Infos für Incomings & Outgoings
Maßnahmen, Regelungen und Hilfestellungen
Die Coronavirus-Krise zwingt die Kölner Universitätsmedizin zu besonderen Maßnahmen. Forschung und Lehre im engen Kontext zur Krankenversorgung kommen in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung - und Verantwortung - zu: Vorrangiges Ziel aller Anstrengungen ist, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und speziell des Universitätsklinikums aufrecht zu erhalten, besonders gefährdete Personengruppen zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Medizinische Fakultät setzt auf Transparenz und aktiven Informationstransfer und baut ihren digitalen Service für Forschung sowie Studium & Lehre derzeit sukkzessive aus.
Hier finden Sie Informationen der Medizinischen Fakultät zu Maßnahmen, Regelungen und Hilfestellungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie.
Das Wichtigste zuerst
Studierendenmobilität im SS2021 abgesagt! 17.12.20
Maßnahmen der Pandemiebekämpfung voraussichtlich verlängert 17.11.2020
Das Rektorat geht derzeit nicht davon aus, dass es ab Dezember wieder zu Lockerungen kommt. Demnach ist es wahrscheinlich, dass die im November in Kraft getretenen Maßnahmen der UzK zur Eindämmung der Pandemie vorerst verlängert werden. Nach Möglichkeit sollen zukünftig Spielräume genutzt werden, um unter kontrollierten Bedingungen wieder stärker Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen. Nach gegenwärtigem Stand sollen Lehrveranstaltungen vorerst aber weiter digital stattfinden bzw. geplant werden.
Das Rektorat hat außerdem Änderungen der Hygiene- und Schutzrichtlinie beschlossen, die noch von den Personalräten verabschiedet werden müssen. Änderungen ergeben sich aus einer veränderten Rechtslage (bspw. die Verkürzung des Hausverbots von 14 auf 10 Tage bei Einreise aus ausl. Risikogebiet oder der generellen Ausnahme vom Hausverbot für Grenzgänger*innen) und Empfehlungen des Gesundheitsamts. Wir werden zeitnah im Detail informieren.
Maßnahmen zur Corona-Eindämmung bis Ende November 30.10.2020
Informationen zu Köln als Risikogebiet 10.10.2020
Richtilinie über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Corona-Betrieb vom 29.09.2020 29.09.2020
Infos für Incomings & Outgoings
FAQ Liste speziell für Outgoings 17.12.2020
Darf ich mein geplantes Auslandssemester im SS 2021 an einer Partneruniversität oder an einer Nicht-Partneruniversität als Freemover absolvieren?
Nein, für das Absolvieren eines Auslandssemesters ist eine Nominierung seitens der entsendeten Fakultät notwendig und das ist in Ihrem Fall nicht gegeben. Eine geregelte Leistungsanerkennung ist nur gewährleistet bei Auslandssemestern, die an Partneruniversitäten nach vorheriger Nominierung absolviert wurden. Insofern raten wir dringend davon ab, Studienleistungen als Freemover an Partner- oder Nicht-Partneruniversitäten zu erbringen.
Darf ich mein geplantes PJ-Tertial im SS 2021 (z.B. ab 08.03.2021, 17.05.2021 oder ab 28.06.2021) an einer Partneruniversität als Freemover antreten, bzw. werde ich noch für diesen Zeitraum nominiert/bleibt meine Nominierung aufrechterhalten?
Nein, die erfolgten PJ-Nominierungen wurden annulliert und es werden keine neuen PJ-Nominierungen an Partneruniversitäten vorgenommen. Das ZIB Med rät dringend dazu, das PJ in Köln zu absolvieren, um den Studienverlauf nicht zu gefährden und wird keine weiteren Bewerbungsunterlagen in Zusammenhang mit einem Auslandsvorhaben im Zeitraum des Sommersemesters 2021 ausstellen. Als Ersthörer wird Ihnen ein PJ-Platz an der Uniklinik oder an einem Lehrkrankenhaus garantiert. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Franziska Hilberath im Studiendekanat (pj-sekretariatuk-koeln.de).
