Infos für Studierende
Mobiles Arbeiten dringend empfohlen
15.12.2020 - Aufgrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen rufen Prof. Dr. Edgar Schömig, Vorstandsvorsitzender und Ärztlicher Direktor der Uniklinik Köln, und Prof. Dr. Gereon Fink, Dekan der Medizinischen Fakultät und Vorstandsmitglied, alle Direktorinnen und Direktoren, Institutsleitungen, Geschäftsbereichsleitungen und Leitungen der Labore und angrenzenden Büroräume dazu auf, ihre Beschäftigten im Rahmen der Möglichkeiten, mobil von Zuhause aus arbeiten zu lassen, sofern sie nicht direkt oder indirekt für die medizinischen Versorgung auf dem Campus der Uniklinik Köln und der Medizinischen Fakultät notwendig sind. Der Vorstand will so die Anzahl der Menschen auf dem Campus auf das geringstmögliche Maß reduzieren - vor allem in Räumlichkeiten, in denen der empfohlene Abstand nur schwer oder gar nicht einzuhalten ist. Zudem werden bestimmte Parkhäuser und Parkplätze der Uniklinik Köln für die weiterhin auf dem Campus tätigen Beschäftigten geöffnet, sodass dort kostenlos geparkt werden kann.
Maßnahmen, Regelungen und Hilfestellungen
Die Rückkehr zum regulären Präsenzbetrieb ist vor dem Hintergrund des aktuellen Lockdowns weiterhin nicht plan- oder absehbar.
Hier finden Sie Informationen der Medizinischen Fakultät zum Hybrid-Semester und Detailinformationen zu Maßnahmen, Regelungen und Hilfestellungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie.
Das Wichtigste zuerst
Corona-Warn-App 06.12.2020
Sollten Beschäftigte der Universitätsmedizin und Studierende der Medizinischen Fakultät einen roten Warnhinweis der offiziellen Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts erhalten, ist sicherheitshalber eine Testung im Infektionsschutzzentrum (ISZ) vorzunehmen, auch wenn keine Risikokontakte erinnert werden und keine Krankheitssymptome vorliegen.
Digitales Semester mit wenigen Ausnahmen bis 31. März 2021 02.12.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,
wie Sie wissen hat die Universität für den November 2020 Maßnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Diese Maßnahmen wurden flankierend zu den Beschlüssen von Bund, Ländern und Stadt getroffen. Leider ist es bislang noch nicht gelungen, die Ausbreitung des Corona-Virus damit entscheidend zu verlangsamen. Das Rektorat hat deshalb heute beschlossen, an den Maßnahmen weiter festzuhalten.
Bis zum Ende des Wintersemesters 2020/2021 (31.März 2021) soll die Lehre – wann immer möglich – nur digital durchgeführt werden. Ausgenommen sind Prüfungen und Praktika, die physische Präsenz erfordern, sollen Arbeiten in der Forschung und Administration aufrechterhalten bleiben. Wenn möglich sollen diese von zuhause aus durchgeführt werden. Aktivitäten im Freizeitbereich, wie der Universitätssport, Musikproben oder Schauspiel, sind hingegen nicht möglich, soll der Ausleihbetrieb in Bibliotheken weiterhin möglich sein. Präsenzarbeitsplätze stehen aber vorerst nicht mehr zur Verfügung.
All diese zeitlich begrenzten Maßnahmen verfolgen das Ziel, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende März 2021, um Planungssicherheit in der Lehre zu schaffen. Sollten sich in der Zwischenzeit Spielräume für Lockerungen ergeben, wird die Universität diese selbstverständlich prüfen/nutzen.
Bitte informieren Sie sich ab der nächsten Woche verstärkt über aktuelle Entwicklungen auf unserer zentralen Corona-Webseite, die fortlaufend aktualisiert wird.
Wir wünschen Ihnen trotz allem eine angenehme Adventszeit.
Rektor Axel Freimuth
Kanzler Michael Stückradt
Prorektorin Beatrix Busse
CoKo – Corona Kontaktdaten 06.11.2020
Zum Zweck der Verfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit der Corona / SARS-Cov-2 Pandemie ist die Universität zu Köln gem. § 4a Corona-Schutzverordnung NRW verpflichtet, Kontaktdaten zu erfassen und auf Anforderung an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: CoKo – Corona Kontaktdaten.
