Infos für Forschende
Maßnahmen, Regelungen und Hilfestellungen
Die Coronavirus-Krise zwingt die Kölner Universitätsmedizin zu besonderen Maßnahmen. Forschung und Lehre im engen Kontext zur Krankenversorgung kommen in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung - und Verantwortung - zu: Vorrangiges Ziel aller Anstrengungen ist, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und speziell des Universitätsklinikums aufrecht zu erhalten, besonders gefährdete Personengruppen zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Medizinische Fakultät setzt auf Transparenz und aktiven Informationstransfer und baut ihren digitalen Service derzeit sukkzessive aus.
Hier finden Sie Informationen der Medizinischen Fakultät zu Maßnahmen, Regelungen und Hilfestellungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie.
Aktuelle Anschreiben
Forschungsprojekte, Klinische Studien mit Patient*innen und/oder Proband*innen 07.12.2020
Anschreiben des Dekans Univ.-Prof. Dr. Gereon R. Fink
und des ärztlichen Direktors Univ.-Prof. Dr. Edgar Schömig
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie wissen, sind die in letzter Zeit steigenden bzw. derzeit auf hohem Niveau stagnierenden Infektionszahlen der SARS-CoV-2 Infektionen und an Covid-19 Erkrankten eine erneute Herausforderung, der sich das Universitätsklinikum mit größtmöglichem Einsatz stellen muss. Dies bedeutet, dass die im Sommer durchgeführten Lockerungen wieder zurückgenommen werden mussten.
Daher möchten wir nochmals eindringlich daran erinnern, dass die Durchführung von Forschungsprojekten, Klinischen Studien mit Patient*innen und/oder Proband*innen u.ä. nur unter Einhaltung der erforderlichen Hygiene- und Abstandserfordernisse durchgeführt werden können. Neue Projekte bedürfen vor Start der Abstimmung und Genehmigung des Hygienekonzeptes durch die Krankenhaushygiene. Die Einhaltung der Hygieneanforderungen liegen in der Verantwortung des/der jeweiligen Klinik-/Institutsdirektor*in. Bei konkreten Fragestellungen steht Ihnen die Krankenhaushygiene weiterhin gerne zur Verfügung.
Richtlinie über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Corona-Betrieb der Universität im Wintersemester 2020/2021 29.09.2020
Amtliche Mitteilungen des Rektorats der Universität zu Köln:
Schreiben des Vorstandes: Empfehlung zum Umgang mit Dienstreisen und Kongressbesuchen 25.08.2020
Forschungsbereiche – Abstandregelung gem. SARS-CoV-2-Pandemie und Arbeitsschutzstandards 13.07.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da uns immer wieder die Nachfrage erreicht:
Nach wie vor gelten auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten der Medizinischen Fakultät bzw. der Uniklinik Köln die allgemeinen Abstandsregeln, die ein Abstandsgebot von min. 1,50 m zwischen Personen vorsehen. Wenn Sie sich fragen, wieviele Personen unter Beachtung des Abstandsgebotes in einen Raum / Labor gleichzeitig arbeiten dürfen, so ist eine Mindest-Grundfläche von 7 qm pro Person anzusetzen. Eine Prüfung durch die Krankenhaushygiene und die AG Infektionsschutz der UKK hat dies bestätigt.
Wir weisen darauf hin, dass unbenommen von den coronabezogenen Arbeitsschutzstandards, evtl. von diesen abweichende generelle Regelungen des Arbeitsschutzes weiterhin gelten, bspw. die Mindestgrundfläche bei Bildschirmarbeitsplätzen (8 qm).
Die Einhaltung der allgemeinen Abstandsregelgungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kliniks-/Institutsleitung. Bei konkreten Fragestellungen steht Ihnen weiterhin die Krankenhaushygiene gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Univ.-Prof. Dr. Gereon R. Fink Univ.-Prof. Dr. Edgar Schömig
Dekan Medizinische Fakultät Vorstandsvorsitzender und Ärztlicher Direktor
Infos zum Sommersemester 2021
Verlängerung des Lockdown bis 7. März 12.02.2021
Am 10. Februar haben Bund und Länder vereinbart, den Lockdown erneut fortzuführen. Entsprechend verlängert auch die Universität alle aktuell bestehenden Regelungen bis zum 7. März 2021. Die Umsetzung in Landesregelungen steht aktuell noch aus. Sollten sich hieraus relevante Anpassungen für die Universität ergeben, werden diese zeitnah separat kommuniziert.
Prüfungsphase Wintersemester 2020/21 12.02.2021
Mit dem Ende der Vorlesungszeit steht die Prüfungsphase des Wintersemesters 2020/21 bevor. Der Großteil der Prüfungen wurde in Online-Formate umgewandelt. Auch dies war und ist mit zusätzlichen Aufwänden verbunden. Bei den wenigen, noch verbleibenden Präsenzprüfungen bitten wir Sie, wie in den vorangehenden Semestern, um größtmögliches Verständnis und Schutz vor allem für die Teilnehmer*innen, die Risikogruppen angehören oder mit Angehörigen der Risikogruppe zusammenwohnen.
Sommersemester 2021 als Hybridsemester 12.02.2021
Durch die in Rekordzeit entwickelten Impfstoffe und die inzwischen anlaufende Impfkampagne besteht zwar eine gewisse Hoffnung auf Besserung; gleichzeitig macht das Auftreten von unter Umständen ansteckenderen Virusmutationen Prognosen für die Zukunft nochmals unsicherer. Wir werden daher weiterhin flexibel sein müssen, um schnell auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können.
