bewilligt werden.

Eine Übertragung nicht verausgabter Sach- und Investitionsmittel bereits bewilligter Projekte in das Folgejahr sollte dringend vermieden werden.

Bitte nutzen Sie zur Antragsstellung ausschließlich das auf der rechten Seite zum Download angebotene Antragsformular. Der Antrag sollte in einer PDF-Datei zusammengefasst sein, die nicht größer als 5MB ist.
Die Einreichung erfolgt per E-Mail an: sara.shamaiSpamProtectionuk-koeln.de

Die nächste Sitzung findet am 02.04.2024 statt. Fristende für die Antragseinreichung: 19.03.2024.

Kommissionsmitglieder

Gruppe der Professoren und Professorinnen:

  • Univ.-Prof. Dr. Bert Braumann (Vorsitz)
  • Univ.-Prof. Dr. Felicitas Pröls
  • Univ.-Prof. Dr. Joseph Kambeitz

Gruppe der Wiss. Mitarbeiter/-innen:

  • Prof. Dr. Thomas Streichert
  • Priv.-Doz. Dr. Alexandra Lappa
    Stellvertr.: Dr. Peter Knöll
  • Priv.-Doz. Dr. Michael Wicht
    Stellvertr.: Dr. Axel Schulz

Gruppe der Studierenden:

Humanmedizin

  • Katharina Zahn
    Stellvertr.: Patricia Sakwinski
  • Paul Henkelmann
    Stellvertr.: Josephine Ostermeier
  • Konstantinos Theocharis
    Stellvertr.: Jan Guddorf
  • Friederike Schmidt
    Stellvertr.: Julian Kallinowski

Zahnmedizin

  • Hannah Knauth
    Stellvertr.: Theresa Lockwald
  • Nikola Lohmann
    Stellvertr.: Justus Serwe

Beratend:

  • Univ.-Prof. Dr. Markus Rothschild (Studiendekan), Frank Jäger (Dekanatsverwaltung)

Förderbeirat e-Learning

Vorsitzender: Prof. Dr. Thomas Streichert
Beiratsmitglieder: Prof. Dr. Christian Albus, Priv. Doz. Dr. Andrea Wevers, Priv. Doz. Dr. Maike Hesse, Dr. med. Peter Knöll, Philip Lützen, Maria Ziogas, Fabian Prinz, Joschua Müller-Gerbes, Julian Bader
Beratend: Dipl.-Reg.-Wiss. Birger Reiß

Ziel des Förderbeirates E-Learning ist es, E-Learning zu fördern und stärken als ergänzende und vertiefende Säule der Lehre an der Medizinischen Fakultät.

Ausschreibung: Projekte zum E-Learning an der Medizinischen Fakultät
 
Der Förderbeirat E-Learning schreibt Projekte zum E-Learning an der Medizinischen Fakultät aus. Ziel ist es E-Learning an der Medizinischen Fakultät zu fördern und als ergänzende und vertiefende Säule der Lehre zu stärken.
Ein transparenter Eigenanteil ist ausdrücklich erwünscht. Grundausstattung kann nicht beantragt werden. Fächerübergreifende Anträge sind ausdrücklich erwünscht.
Für den Antrag nutzen Sie bitte das Formular der Qualitätsverbesserungskommission (Spalte rechts) und reichen ihn zusammengefasst als eine PDF per E-Mail ein.
E-Mail: sara.shamaiSpamProtectionuk-koeln.de

Folgende Kriterien werden zur Begutachtung der Anträge zugrunde gelegt:

  1. Implementationen in bereits bestehende Systeme.
  2. Didaktische Güte der Anträge.
  3. Der Innovationsgehalt der Anträge.
  4. Die Relevanz der Projekte für Prüfungen, Examina und den ärztlichen Alltag.
  5. Ideen zur Wartung, Pflege und Nachhaltigkeit des Lehrkonzeptes des Projektes.
  6. Verpflichtung der Entwickler/-innen, diesen Antrag nicht kommerziell selber zu nutzen und eine potentielle Nutzung an die Fakultät abzutreten. Eine Lizenz zur Nutzung für andere Einrichtungen kann später bei der Universität zu Köln erworben werden. Die Autoren/Dozenten erhalten eine kostenlose Lizenz für die nicht-kommerzielle Eigennutzung des von ihnen erstellten Lernprogramms. Die Autoren/Dozenten bekommen ferner die Erlaubnis mit der kostenlosen Lizenz an anderen universitären Standorten ohne Lizenzgebühren der Universität zu Köln mit dem Programm weiter arbeiten zu dürfen.
  7. Freier Zugang für alle Studierenden der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln z. B. über einen VPN-Client.