Informationen zu Köln als Risikogebiet 10.10.2020
Richtilinie über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Corona-Betrieb vom 29.09.2020
Lehre im Wintersemester 2020/21 13.08.2020
- Aufgrund der derzeit geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregelungen geht die Universität zu Köln davon aus, dass die Lehre im Wintersemester 2020/21 „hybrid“ stattfinden wird. Das heißt, dass ein Teil der Lehrveranstaltungen unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in Präsenz durchgeführt wird, aber gleichzeitig nach wie vor viele Lehrveranstaltungen in online-Formaten realisiert werden.
- Die derzeitigen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen des Landes NRW erlauben, im Wintersemester 2020/21 Lehrveranstaltungen bis zu einer maximalen TeilnehmerInnen-Anzahl von 50 Personen unter Wahrung der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen in Präsenz durchzuführen. Darüber hinaus sind weitere Schutzmaßnahmen – unter anderem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, das sog. „Tracing“ bei allen Präsenzveranstaltungen, das Einhalten der Abstandsregelungen – einzuhalten. Insbesondere durch die Abstandsvorschriften wird die für Prüfungen zur Verfügung stehende Raumkapazität reduziert. Die Universitätsleitung und zentrale Universitätsverwaltung entwickeln gemeinsam mit den Fakultäten ein Konzept zur Raumvergabe und -organisation
- Alle Planungen zum Wintersemester 2020/21 sind abhängig vom Pandemieverlauf und stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Entwicklungen. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass eine vollständige Umstellung auf einen reinen Online-Lehrbetrieb erforderlich wird. Daher werden Lehrende gebeten, ihre Lehrveranstaltungen so zu planen, dass eine Umstellung jederzeit möglich ist. Zudem werden nicht alle Studierenden an angebotenen Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen können (z.B. internationale Studierende, Studierende, die zur Risikogruppe gehören). Damit auch sie die Veranstaltungen verfolgen und Prüfungen ablegen können, sind alle Lehrenden gebeten, das Veranstaltungsmaterial auch in Präsenz-Lehrveranstaltungen online zur Verfügung zu stellen.
⇒ Weitere Informationen finden Sie unter: https://portal.uni-koeln.de/coronavirus/informationen-fuer-studierende-und-lehrende#c86006
Studieren unter Corona
Ansprache des Dekans Prof. Dr. Gereon R. Fink 02.11.2020
Liebe Studierende,
willkommen zum Wintersemester 20/21 an der Medizinischen Fakultät.
Zum zweiten Mal werden wir ein Semester unter besonderen Bedingungen erleben - eine Herausforderung für Sie und uns alle. Sie sind an der Medizinischen Fakultät eingeschrieben, um nach dem Studium in einem - wie uns die aktuelle Pandemie vor Augen führt- „ systemrelevanten“, man könnte auch einfach sagen: „wichtigen“ Beruf zu arbeiten. Selten stand die ärztliche Tätigkeit, sei es in der Krankenversorgung oder in der Forschung, so sehr im Fokus der Öffentlichkeit. Das bedeutet für uns alle eine hohe Verantwortung! Die Fakultät trägt dafür Sorge, Sie auf dem Weg in diese Verantwortung vorzubereiten und aktiv zu begleiten.
Das Corona-Virus hat bereits im Sommersemester zu großen Umwälzungen geführt und uns auf vielen Ebenen sehr gefordert. Es hat gewohnte Strukturen des Studiums und der Lehre grundlegend verändert und das gerade in der Medizin so auf Präsenz und „Begreifen“ angelegte Studium zu großen Teilen zu einem digitalen Lehren und Lernen transformiert – zu unser aller Leidwesen.
Die grundständigen Studiengänge der Medizinischen Fakultät – Humanmedizin, Zahnmedizin und Klinische Pflege – leben vom Lernen am Krankenbett, vom direkten Kontakt zu den Patientinnen und Patienten, vom Üben am Modell und im interprofessionellen Skills Lab. Übungen und Praktika sind aber auch in diesem Wintersemester unter Sars-CoV2-Pandemiebedingungen nur eingeschränkt machbar. Das ist für uns alle eine große Herausforderung!
Wir werden aber auch unter diesen restriktiven Rahmenbedingungen nach Kräften dafür sorgen, Ihnen alle notwendigen Kompetenzen zu vermitteln. Dennoch werden vor dem Hintergrund der Pandemie die Präsenzzeiten beschränkt werden müssen, Lehreinheiten können nur unter strengen Hygieneauflagen stattfinden. Dass alle Planungen unter dem Vorbehalt der weiteren Pandemie-Entwicklung stehen, versteht sich von selbst. Dafür bitte ich Sie schon jetzt um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!