Aus diesem Grund haben Universitätsleitung und Fakultäten gemeinsam beschlossen, dass auch das kommende Sommersemester als ein Hybridsemester geplant werden soll. Nach wie vor werden wesentliche Hygiene- und Infektionsschutzregeln zu beachten sein, die insbesondere die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten einschränken. Die Raumplanungen werden aktuell bereits mit den Fakultäten abgestimmt.
Eine weitgehende Rückkehr zu Präsenzangeboten wird aus diesen Gründen nicht möglich sein. Vielmehr soll die Lehre in einer sinnvollen Mischung von Präsenz- und Online-Formaten stattfinden. Lehrveranstaltungen mit mehr als 50 Personen werden dabei grundsätzlich nicht in Präsenz stattfinden können. (Teil-)Präsenzangebote sollen insbesondere Studierenden im ersten, zweiten und dritten Semester gemacht werden, die bisher kein Semester im regulären Präsenzbetrieb erlebt haben, sowie Studierenden in der Studienabschlussphase.
Eine Priorität muss darauf liegen, den Lehrbetrieb durchgängig zu sichern. Aus diesem Grund bitten wir – auch wenn wir uns der damit verbundenen Aufwände bewusst sind – erneut alle Lehrenden, ihre Veranstaltungen so zu planen, dass sie bei Notwendigkeit wieder vollständig online angeboten werden können.
Sonstige Veranstaltungen im Sommersemester 12.02.2021
Da für die Vorlesungszeit des Sommersemesters weiterhin von einer stark eingeschränkten Raumkapazität auszugehen ist bzw. die Bedarfe an Lehrräumen für Präsenzlehre tendenziell sogar eher steigen, hat die Universitätsleitung beschlossen, die bestehende Regelung zu weiteren Präsenzveranstaltungen an der Universität zu verlängern. Bis mindestens 23. Juli 2021 werden daher weiterhin in Räumlichkeiten der Universität keine sonstigen Veranstaltungen (Tagungen, Workshops etc.) durchgeführt werden. Bereits in den Lehrräumen geplante Veranstaltungen sind abzusagen. Eine Durchführung außerhalb der Universität ist damit jedoch nicht ausgeschlossen.
Arbeiten in Präsenz 12.02.2021
Aktuell und bis auf weiteres ist das Arbeiten von zuhause der Regelfall. Das Arbeiten vor Ort an der Universität ist dann zulässig, wenn es dafür dienstliche Gründe gibt, die zu dokumentieren sind. Sollte es hier aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen zu Anpassungen kommen, werden wir zeitnah darüber informieren.
Gesamtes Anschreiben des Rektorats 12.02.2021
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierenden der Universität zu Köln,
am 12. Februar endet an unserer Universität die Vorlesungszeit eines erneut herausfordernden Semesters. Die Hoffnung, im Wintersemester 2020/21 wieder stärker in Präsenz zu arbeiten und zu lehren, hat sich aufgrund der Pandemieentwicklung weitgehend nicht erfüllt – im Gegenteil. Seit Ende Dezember befinden wir uns in einem strengen, bundesweiten Lockdown, der wenn immer möglich die Arbeit im Home-Office vorsieht, Präsenzlehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässt und auch privat mit erheblichen Einschränkungen einhergeht.
Bewährt hat sich die Strategie der Universität, Lehrveranstaltungen von Beginn an so zu planen, dass sie jederzeit in einen digitalen Modus umgestellt werden können. Auf diese Weise konnte, trotz der kurzfristigen Anpassungsnotwendigkeit, das Lehrangebot auch im Wintersemester aufrechterhalten werden.
Vor allem aber ist es Ihrem Engagement als Akteur*innen in den verschiedenen Rollen zu verdanken, dass das Wintersemester online realisiert werden konnte. Wir sind uns bewusst, dass diese außergewöhnliche Situation für jeden einzelnen und jede einzelne Herausforderungen mit sich gebracht hat. Für Ihren großen Einsatz danken wir Ihnen daher nochmals sehr herzlich.
Verlängerung des Lockdown bis 7. März
Am 10. Februar haben Bund und Länder vereinbart, den Lockdown erneut fortzuführen. Entsprechend verlängert auch die Universität alle aktuell bestehenden Regelungen bis zum 7. März 2021. Die Umsetzung in Landesregelungen steht aktuell noch aus. Sollten sich hieraus relevante Anpassungen für die Universität ergeben, werden diese zeitnah separat kommuniziert.
Prüfungsphase Wintersemester 2020/21
Mit dem Ende der Vorlesungszeit steht die Prüfungsphase des Wintersemesters 2020/21 bevor. Der Großteil der Prüfungen wurde in Online-Formate umgewandelt. Auch dies war und ist mit zusätzlichen Aufwänden verbunden. Bei den wenigen, noch verbleibenden Präsenzprüfungen bitten wir Sie, wie in den vorangehenden Semestern, um größtmögliches Verständnis und Schutz vor allem für die Teilnehmer*innen, die Risikogruppen angehören oder mit Angehörigen der Risikogruppe zusammenwohnen.