Darf ich mein geplantes Auslandssemester/PJ-Tertial an einer Partneruniversität verschieben?
Ja, falls freie Kapazitäten an der Partneruniversität vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, Ihre Bewerbung in das nächste Akademische Jahr zu verschieben. Die Bewerbungsunterlagen müssen dementsprechend aktualisiert werden. Eine Garantie auf Platzvergabe besteht nicht. Falls Sie eine Bewerbung für das nächste Akademische Jahr 2021/22 anstreben, wird allerdings Ihre Corona-bedingt abgesagte Bewerbung des Vorjahres berücksichtigt. Bitte beachten Sie diesbezüglich die aktuellen Bewerbungsfristen (01.02.2021 für außereuropäische Studienaufenthalte und 15.02.2021 für europäische Studienaufenthalte im akademischen Jahr 2021/2022).
Darf ich, trotz dringender Empfehlung seitens des ZIB Med das PJ im SS 2021 im Ausland abzusagen, meinen Auslandsaufenthalt an einer Nicht-Partneruniversität planmäßig (z.B. ab 08.03.2021, 17.05.2021 oder 28.06.2021) antreten?
Grundsätzlich nein, das ZIB Med rät derzeit dringend davon ab und empfiehlt, das PJ in Köln zu absolvieren, um den Studienverlauf nicht zu gefährden. Das ZIB Med wird keine weiteren Bewerbungsunterlagen in Zusammenhang mit Auslandsvorhaben für den Zeitraum des Sommersemesters 2021 ausstellen. Als Ersthörer wird Ihnen ein PJ-Platz an der Uniklinik oder an einem Lehrkrankenhaus garantiert. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Franziska Hilberath im Studiendekanat (pj-sekretariatuk-koeln.de).
Sollten Sie dennoch in eigener Verantwortung an den Auslandsplänen festhalten wollen, bedenken Sie bitte, dass es je nach Infektionsgeschehen im Ausland zu Einschränkungen im Hochschul- und Krankenhausbetrieb sowie im internationalen Reiseverkehr kommen kann und Länder ihre Einreisebestimmungen kurzfristig verschärfen können. Es ist nicht auszuschließen, dass Hochschulen und Krankenhäuser Auslandsvorhaben kurzfristig annullieren. Falls Ihnen Kosten im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt bereits entstanden sind, werden diese vom ZIB Med nicht erstattet. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und des Robert-Koch-Instituts bzgl. der aktuellen Lage im Zielland.
Ich möchte, trotz dringender Empfehlung des ZIB Med, kein Auslandstertial zu absolvieren, das gesplittete Tertial im Ausland antreten. Wird mir der Splittingantrag genehmigt?
Ja, falls alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, wird der Splittingantrag genehmigt.
Falls ich mein PJ-Tertial an einer Nicht-Partneruniversität innerhalb oder außerhalb Europas im SS 2021 antrete, darf ich die Erasmus-Förderung oder die ZIB Med-Förderung bekommen?
Nein, das ZIB Med wird keine Fördermittel bereitstellen und keine Erasmus-Unterlagen in Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten im SS 2021 ausstellen.
Darf ich im Falle eines Aufenthaltsabbruchs im Ausland mein PJ in Köln zu Ende absolvieren?
Ja, bitte beachten Sie allerdings, dass falls Sie das Tertial im Ausland bereits begonnen haben, ein Wechsel nach Köln nur zu den regulären Splitting-Zeiten erfolgen kann. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Franziska Hilberath im Studiendekanat (pj-sekretariatuk-koeln.de).
Welche Quarantäne/Hausverbotsregelungen der Uniklinik und/oder der Lehrkrankenhäuser/der Lehrpraxen muss ich nach Rückreise aus dem Ausland beachten?
