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Copyright: Thomas Josek, Josekdesign
Familienförderstellen für nicht-professorale Ärzt*innen mit Familienpflichten

Gusyk-Stellen

Um Ärzt*innen die Möglichkeit zu geben, klinische und wissenschaftliche Tätigkeit miteinander zu verbinden und gleichzeitig familiären Pflichten in der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen besser nachkommen zu können, finanzieren das Dekanat und der Klinische Vorstand die sogenannten „Gusyk“-Familienförderstellen. Diese Stellen können die Freistellung von Nacht- und Wochenenddiensten oder andere Formen der Unterstützung beinhalten.

Wir rufen herzlich zur Bewerbung für die 15. Runde der Gusyk-Familienförderstellen auf. Bewerbungsschluss ist der 22.10.2023.

Voraussetzungen für Antragstellende sind:

  • Ärztliche Tätigkeit an der Uniklinik Köln
  • Nicht-professorale Ärzt*innen
  • Versorgung von einem oder mehreren Kindern und/oder Pflege von Familienangehörigen
  • Mind. eine Erstautor*innenschaft (geteilte Autor*innenschaft zählt auch)
  • Max. Zeitraum: Das Projekt/Vorhaben sollte innerhalb eines Jahres zu bewerkstelligen sein.
  • Die Förderung kann zwischen dem 01.02.2024 und dem 01.08.2024 angetreten werden.

Wir bitten bei Antragsstellung folgende Unterlagen einzureichen:

  • Motivationsschreiben mit Darlegung der aktuellen Situation in Klinik/Forschung/Familienverpflichtungen
  • Lebenslauf (mit Publikationsliste und Drittmitteleinwerbungen)
  • Projekt- und Zeitplan zu den in der Zeit der Gusyk-Förderung zu bearbeitenden wissenschaftlichen Aufgaben 
  • Art der Entlastung (Dienstbefreiung o.ä.) und Finanzierungskonzept (bitte orientieren Sie sich an der für eine Gusykstelle anvisierten Fördersumme von 40.000€)
  • Ausgefüllte Excel-Tabelle (diese finden Sie rechts unter "Antragsunterlagen")
  • Schriftliche Bestätigung der Klinikdirektion, dass den gewünschten Maßnahmen und dem Finanzkonzept zugestimmt wird

Bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistung werden systematische Verzögerungen im Lebenslauf bei entsprechender Angabe berücksichtigt und ausschließlich zum Vorteil der Kandidat*innen ausgelegt. Hierzu werden u.a. gezählt:

  • Schwangerschaft und Geburt (Mutterschutz, Elternzeiten)
  • Kinderbetreuung
  • Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
  • Behinderung oder chronische Erkrankung 
  • temporäre Arbeitsunfähigkeit 
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Teilzeitarbeit (u.a. wegen Kinderbetreuung) und Tätigkeiten in nichtforschenden Einrichtungen/Institutionen/Firmen
  • Flucht- oder Vertreibung
  • pandemiebedingte Einschränkungen der wissenschaftlichen Forschungsmöglichkeiten und -leistung
  • sonstige Zeiten zusätzlicher/außergewöhnlicher Belastungen

Um strukturellen Ausschlüssen entgegenzuwirken, erhalten Bewerber*innen, die aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Ethnie, von Migrationserfahrungen und/oder psychischer/physischer Einschränkung/Behinderung strukturell marginalisiert werden, Zusatzpunkte im Bewertungsprozess der Bewerbungen. Sie haben die Möglichkeit, sich in der Excel-Tabelle selbst zu den eben genannten Diskriminierungskategorien zu positionieren. Die Angaben erfolgen insofern, dass Bewerber*innen angeben, von wie vielen dieser fünf Diskriminierungskategorien sie selbst betroffen sind. Welche dies im Speziellen sind, muss nicht dargelegt werden.        

Bewilligt werden die Familienförderstellen für ein Jahr. Eine anschließende erneute Bewerbung ist grundsätzlich möglich.

Die Stelleninhabenden verpflichten sich zum Förderabschluss einen Bericht (max. 2 Seiten) zu erstellen, in dem vollbrachte Arbeiten auch in Bezug auf den Arbeitsplan zur Antragstellung dargestellt werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte als zusammenhängende PDF-Datei (Anlage 2 und 3) mit der Excel-Tabelle (Anlage 1) an das Prodekanat für Akademische Entwicklung und Chancengerechtigkeit: Bewerbung-Gusyk@uk-koeln.de. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese E-Mail-Adresse, andernfalls kann die Begutachtung Ihrer Bewerbung nicht garantiert werden.

Die Entscheidung über das Auswahlverfahren wird den Bewerber*innen Ende Dezember 2023 mitgeteilt.