Sommersemester 2021 als Hybridsemester
Durch die in Rekordzeit entwickelten Impfstoffe und die inzwischen anlaufende Impfkampagne besteht zwar eine gewisse Hoffnung auf Besserung; gleichzeitig macht das Auftreten von unter Umständen ansteckenderen Virusmutationen Prognosen für die Zukunft nochmals unsicherer. Wir werden daher weiterhin flexibel sein müssen, um schnell auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können.
Aus diesem Grund haben Universitätsleitung und Fakultäten gemeinsam beschlossen, dass auch das kommende Sommersemester als ein Hybridsemester geplant werden soll. Nach wie vor werden wesentliche Hygiene- und Infektionsschutzregeln zu beachten sein, die insbesondere die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten einschränken. Die Raumplanungen werden aktuell bereits mit den Fakultäten abgestimmt.
Eine weitgehende Rückkehr zu Präsenzangeboten wird aus diesen Gründen nicht möglich sein. Vielmehr soll die Lehre in einer sinnvollen Mischung von Präsenz- und Online-Formaten stattfinden. Lehrveranstaltungen mit mehr als 50 Personen werden dabei grundsätzlich nicht in Präsenz stattfinden können. (Teil-)Präsenzangebote sollen insbesondere Studierenden im ersten, zweiten und dritten Semester gemacht werden, die bisher kein Semester im regulären Präsenzbetrieb erlebt haben, sowie Studierenden in der Studienabschlussphase.
Eine Priorität muss darauf liegen, den Lehrbetrieb durchgängig zu sichern. Aus diesem Grund bitten wir – auch wenn wir uns der damit verbundenen Aufwände bewusst sind – erneut alle Lehrenden, ihre Veranstaltungen so zu planen, dass sie bei Notwendigkeit wieder vollständig online angeboten werden können.
Sonstige Veranstaltungen im Sommersemester
Da für die Vorlesungszeit des Sommersemesters weiterhin von einer stark eingeschränkten Raumkapazität auszugehen ist bzw. die Bedarfe an Lehrräumen für Präsenzlehre tendenziell sogar eher steigen, hat die Universitätsleitung beschlossen, die bestehende Regelung zu weiteren Präsenzveranstaltungen an der Universität zu verlängern. Bis mindestens 23. Juli 2021 werden daher weiterhin in Räumlichkeiten der Universität keine sonstigen Veranstaltungen (Tagungen, Workshops etc.) durchgeführt werden. Bereits in den Lehrräumen geplante Veranstaltungen sind abzusagen. Eine Durchführung außerhalb der Universität ist damit jedoch nicht ausgeschlossen.
Arbeiten in Präsenz
Aktuell und bis auf weiteres ist das Arbeiten von zuhause der Regelfall. Das Arbeiten vor Ort an der Universität ist dann zulässig, wenn es dafür dienstliche Gründe gibt, die zu dokumentieren sind. Sollte es hier aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen zu Anpassungen kommen, werden wir zeitnah darüber informieren.
Uns ist bewusst, dass ein drittes Semester unter Pandemie-Bedingungen Ihnen (und uns) sehr viel abverlangt. Für Studierende, die im Sommersemester 2020 ihr Studium begonnen haben, wird damit ein wesentlicher Teil des Studiums ein ‚Corona-Studium‘ sein, auch für Lehrende, Forscher*innen und Verwaltungsbeschäftigte bedeutet dies weiterhin eine hohe Belastung. Uns allen fehlen die sozialen Kontakte und der direkte, persönliche Austausch.
Aus unserer Sicht lässt die aktuell nur schwer absehbare weitere Entwicklung der Pandemie jedoch keine andere Planung zu. Weiterhin werden wir jedoch die bestehenden Einschränkungen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls dort umfassendere Präsenz ermöglichen, wo dies verantwortlich möglich ist.
Entsprechende Anpassungen und Maßnahmen werden über die zentrale Website https://portal.uni-koeln.de/coronavirus kommuniziert. Auch aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, sich dort regelmäßig, am besten täglich, zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Axel Freimuth, Rektor
Dr. Michael Stückradt, Kanzler
Prof. Dr. Beatrix Busse, Prorektorin für Lehre und Studium
Information für Forschende
FFP2-Maskenpflicht in schlecht belüfteten Räumen 11.02.2021
Da die Gesundheitsämter - gemäß den aktuellen RKI-Empfehlungen - den Aufenthalt von > 30 Minuten in schlecht belüfteten Räumen auch beim Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz als Infektionsrisiko bewerten, müssen in derartigen Räumen ab sofort FFP2-Masken getragen werden, sofern sich mehr als 1 Person in einem derartigen Raum befindet. Treffen mit mehreren Teilnehmer*innen in schlecht durchlüfteten Räumen sollten vermieden werden. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 30 Minuten sind in schlecht belüfteten Räumen grundsätzlich untersagt.