Bitte beachten Sie neben den behördlichen Quarantäneregelungen auch die Hausverbotsregelungen der Uniklinik Köln und/oder der akademischen Lehrkrankenhäuser für Beschäftigte, die aus dem Ausland einreisen. In der Regel gelten für Studierende im PJ, die in den Kliniken eingesetzt werden, dieselben Bedingungen, wie für Beschäftigte. Beachten Sie insbesondere die jeweils gültigen Regelungen in Bezug auf internationale Risikogebieten gemäß Robert-Koch-Institut (RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI). Die Hausverbotsregelungen der Krankenhäuser können hinsichtlich ihrer Dauer von der gesundheitsbehördlichen Quarantäneregelung abweichen. PJ-Studierende, die im Bereich der Krankenversorgung an der Uniklinik eingesetzt sind, müssen nach Rückkehr das Kontaktpersonenmanagement (KPM) der Uniklinik Köln kontaktieren. Studierende, die das PJ an einem akademischen Lehrkrankenhaus der Medizinischen Fakultät fortsetzen, müssen die Abteilungsleitung in dem jeweiligen Krankenhaus kontaktieren.
Aktuelle Regelungen in Bezug auf die PJ-Fehltage während einer behördlich angeordneten Quarantäne finden Sie hier: Aktuelle-Ausnahmeregelungen-Corona.pdf (nrw.de). Die Regelung der Uniklinik oder der Lehrkrankenhäuser in Bezug auf die PJ-Fehltage während einer Hausverbotsregelung müssen beim Studiendekanat und/oder bei dem/der jeweiligen Lehrkoordinator*in im Krankenhaus erfragt werden.
Darf ich ein Krankenpflegepraktikum/eine Famulatur im Ausland während der vorlesungsfreien Zeit im SS 2021 (z.B. in August 2021) absolvieren?
Grundsätzlich nein, das ZIB Med rät derzeit dringend davon ab und empfiehlt, Kranken-pflegepraktika/Famulaturen in Köln zu planen, um den Studienverlauf nicht zu gefährden. Das ZIB Med wird keine Bewerbungsunterlagen in Zusammenhang mit einem Auslandsvorhaben im Zeitraum des Sommersemesters 2021 ausstellen.
Sollten Sie dennoch in eigener Verantwortung an den Auslandsplänen festhalten wollen, bedenken Sie bitte, dass es je nach Infektionsgeschehen im Ausland zu Einschränkungen im Hochschul- und Krankenhausbetrieb sowie im internationalen Reiseverkehr kommen kann und Länder ihre Einreisebestimmungen kurzfristig verschärfen können. Es ist nicht auszuschließen, dass Hochschulen und Krankenhäuser Auslandsvorhaben kurzfristig annullieren. Falls Ihnen Kosten im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt bereits entstanden sind, werden diese vom ZIB Med nicht erstattet. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und des Robert-Koch-Instituts bzgl. der aktuellen Lage im Zielland.
Falls ich mein Krankenpflegepraktikum/meine Famulatur im SS 2021 im Ausland antrete, darf ich die ZIB Med-Förderung bekommen?
Nein, das ZIB Med wird keine Fördermittel für Auslandsaufenthalte im Zeitraum des SS 2021 bereitstellen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich bereits ein Stipendium für das SS 2021 erhalten habe (z.B. PROMOS)?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Stipendiengeber (im Falle von PROMOS an Dezernat 9, Herrn Kirste)
Dürfen geplante Auslandsaufenthalte über den BVMD absolviert werden?
Die Entscheidung trifft hierbei der BVMD. Bitte kontaktieren Sie zeitnah Ihren dortige/n Ansprechpartner*in.
Reisewarnungen des Auswärtigen Amts 04.09.2020
Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Sie müssen witerhin mit drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens rechnen. Auch wenn der Zweck Ihrer Reise nicht touristisch ist, könnten Sie von den drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen sein. Dies gilt bis auf weiteres fort, vorerst bis einschließlich 14. September 2020.
