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Schwangerschaft im Studium

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz mit Bekanntgabe der Schwangerschaft auch für Studentinnen. Ziel des Mutterschutzgesetzes ist der Schutz der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes vor gesundheitlichen Gefahren, die durch die Arbeit entstehen. Um diesen Schutz für Sie zu gewährleisten ist es wichtig, die folgenden Hinweise zu beachten:

Den Leitfaden zum Mutterschutzgesetz vom BMFSFJ sowie das Merkblatt mit allen wichtigen Informationen finden Sie in der Randspalte zum downloaden.
 

Was ist zu tun?

Mitteilung

Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft unter Vorlage Ihres Mutterpasses frühzeitig im Studierendensekretariat der Universität zu Köln.

Individuelle Abklärung von Einsatzbereichen und Einschränkungen

Als nächsten Schritt vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem betriebsärztlichen Dienst zu einem vertraulichen Beratungsgespräch:

Betriebsärztlicher Dienst, Gebäude 11 A, Kerpener Str. 62, 50937 Köln, betriebsarztSpamProtectionuk-koeln.de

Der Betriebsärztliche Dienst berät Sie über mögliche Einsatzbereiche im Studium sowie potentielle Einschränkungen und steht Ihnen während der gesamten Schwangerschaft beratend zur Verfügung.

Beurlaubung:
Sie können sich aufgrund Ihrer Schwangerschaft beurlauben lassen. Dazu muss keine besondere Begründung nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes vorliegen. Erforderliche Nachweise sind der Mutterpass sowie ein ärztliches Attest.
Eine Beurlaubung kann grundsätzlich für das Sommersemester bis spätestens 31.03. (Ausschlussfrist) und für das Wintersemester bis 30.09. (Ausschlussfrist) beantragt werden. Einzige Ausnahme kann die Beurlaubung aufgrund plötzlich auftretender Komplikationen in der Schwangerschaft sein. Die Beurlaubung muss beim Studierendensekretariat der Universität zu Köln beantragt werden. Während Ihrer Beurlaubung werden Ihre Semester als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester gezählt.

Während einer Beurlaubung vom Studium ruhen in der Regel Ihre BAföG-Ansprüche (hier lesen Sie mehr zu BAföG und möglichen Ausnahmen). Dasselbe kann für Studienkredite und Stipendien gelten. Wir raten daher zu rechtzeitiger Beratung und Information.

Vorzeitige Anmeldung für Lehrveranstaltungen

An der Medizinischen Fakultät zu Köln gibt es einen gesonderten Verteiler für studierende Eltern, weiterhin haben Sie die Möglichkeit sich vorzeitig für Lehrveranstaltungen anzumelden.
Diesbezüglich melden Sie sich bitte beim:

Studiendekanat, Geb. 42
Klips 2.0-Büro, Raum UG 005
Montag, Dienstag und Donnerstag 10.00 bis 14.00 Uhr

Das Formular finden Sie hier.
 

Kursteilnahme schwangere und stillende Studentinnen

Schwangere und Stillende Mütter sind von der Teilnahme an einigen Kursen aus Gesundheits- und Sicherheitsaspekten ausgeschlossen, an anderen ist eine eingeschränkte Teilnahme möglich. Insbesondere bei Blockpraktika ist eine vorherige Absprache mit dem Leh

Semester

Kurs

Teilnahme

1. Semester

Chemie Praktikum

nicht möglich

2. Semester / 3. Semester (je nachdem, ob man im Sommersemester oder im Wintersemester angefangen hat)

Neuroanatomie

An der Veranstaltung "Demonstration Gehirnentnahme" darf nicht teilgenommen werden.

 

Makroskopische Anatomie

nicht möglich

4. Semester

Biochemie Praktikum

Im Praktikum Biochemie werden schwangere oder stillende Mütter persönlich beraten und von bestimmten Versuchsteilen ausgeschlossen. Das Praktikum kann aber dennoch absolviert werden. Vorher unbedingt absprechen.

5. Semester

Blockpraktikum Innere Medizin

Es wird geraten vor Beginn des Blockpraktikums Absprache mit den Koordinator*innen zu halten (Lehrsekretariat, Tel.: 0221 478-86177)

 

klinische Chemie

nicht möglich

6. Semester

Blockpraktikum Chirurgie

An bestimmten Teilen des Blockpraktikums kann teilgenommen werden, z. B. das Seminar am Nachmittag. Mit dem/der Lehrkoordinator*in absprechen.

 

Mikrobiologie Praktikum

Absprache mit dem/der Lehrkoordinator*in

7. Semester

Orthopädie Praktikum

Aus strahlenschutztechnischen Gründen darf nicht mit in den OP gegangen werden, die Studierenden können aber anderweitig beschäftigt werden. Dies muss nur mit der Kursleitung abgesprochen werden

 

Bildgebende Verfahren

Es erfolgt eine leichte Einschränkung der Lehrinhalte, da nicht uneingeschränkt alles gemacht werden kann. Absprache mit dem/der Lehrkoordinator*in erforderlich (Sekreteriat Frau Voihs, Tel.: 0221 478-82035)

 

Dermatologie Praktikum

Absprache mit dem/der Lehrkoordinator*in

8. Semester / 9. Semester

Blockpraktikum Gynäkologie

enthält im Skills Lab/Seminar keine Gefahr für werdende und stillende Mütter. Während der Visiten auf den Stationen (keine Blutentnahmen oder andere inv. Tätigkeiten) kann u.U. für Schwangere eine Infektionsgefahr in üblicher stationärer Art und Weise nicht ausgeschlossen werden. Hier sollten Sie verfahren, wie in den anderen Blockpraktika auch.

 

Blockpraktikum Kinderheilkunde

Absprache mit dem/der Lehrkoordinator*in

 

Blockpraktikum Allgemeinmedizin

Absprache mit der Praxis

 

Augenheilkunde Praktikum

Absprache mit dem/der Lehrkoordinator*in

 

Neurologie Praktikum

In der neurologischen Klinik können Schwangere und Stillende an allen Kursen teilnehmen bis auf die Kurse mit Patientenkontakt (v.a. Blockpraktikum), da dies potentiell infektiöse Patient*innen sein können. In der Klinik dürfen unter 14jährige nur nach ärztlicher Rücksprache auf die Station, daran müssen sich auch schwangere und stillende Mütter halten

 

Psychiatrie Praktikum

Teilnahme grundsätzlich möglich, es ist nur nicht erlaubt eine gesicherte Station zu besuchen.

 

HNO Praktikum

Schwangere dürfen teilnehmen. Die Teilnehmenden haben einen Fehltag, den sie am OP Tag nehmen können.

10. Semester

Rechtsmedizin

Nach Rücksprache mit dem betriebsärztlichem Dienst ist bei Andwendung entsprechender Schutzkleidung die aktive Teilnahme an den Leichenschauterminen gesundheitlich unbedenklich. Im Einzelfall kann - nach entsprechender Rücksprache mit dem/der Dozent*in - eine alleinige Anwesenheit (passive Teilnahme) die Untersuchungspflicht ersetzen.