Als schlecht belüftete Räume gelten:
- Innenräume ohne Fensterlüftung
- Räume mit geringem Luftwechsel (<0,4/ Stunde)
Räume mit ausreichendem oder hohen Luftwechsel sind
- Büros oder Patientenzimmer mit Fensterlüftung, in denen man mind. alle 45 Minuten für 10-15 Minuten eine Stoßlüftung durchführen kann
- OPs und Nebenräume im OP-Bereich
- Funktionsbereiche (z.B. Angiographie, Radiologie, Untersuchungsräume)
- Räume der Intensivstationen
- Patientenzimmer mit Lüftung durch die RLT-Anlage (z.B. im Bettenhaus)
Digitales Semester mit wenigen Ausnahmen bis 31. März 2021 02.12.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,
wie Sie wissen hat die Universität für den November 2020 Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Diese Maßnahmen wurden flankierend zu den Beschlüssen von Bund, Ländern und Stadt getroffen. Leider ist es bislang noch nicht gelungen, die Ausbreitung des Corona-Virus damit entscheidend zu verlangsamen. Das Rektorat hat deshalb heute beschlossen, an den Maßnahmen weiter festzuhalten.
Bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 (31.März 2021) soll die Lehre – wann immer möglich – nur digital durchgeführt werden. Ausgenommen sind Prüfungen und Praktika, die physische Präsenz erfordern, sollen Arbeiten in der Forschung und Administration aufrechterhalten bleiben. Wenn möglich sollen diese von zuhause aus durchgeführt werden. Aktivitäten im Freizeitbereich, wie der Universitätssport, Musikproben oder Schauspiel, sind hingegen nicht möglich, soll der Ausleihbetrieb in Bibliotheken weiterhin möglich sein. Präsenzarbeitsplätze stehen aber vorerst nicht mehr zur Verfügung.
All diese zeitlich begrenzten Maßnahmen verfolgen das Ziel, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende März 2021, um Planungssicherheit in der Lehre zu schaffen. Sollten sich in der Zwischenzeit Spielräume für Lockerungen ergeben, wird die Universität diese selbstverständlich prüfen/nutzen.
Bitte informieren Sie sich ab der nächsten Woche verstärkt über aktuelle Entwicklungen auf unserer zentralen Corona-Webseite, die fortlaufend aktualisiert wird.
Wir wünschen Ihnen trotz allem eine angenehme Adventszeit.
Rektor Axel Freimuth
Kanzler Michael Stückradt
Prorektorin Beatrix Busse
Dienstreisen ab sofort untersagt! 27.10.2020
Beschäftigte in medizinischen Bereichen sind leider häufig Multiplikatoren im Infektionsgeschehen. Aus diesem Grund untersagt der Vorstand den Beschäftigten der Uniklinik Köln ab sofort und bis auf Weiteres alle Dienstreisen. Dies schließt die Beschäftigten der Medizinische Fakultät ein. Begründete Ausnahmen (z.B. zur direkten Bewältigung der Corona-Lage) sind mit Genehmigung möglich.
Informationen zu Tools für kollaboratives Arbeiten im Homeoffice 12.10.2020
Aufgrund der derzeitigen Situation rund um das Coronavirus steigt der Bedarf an kollaborativen Tools zur Kommunikation im Homeoffice an der Universität zu Köln deutlich. Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten und Services des RRZK.
Regelung zum Hausverbot nach Einreisen aus Risikogebieten gemäß Ausweis des Robert-Koch-Instituts (Anpassung) 15.07.2020
Von diesem Hausverbot ausgenommen sind nunmehr Personen, die nach § 2 Absatz 2 der Corona-Einreise-Verordnung NRW aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache und eines aktuellen molekularbiologischen Negativtests von der Quarantäne befreit sind.
Die Befreiung ist vor Betreten der Universität per Mail an info-praeventionverw.uni-koeln.de nachzuweisen.
Abfrage für Nationale COVID-19 Task Force der Universitätsmedizin 30.04.2020
Im Auftrag der Task Force des Nationalen COVID-19 Forschungsnetzwerks der Universitätsmedizin Köln startet das Wissenschaftsdekanat der Fakultät eine Abfrage von dezentralen Forschungsaktivitäten zu COVID-19 mit dem Ziel, Synergien zu identifizieren. Bitte lassen Sie uns folgende Informationen zukommen, sollten Sie bereits laufende oder in Planung stehende Forschungsaktivitäten zu COVID-19 haben:
- Verantwortlicher PI
- Klinik/Institut
- Bezeichnung des Projekts (inkl. Kurzbeschreibung in 2-3 Sätzen)
- Art der Forschung (Grundlagenforschung, klinische Studie, Versorgungsforschung, etc.)
- Beteiligte Personen (nach Möglichkeit namentlich nennen)
- Gibt es Kooperationen?
- Finanzierung des Projekts (insb. wo beantragt)
Bitte schicken Sie diese Information bald möglichst, gern bis Mittwoch 06.05.2020, an Herrn Dr. Christoph Aszyk (christoph.aszykuk-koeln.de).
Herr Dr. Aszyk steht Ihnen für weitere Rückfragen auch gerne telefonisch zur Verfügung: +49 221 478 98435
Schreiben der DFG zum weiteren Verfahren im GRK-Programm 28.04.2020
Forschungsarbeiten in Laboren 27.04.2020
Zwingend erforderliche Forschungsarbeiten in Laboren sind möglich, wenn die unter II genannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die dort ausgeführten Abstandsregelungen sowie Regelungen für den Fall, dass Räume durch mehr als eine Person genutzt werden.
Die Fakultäten erarbeiten die notwendigen Konzepte. Insbesondere ist sicherzustellen, dass:
- die Mitarbeiter*innen über die geltenden Regelungen unterwiesen werden,
- die Arbeitssicherheit in den Laboren durch die Maßnahmen nicht gefährdet ist.