Regelung nach Einreisen aus Risikogebieten 20.08.2020
- Das Land hat seine Regelungen nach Einreisen aus Risikogebieten zum 12. August 2020 angepasst und bestehende Ausnahmebestände verschärft: Personen, die zur Erledigung zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen aus einem Risikogebiet gemäß Ausweisung durch das Robert-Koch-Institut ins Bundesgebiet einreisen, sind nur noch dann von der Quarantänepflicht befreit, wenn ihr Aufenthalt im Bundesgebiet nicht länger als 72 Stunden dauert. Nähere Informationen in der aktuell gültigen Coronareinreiseverordnung unter https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie.
- Die Universitätsleitung hat beschlossen, Ausnahmen vom 14-tägigen Hausverbot an der Universität ab Einreise aus internationalen Risikogebieten gemäß Ausweis des Robert-Koch-Instituts ab dem 21. August nur noch nach Vorlage eines aktuellen Corona-Negativtests und für eng definierte, zeitlich begrenzte Fälle zu ermöglichen:
Von dem Hausverbot ausgenommen sind demnach
- Studierende für die Ablegung studienbezogener Prüfungen,
- Bewerber*innen, die einer Einladung einer Berufungskommission folgen,
- andere Stellenbewerber*innen auf Einladung einer Auswahlkommission, soweit das Auswahlverfahren ein persönliches Erscheinen erforderlich macht,
ausschließlich und einmalig für diese Zwecke und wenn sie dem zuständigen Prüfungsamt bzw. der*m Berufungskommissionsvorsitzenden oder der*m Auswahlkommissionsvorsitzenden einen auf sie ausgestellten negativen Corona-Test in englischer oder deutscher Sprache vorlegen, der zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden ist.
Der Test muss die Anforderungen zur Anerkennung als molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2b erfüllen (PCR-Verfahren aus einem EU-Land oder auf der RKI-Seite ausgewiesenen Land: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html).
Für klinisch tätiges Personal, für im Bereich der Krankenversorgung tätiges Personal oder dort eingesetzte Studierende, gelten weiterhin abweichend die Regelungen der Medizinischen Fakultät und/oder des Universitätsklinikums.
In allen anderen Fällen besteht nach einer Einreise aus internationalen Risikogebieten für 14 Tage ab Einreise – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und davon, ob die Betroffenen Symptome aufweisen – ein Hausverbot für die Universität zu Köln (Gelände und Gebäude).
Die ständig aktualisierte Liste der durch das Robert-Koch-Institut ausgewiesenen internationalen Risikogebieten finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
- Die Regelung zu Dienstreisen und Exkursionen wurde präzisiert: Dienstliche Reisen und Exkursionen in internationale Risikogebiete sind auch im Ausnahmefall nicht genehmigungsfähig.
- Durchführung von Veranstaltungen in Räumen der Universität im Wintersemester 2020/21: Um die durch die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen reduzierten Raumkapazitäten der Universität für Präsenzprüfungen, Präsenzlehre sowie andere künftig dienstlich erforderliche Veranstaltungen vorzuhalten, können für andere Präsenzveranstaltungen (insb. solche mit externen Teilnehmer*innen, z.B. Konferenzen, Tagungen, Workshops bis Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters (12.02.2021) keine Räume innerhalb der Universität zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für Veranstaltungen im angegebenen Zeitraum, für die bereits Räume gebucht wurden. Die bis zum 30.9.2020 geltende Regelung wird entsprechend verlängert. Wir bitten Sie, die Veranstaltung in den Räumen der Universität abzusagen und ggfs. in einem anderen Format oder an einem anderen Ort durchzuführen.
