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Akademische Lehrkrankenhäuser - Anforderungen & Voraussetzungen

Die Basis einer akademischen Ausbildung unserer Studierenden im Praktischen Jahr an einem Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln besteht in einer engen Kooperation sowohl in dem Bereich Lehre als auch in den Bereichen Forschung und Krankenversorgung.

Die für die PJ-Ausbildung verantwortlichen Lehrbeauftragten in den ALK
- sind habilitierte HochschullehrerInnen
- haben die volle Weiterbildungsermächtigung für das vertretene Fachgebiet
- leiten als Chefarzt/Chefärztin oder DirektorIn eine Abteilung/Klinik
- nehmen regelmäßig an den mündlich-praktischen Prüfungen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M3) als PrüferInnen in den Räumlichkeiten der Universität zu Köln teil.

Voraussetzungen für ALK seitens der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) sind:
• eine leistungsfähige Röntgenabteilung,
• ein leistungsfähiges medizinisches Laboratorium,
• eine fachwissenschaftliche Bibliothek,
• einen Sektionsraum,
• ausreichende Räumlichkeiten für Aufenthalt und Unterrichtung der Studierenden,
• Eine ausreichende Anzahl von ÄrztInnen sowohl für die ärztliche Versorgung als auch für Ausbildung von PJ-Studierenden
• eine PJ-Ausbildung nach den Vorgaben des PJ-Logbuchs der Universität zu Köln

• Fachgebiete Innere Medizin bzw. Chirurgie: Abteilungen mit unterrichtsgeeigneten PatientInnen bei mindestens 60 Behandlungsplätzen sowie sichergestelltem Konsiliardienst in den Fächern Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Neurologie, diagnostische Radiologie und Strahlentherapie
• PJ-Wahlfächer: angemessene Anzahl von Behandlungsplätzen zur Sicherstellung des Erreichens des Ausbildungsziels
• regelmäßige, akademisch begleitete klinische Besprechungen einschließlich klinisch-pharmakologischer, klinisch-infektiologischer und klinisch-pathologischer Fallkonferenzen