Die Stelle 02.2 Arbeits- und Umweltschutz berät zu Fragen der Arbeitssicherheit. Beratung zu arbeitsmedizinischen Fragen erfolgen durch den Betriebsärztlichen Dienst.
Im Folgenden finden Sie das gesamte Anschreiben vom 27.04.2020
Forschungsdaten zu SARS-CoV-2 / COVID-19 24.04.2020
Für die Veröffentlichung von Forschungsdaten stellt die Zentralbibliothek Lebenswissenschaften ZB MED ihre PUBLISSO-Infrastruktur und -Beratung zur Verfügung. Forschungsdaten können im Fachrepositorium Lebenswissenschaften publiziert werden, so dass die weitere Nutzung möglich ist. ZB MED unterstützt die Forschenden sowohl bei der Veröffentlichung mit den richtigen Metadaten, der Zuweisung eines persistenten Identifikators zu jedem Datensatz als auch bei Fragen zum Datenschutz, zur Dokumentation und Formatierung, der technischen Wiederverwendbarkeit und der Integrität.
Share your research data!
Forschung zu Corona: Welche Ausschreibungen gibt es aktuell zur Forschung rund um das Coronavirus? 23.04.2020
Eine Übersicht aktueller Ausschreibungen zum Thema Corona sind auf der Webseite des Dezernats 7 Forschungsmanagement abrufbar:
Mit welchen Maßnahmen reagieren Drittmittelgeber auf die COVID-19-Krise? 23.04.2020
Drittmittelgeber wie das BMBF, die DFG und Stiftungen haben Informationen zu laufenden Drittmittelprojekten und Fristverschiebungen aktueller Ausschreibungen auf ihren Webseiten veröffentlicht. Diese hat das Dezernat 7 Forschungsmanagement auf ihrer Webseite gesammelt und aufbereitet. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Schrittweise Wiederaufnahme von Forschungsaktivitäten 20.04.2020
Nachdem infolge der Einigung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder vom 15. April die Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie vorsichtig gelockert werden können, können nun im Einvernehmen mit dem Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikum Köln sowie dem Rektor der Universität zu Köln auch die Forschungsaktivitäten auf dem Campus der Medizinischen Fakultät wieder schrittweise und verantwortungsvoll aufgenommen werden (Siehe auch Rundschreiben des Dekans vom 20.04.2020).
Kostenneutrale Verlängerung von Projekten in fakultätseigenen Forschungsförderungsprogrammen (insbesondere Köln Fortune und Rotationsstellenprogramme) 31.03.2020
In Anlehnung an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat das Prodekanat für Wissenschaft beschlossen, für alle bereits bewilligten und noch laufenden Forschungsvorhaben des Köln Fortune Programms und des Rotationsstellenprogramms die Laufzeit bei Beendigung der im Förderbescheid angegeben Förderhöchstdauer zunächst um 3 Monate kostenneutral zu verlängern, um in der aktuell für die Klinik und Wissenschaft angespannten Lage etwas Erleichterung zu bieten. Darüber hinausgehende Verzögerungen teilen Sie bitte dem Prodekanat für Wissenschaft unter Angabe der Fördernummer formlos als E-Mail mit, damit wir sofern möglich einen reibungslosen Fortgang der Förderung sicherstellen können.
COVID-19 & Klinische Prüfungen: Aktuelle Infos (inter-)nationaler Behörden 30.03.2020
Wichtige Informationen, Empfehlungen und Orientierungshilfen nationaler und internationaler Behörden finden Sie hier:
BfArM: Klinische Prüfungen während der COVID-19-Pandemie
WHO: COVID-19 – Empfehlungen zu Therapie- und Impfstoffstudien
AKEK: COVID-19 – Informationen für Sponsoren und Antragsteller
FDA: Clinical trial conduct during COVID-19
EMA: Management of clinical trials during COVID-19
Bitte beachten Sie, dass diese sich kurzfristig ändern bzw. aktualisieren können.
Aktuelle Fördermöglichkeiten von Studien zu COVID-19 30.03.2020
Bezüglich der aktuellen Fördermöglichkeiten klinischer Studien zur Erforschung von COVID-19 im Zuge des Ausbruchs von Sars-CoV-2 verweisen wir auf die Homepage des ZKS Köln
oder direkt auf die entsprechende Seite des BMBF.
Bitte beachten Sie die kurzfristigen Abgabefristen!
Rundschreiben: Informationen, Empfehlungen und Orientierungshilfen zur Durchführung klinischer Studien 22.03.2020
Infoschreiben der Qualitätssicherungseinheit des Sponsors informiert zum aktuellen Vorgehen
Die COVID-19 Pandemie wirkt sich auch auf die Durchführung von laufenden Studien und die Beantragung neuer klinischer Studien aus. Bitte entnehmen Sie Hinweise für die Durchführung von klinischen Studien unter der Sponsorverantwortung der Universität zu Köln dem folgenden Schreiben
Planungen Unibetrieb
Handreichung zu Exkursionen 28.08.2020
Breite Veranstaltungsabsage bis 30. September 20.04.2020
Der Krisenstab der Universität hat beschlossen, dass im gesamten Sommersemester, d.h., bis zum 30. September, jenseits der Lehrveranstaltungen an der Universität keine internen und externen Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können. Er folgt damit zugleich dem Beschluss von Bund und Ländern, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August verboten bleiben. Für die Medizinische Fakultät bedeutet dies, dass bis dahin neben Tagungen, Konferenzen, Kongresse auch keine Antritts-, Abschieds- und Einführungsvorlesungen, Promotions- und Staatsexamensfeiern, White Coat Ceremony, Veranstaltungen der Medizinischen Gesellschaft und Vortragsveranstaltungen im Rahmen von Berufungsverfahren stattfinden dürfen.
Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Pandemie bis 4. Mai 2020 verlängert 17.04.2020
Die Universität zu Köln sieht sich durch die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 15.04.2020 in ihrem bisherigen Vorgehen bestätigt. Sie verlängert daher ihre zur Verlangsamung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen bis zum 4. Mai 2020, da Bund und Länder eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis zu diesem Datum vorsehen. Ziel bleibt weiterhin, die Präsenz auf dem Campus möglichst zu minimieren und Kontakte einzuschränken.
Das heißt konkret:
- Die Lehre erfolgt zunächst weiterhin ausschließlich digital oder über Mittel des Fernlernens. Dies gilt mindestens bis Ende Mai.
- Es gelten weiterhin Hausverbote zur Verringerung der Infektionsgefährdung
- Die Arbeit von zuhause ist bis auf weiteres als Regelfall anzusehen, Präsenzarbeit an der Universität ist weiterhin nur noch bei zwingender Notwendigkeit möglich
- Beratungen erfolgen weiterhin nur noch per Email oder telefonisch
- Dienstreisen und Exkursionen werden bis auf weiteres nicht genehmigt, über Ausnahmen entscheiden der Rektor bzw. der Kanzler
- Auch der Präsenzbetrieb in den Bibliotheken und weiteren Einrichtungen mit Publikumsverkehr bleibt zunächst für Nutzer*innen eingestellt.
Eine umfassende Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs ist derzeit nicht abzusehen. Die Universitätsleitung und die Fakultäten haben jedoch bereits begonnen Konzepte zu entwickeln, wie schrittweise Prüfungen und Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder in Präsenz aufgenommen werden können. Für einzelne Bibliotheken soll zudem mittelfristig ein eingeschränkter Ausleihbetrieb ermöglicht werden, sodass besonders dringend benötigte Literatur unter Wahrung der Infektionsschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden kann. Die Öffnung von Bibliotheken als Lern- und Arbeitsräume wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können.
Entsprechende Maßnahmen werden derzeit vorbereitet und universitätsweit einheitlich koordiniert. Eine Umsetzung wird vorab über die zentrale Website angekündigt werden. Auch (Nachhol-)Termine für Prüfungen werden mit mindestens 14tägigem Vorlauf angekündigt.
Sollte eine schrittweise Wiederaufnahme von Präsenzlehrveranstaltungen und Präsenzprüfungen möglich werden, ist darüber hinaus mit einem erhöhen Raumbedarf zu rechnen. Aus diesem Grund hat der Krisenstab der Universität beschlossen, dass im gesamten Sommersemester, d.h. bis zum 30. September, jenseits der Lehrveranstaltungen an der Universität keine internen und externen Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können. Er folgt damit zugleich dem Beschluss von Bund und Ländern, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August verboten bleiben.
Über alle Maßnahmen und Schritte wird tagesaktuell auf dieser Website informiert: https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Sommersemester 2020 hat am 6. April begonnen 06.04.2020
Das Sommersemester an der Medizinischen Fakultät hat am 6. April offiziell begonnen. Da Präsenzunterricht vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts bislang nicht stattfinden kann, haben alle Dozenten ihre Vorlesungen über ILIAS in KLIPS eingestellt. Alle Fachdisziplinen bereiten sich auch auf einen stark modifizierten digitalen Kleingruppenunterricht vor.
Infektionsschutz & Prävention
Hygiene- und Infektionsschutzregelungen für Veranstaltungen und Arbeiten in Präsenz (Anpassung) 15.07.2020
Die wesentliche Anpassung betrifft dabei das Arbeiten in Laborräumen: Hier sind nun nicht mehr 12,5m² pro Person vorzusehen, sofern der Mindestabstand durchgängig eingehalten wird.
Dies ist jedoch unter Beachtung der räumlichen Situation und der organisatorischen Abläufe durch geeignete Maßnahmen wie die Beschränkung der Personenzahl sicherzustellen.
Je nach räumlicher Situation ist hierzu weiterhin eine wesentliche Beschränkung der Personenzahl notwendig, auch sind alle weiteren Infektionsschutzmaßnahmen ebenso weiterhin einzuhalten.
Für andere Arbeitsräume, insbes. Büros, hat das Erfordernis von 12,5 m² pro Person Bestand.
Sie finden das vollständige Dokument unter diesem Link.
Regelung zum Hausverbot nach Einreisen aus Risikogebieten gemäß Ausweis des Robert-Koch-Instituts (Anpassung) 15.07.2020
Von diesem Hausverbot ausgenommen sind nunmehr Personen, die nach § 2 Absatz 2 der Corona-Einreise-Verordnung NRW aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache und eines aktuellen molekularbiologischen Negativtests von der Quarantäne befreit sind.
Die Befreiung ist vor Betreten der Universität per Mail an info-praeventionverw.uni-koeln.de nachzuweisen.