Auslandsaufenthalte im WS 2020/2021 eingeschränkt 07.05.2020
Die Medizinische Fakultät der Universität zu Köln wird die Studierendenmobilität im WS 2020/2021 aufgrund der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Unsicherheiten im internationalen Reiseverkehr unterlassen bzw. einschränken. Hinzu kommt, dass immer mehr Universitäten/Krankenhäuser weltweit die Aufnahme deutscher/internationaler Studierender zu Ausbildungszwecken auch im WS 20/21 verweigern. Im Fazit kann eine Leistungserbringung im Ausland unter den im WS 20/21 voraussichtlich herrschenden Bedingungen nicht gewährleistet werden. Dies führt dazu, dass an der Medizinischen Fakultät im WS 20/21 keine Gaststudierenden aus dem Ausland aufgenommen werden und für Kölner Outgoing-Studierende der Medizinischen Fakultät entsprechend folgendes gilt:
Studienaufenthalte im Ausland (Auslandssemester) im WS 2020/2021
Alle Nominierungen von Kölner Outgoing-Studierenden für die Durchführung des Wintersemesters 2020/2021 an einer Partneruniversität der Medizinischen Fakultät werden mit sofortiger Wirkung eingestellt und bereits getätigte Nominierungen werden annulliert. Dementsprechend werden im Ausland erbrachte Leistungen, die in den Zeitraum 01.08.2020 – 31.03.2021 fallen, nicht anerkannt. Die Partneruniversitäten wurden bereits diesbezüglich informiert. Unterlagen im Zusammenhang mit diesen Auslandsstudienaufenthalten werden vom ZIB Med nicht mehr unterschrieben/ausgestellt. Die betreffenden Studierenden werden gebeten, sich stattdessen für die entsprechenden Kurse in Köln anzumelden.
Berufspraktische Studienphasen: Krankenpflegepraktika, Famulaturen, (gesplittete) PJ-Tertiale
Es wird dringend davon abgeraten, Krankenpflegepraktika, Famulaturen und (gesplittete) PJ-Tertiale im WS 2020/2021 im Ausland durchzuführen (Zeitraum September 2020 bis März 2021). Untersagt werden kann dies von der Medizinischen Fakultät nicht, da die Anerkennung von berufspraktischen Studienphasen nur bedingt durch die Fakultät erfolgt und im Falle von PJ auch Arbeitsverträge betroffen sein können. Wir empfehlen jedoch dringend, die geplante Leistungserbringung im Ausland nicht anzutreten und sich um einen entsprechenden Platz in Deutschland zu bemühen. Die bereits getätigten Nominierungen für Famulaturen/PJ-Aufenthalte an Partneruniversitäten bleiben bestehen. Auch werden auf Wunsch von Studierenden neue Nominierungen getätigt, dies dann jedoch explizit entgegen der Empfehlung der Medizinischen Fakultät und unter dem Vorbehalt, dass ein solcher Aufenthalt nicht zustande kommt. Dementsprechend bleibt auch der Service des ZIB Med in Bezug auf die Ableistung berufspraktischer Studienphasen im Ausland bestehen. Liebe Studierende, die o.g. Entscheidungen/Empfehlungen ergehen schweren Herzens und wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis. Ihre Gesundheit, Ihre Sicherheit und natürlich Ihr Studienverlauf sind uns sehr wichtig, weswegen wir Auslandsaufenthalte während den andauernden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht verantworten können. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die in Kürze erscheinenden FAQ´s auf der Homepage der Medizinischen Fakultät hierzu.
Für Rückfragen steht das ZIB Med gerne zur Verfügung.
Infektionsschutz & Prävention
Hygieneregeln 20.08.2020
Der Betriebsärztliche Dienst empfiehlt: Halten Sie zum Schutz der eigenen Person und anderer Mitmenschen die folgenden Schutzmaßnahmen ein:
• Auf dem Betriebsgelände der Universität ist Mundschutz tragen
• Mindestens 1,5 -2 m Abstand halten.
• Auf das Händeschütteln verzichten
• Hände regelmäßig mit Seife 20-30 Sekunden waschen
• Niesen und Husten, abgewendet in die Ellbeuge oder in ein Einmaltaschentuch
• Hände aus dem Gesicht fernhalten.
• Jeden Atemwegsinfekt/Erkrankung zu Hause auskurieren.
• Weitere Informationen zu den üblichen Hygienemaßnahmen finden sich hier: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html
Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hygiene und Infektionsschutzregelungen der Universität zu Köln.