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Ärztliches Attest

Vor Beginn einer praktischen Tätigkeit mit Patientenkontakt ist ein ärztliches Attest obligatorisch, demzufolge Sie mindestens gegen Hepatitis B, Masern und SARS-CoV-2 geimpft sind. Darüber hinaus muss ein Arzt/eine Ärztin bestätigen, dass Sie körperlich und geistig gesund, sowie frei von ansteckenden Krankheiten (z.B. Tuberkulose etc.) sind.

Bitte nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser Formular. Sie können aber auch eine adäquate Bescheinigung Ihres Arztes in deutscher oder englischer Sprache vorlegen.

Generell gilt: Je mehr Nachweise Sie von unserem Gesundheitsfragebogen vorweisen können, desto besser bzw. schneller  können wir Ihnen ein Praktikum vermitteln. Sie müssen nicht ALLE Nachweise direkt zu Beginn bzw. bei der Einreichung der Bewerbung vorlegen. Vor allem die Nachweise darüber, dass Sie keine Tuberkulose haben, machen nur Sinn, wenn Sie nicht älter als drei Monate sind. Auch eine Thoraxaufnahme wäre als Nachweis denkbar, jedoch wollen wir nicht, dass Sie dafür extra eine machen lassen. Bitte besprechen Sie dies mit unserem Betriebsärztlichen Dienst.