Achtung: Nur Mund-Nasen-Schutz der Uniklinik Köln erlaubt! 28.04.2020
Beschäftigte der Uniklinik Köln dürfen im Rahmen der campusweiten Maskenpflicht auf dem Gelände nur Mund-Nasen-Schutz tragen, der von der Uniklinik Köln ausgegeben wurde und damit den notwendigen medizinischen Standards entspricht. Selbstgenähter oder extern eingekaufter Mund-Nasen-Schutz ist untersagt.
Hygiene- & Infektionsschutzregelungen (Update 27.04.2020) 27.04.2020
Präsenzveranstaltungen und -betrieb dürfen nur stattfinden, wenn die folgenden Schutzregelungen sowie Anforderungen an Räume gewährleistet werden können. In den Zugangsbereichen der betreffenden Hochschulgebäude wird durch Aushänge auf den einzuhaltenden Sicherheitsabstand und die ansonsten zu beachtenden einschlägigen Hygieneregeln und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts hingewiesen. Mund-/Nasebedeckung:
In allen von der UzK genutzten Gebäuden muss eine Mund-/Nasenbedeckung getragen werden. Diese kann nur abgesetzt werden, wenn sich eine Person alleine in einem Raum aufhält. Es wird dringend empfohlen, die Mund-/Nasebedeckung auf dem gesamten Campus (d.h. auch dem Außengelände) der UzK zu tragen.
Diese Regelung gilt ab dem 4. Mai 2020, um der Universität und ihren Mitgliedern und Angehörigen die nötige Zeit zu geben, sich auf diese Regelung vorzubereiten. Bis dahin gilt die dringende Empfehlung, eine Mund-/Nasebedeckung zu tragen.
Mit Mund-/Nasebedeckung ist eine Bedeckung einfacher Art gemeint. Diese kann selbstgemacht sein oder aus einem Schal oder Tuch bestehen (sog. Alltagsmasken). Durch diese Maßnahme soll der Krankenversorgung keine klinischen Schutzmasken entzogen werden.
3 Das Tragen von Mund-/Nasebedeckung ersetzt nicht Schutzmaßnahmen wie Handhygiene und Abstandsregeln. Abstandsregelungen:
Bei Präsenzveranstaltungen ist ein Mindestabstand von mind. 1,50 bis 2 Meter zwischen den Teilnehmer*innen einzuhalten.
Es gilt weiterhin, dass Mitarbeiter*Innen, die ihre Arbeit nicht im Homeoffice ausüben können, in der Regel ein Einzelbüro oder ein Einzellabor angeboten werden muss. Für Arbeitsräume gilt, dass falls eine Raumnutzung durch mehr als eine Person nicht vermieden werden kann, für jede Person eine Fläche von mind. 12,5 m2 verfügbar sein muss. Zusätzlich muss der oben genannte Mindestabstand gewährleistet sein, bei dauerhafter Nutzung des Raumes durch mehr als eine Person soll der Abstand größer als der Mindestabstand sein.
Zur zeitlichen Entzerrung der Präsenzarbeiten sollen Anwesenheitszeiten generell sowie die Belegungszeiten für Räume wenn möglich personenscharf definiert werden (z.B. Schichtdienst). Maximale Raumkapazitäten für Lehrräume (Hörsäle) werden gemäß den hier spezifizierten Anforderungen durch Dezernat 5 festgelegt und müssen eingehalten werden. Die Informationen werden nach der Festlegung zur Verfügung gestellt. Belüftung: Räume sind, soweit möglich, regelmäßig zu lüften, um einen Austausch der Raumluft herbeizuführen und die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen zu reduzieren.
Veranstaltungen mit 20 oder mehr dürfen nur in Räumen durchgeführt werden, in denen eine Dauerbelüftung möglich ist. Diese Räume sind vom Dezernat 5 identifiziert worden. Die Informationen werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Vermeidung von Begegnungsverkehr:
Das Entstehen von Menschenansammlungen in und vor Gebäuden muss so weit wie möglich durch entsprechende Planung vermieden werden.
Sollte zu erwarten sein, dass sich Warteschlangen bilden, müssen Abstandsmarkierungen auf dem Boden angebracht werden.
Basierend auf dem vom RRZK für das Studierendensekretariat entwickelte Terminbuchungsportal kann das RRZK eine entsprechende mandantenfähige Anwendung entwickeln. Fakultäten, die dies in ihre Konzepte für die Ausleihdienste der Bereichsbibliotheken einbinden möchten, können sich an das Rechenzentrum wenden. Mitarbeiter*innen, die in Situationen arbeiten, in denen der vorgeschriebene Mindestabstand nicht durchgehend einhaltbar ist, werden durch Abtrennungen geschützt. Mitarbeiter*innen (inkl. SHK/WHB/WHK) können Einweghandschuhe zu tragen, wenn sie in Situationen arbeiten, in denen sie und andere Personen in kurzer Abfolge dieselben Gegenstände anfassen. Dies ist nicht zwingend vorgeschrieben. Gegenstände wie Tastaturen etc. können regelmäßig mit Spülmittel gereinigt werden. Desinfektion/Sanitäranlagen:
4 In allen Sanitäranlagen müssen Seifenspender und Papierhandtücher zur Verfügung stehen. Reguläre Seife ist ausreichend. Die zugänglichen Sanitärräume sind regelmäßig nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu reinigen. In den betreffenden Gebäuden sollen in angemessenem Umfang Handdesinfektionsmöglichkeiten angeboten werden. Türklinken und Handläufe werden regelmäßig gereinigt
Gefährdungsbeurteilungen: Für die Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, in der die festgelegten Maßnahmen dokumentiert werden. Unterstützung bietet die Stelle 02.2 Arbeits- und Umweltschutz. Ausgabe von Schutzmitteln:
Ein Kontingent von Mund-/Nasenbedeckung und Einmalhandschuhen für Mitarbeiter*innen wird zentral über den Einkauf besorgt. Den Leitungen der Fakultäten, Dezernaten und Zentralen Einrichtungen werden Kontingente an Mund-/Nasebedeckungen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung an einzelne Personen erfolgt über die Leitungen unter Berücksichtigung der folgenden Priorisierungen: o Die Mund-/Nasebedeckungen (2 pro Mitarbeiter*in) werden denjenigen Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt, die ihre Arbeit nicht im Homeoffice durchführen können. Dabei werden zunächst Mitarbeiter*innen berücksichtigt, die in Situationen mit Begegnungsverkehr arbeiten oder sich in Büros/Laboren über längere Zeit mit anderen Personen aufhalten.
o Einmalhandschuhe können bei Bedarf Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt werden, die in Situationen arbeiten, in denen sie und andere Personen, in kurzer Zeitabfolge dieselben Gegenstände anfassen (z.B. Bücherausgabe)
o Hinweise zur sachgemäßen Anwendung der Mund-/Nasebedeckungen und Einmalhandschuhe werden auf der zentralen Corona-Website der UzK zur Verfügung gestellt. Weitere Masken sowie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel können über die Materialausgabe des Dezernat 5 (Abt. 54) angefordert werden.
Bedarfe an Abtrennungen zum Schutz von Mitarbeiter*innen können an das Dezernat 5 (Abt. 53) gemeldet werden.
Studierende werden aufgefordert, ihre eigenen Mund-/Nasebedeckungen zu tragen. Auf der Website werden Informationen und Hinweise zur Beschaffung oder Herstellung von Mund-/Nasebedeckungen verlinkt. Bei Prüfungen wird eine begrenzte Anzahl an Einmalmasken vorgehalten, falls Studierende ohne solchen Schutz kommen, die und daher ansonsten nicht an der Prüfung teilnehmen könnten.
Hygieneregeln 16.03.2020
Hygieneregeln
Vor dem Coronavirus können Sie sich auf die gleiche Art schützen, wie vor der echten Virus-Grippe (Influenza):
- Verzichten Sie darauf, sich die Hände zu geben.
- Halten Sie eine gute Händehygiene ein und waschen Sie die Hände mit ausreichend Seife und Wasser. Ein Desinfektionsmittel ist nicht erforderlich.
- Halten Sie die Husten-/Niesetikette ein (Armbeuge statt Hand).
- Verwenden Sie Taschentücher nur einmal und entsorgen Sie sie sicher.
- Halten Sie möglichst 1 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen.
- Ein Mundschutz ist nicht erforderlich.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); infektionsschutz.de
www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien.html, CC BY-NC-ND
Weitere Tipps finden Sie im Servicebereich dieser Seite.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Was ist das Coronavirus & was muss ich darüber wissen? 15.03.2020
Das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) führt zu einer Infektion der Atemwege und es kommt unter anderem zu Fieber, Husten und Atembeschwerden. Das Virus wird durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion von Mensch zu Mensch übertragen.
Weitere Informationen:
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu SARS-CoV-2 vom Robert-Koch-Institut
Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen? 16.03.2020
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen die Hust- und Niesregeln, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Auch aufs Händeschütteln sollte verzichtet werden. Generell sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, zu Hause bleiben.
RKI-Empfehlung: Stand: 16.03.2020
Muss ich mich bei Atemwegserkrankungen testen lassen? 16.03.2020
Bei Atemwegserkrankung soll ein Test veranlaßt werden, auch wenn nur leichte Symptome wie Husten, Niesen, Halsschmerzen etc. vorhanden sind
wenn:
- man in den letzten zwei Wochen Kontakt hatte zu einem Erkrankten, bei dem im Labor eine COVID-19 Diagnose gestellt wurde
- man in einem Gebiet war, in dem es bereits zu vielen COVID-19 Erkrankungen gekommen ist
- eine Vorerkrankung besteht oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber ect.)
- wenn man bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für schwere Erkrankungen haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege)
Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen.
RKI-Empfehlung/Stand: 16.03.2020
Wohin bei Corona-Verdacht? 17.03.2020
Wenn nur leichte Symptome vorhanden sind, sollten die Betroffenen sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden, eine gute Händehygiene und Husten- und Niesregeln einhalten.
Bei begründetem Verdacht wenden Sie sich zunächst an Ihre/n Hausärztin/ Hausarzt oder an den hausärztlichen Notdienst 116 117.
In Notfällen (z.B. Atemnot) wenden Sie sich an den Notruf 112 oder eine Rettungsstelle.
Falls Ihre Praxis einen Test anordnet:
Bei Coronavirus-Infektionsverdacht gehen Sie zum Infektionsschutzzentrum Gebäude 16 der Uniklinik.
Weitere Informationen
Wo erhalte ich aktuelle Infos? 16.03.2020
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert tagesaktuell zum Coronavirus
Link zur Webseite des BMG
Das Robert Koch Institut informiert tagesaktuell