Die Evaluation des vergangenen – hybrid organisierten – Semesters hat gezeigt: Die schnelle Umstellung auf alternative Vermittlungsformate ist unserer Fakultät gut gelungen. Alle Beteiligten haben Großartiges geleistet: Wir konnten gemeinsam flexible Lösungen finden, um unter Sars-Cov2-Pandemiebedingungen ein Semester ohne Prüfungsausfälle und ohne Verluste von Studienzeit zu realisieren. Die Erfahrung zeigt: Manche Formate lassen sich gut, wenn nicht sogar besser online umsetzen; viele Studierenden schätzen Flexibilität und Freiräume, die ein Hybrid-Semester mit individuellen und asynchronen Lehrangeboten schafft. Dieses Mehr fordert von Ihnen als Studierende aber auch ein hohes Maß an Selbstorganisation und Disziplin.
Ich möchte Sie bitten: Bleiben Sie auch unter veränderten Vorzeichen im Austausch mit Ihren Dozentinnen und Dozenten, in der Fachschaft und in Arbeitsgruppen. Stellen Sie Fragen, seien Sie aktiv! Die Universität lebt vom Dialog. Mein Rat an die Erstsemester: Nutzen Sie Plattformen und Angebote, gerade auch, wenn Sie neu am Campus sind! Es ist für Ihren Studienerfolg und Ihr Wohlbefinden wichtig, sich zu vernetzen und mit anderen Studierenden vor Ort zu verbinden.
Albertus Magnus hat gesagt: „Findet die Wahrheit, denn die Wahrheit macht euch frei!“ In Zeiten von Fake News, Publikations-Flut und Nachrichten-Overload ist diese Aufforderung relevanter denn je: Corona führt uns deutlich vor Augen, dass es keine einfachen Lösungen gibt, dass die Wahrheit oft nicht eindeutig ist, dass Wissenschaft über kontinuierlich wachsendes Wissen neue Erkenntnisse und damit Wahrheiten schafft und wir immer kritisch und wach bleiben müssen. Machen Sie sich frei davon, alles wissen zu müssen, nutzen Sie ihr Studium vielmehr dazu, kritisch, wach und wissensdurstig die Welt immer wieder neu zu erkunden und neue Wahrheiten zu finden.
Ich wünsche Ihnen allen viel Freude und Erfolg dabei!
Semesterbegrüßung des Studiendekans Prof. Dr. Markus Rothschild 02.11.2020
Erstsemesterbegrüßung u.a. durch Vertreter der Universität zu Köln und des ASta
Liebe Erstsemesterstudierende,
das Wintersemester 2020/21 startet! Um Ihnen den Start ins Studienleben zu erleichtern, haben unsere Prorektorin für Studium und Lehre, Prof.‘in Dr. Beatrix Busse, der AStA und weitere wichtige Anlaufstellen für Sie als Erstsemesterstudierende eine digitale Begrüßung zusammengestellt mit allen relevanten Informationen zum hybriden Wintersemester!
Ab dem 02. November um 09:00 Uhr können Sie sich das Video über einen Youtube-Link anschauen.
Außerdem werden Sie die Möglichkeit haben, noch offene Fragen zum Studienstart im Rahmen der Youtube-Premiere von 9 - 10 Uhr zu stellen.
Aktuelle Anschreiben aus Rektorat und Dekanat
Corona-Information für Studierende zum Umgang mit „Symptomen“ 07.12.20
Liebe Studierende,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass beim Auftreten von neuen, nicht durch eine vorbekannte chronische Erkrankung erklärbaren, aber mit einer Coronavirus-Infektion vergleichbar einhergehenden Symptomen, einen Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden muss.
Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt und die Symptomatik es zulässt, kann Ihre Tätigkeit als PJler*in oder SHK am nächsten Tag wieder aufgenommen werden.
Tritt Fieber auf, darf grundsätzlich nicht studiert und gearbeitet werden. Alle Studierenden sollten, wenn möglich, die Testung im Infektionsschutzzentrum der Uniklinik durchführen lassen. Wenn die Testung bis zum Mittag erfolgt, liegt das Testergebnis in der Regel noch am selben Tag vor.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. Dr. M. Rothschild
Prodekan Lehre & Studium
Studiengang Medizin: Informationen zum Ablauf des Wintersemesters 2020/21 vom 30.09.2020 30.09.2020
Liebe Studentinnen und Studenten,
wie Sie sicherlich schon wissen, hat unsere Hochschulleitung festgelegt, dass aufgrund der aktuell geltenden Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie die Lehre im kommenden Wintersemester 2020/21 eine Mischung aus Präsenz- und Online-Veranstaltungen sein soll.
Dringend weist das Rektorat aber auch darauf hin, dass die Universität im Falle der erneuten Ausbreitung des Virus im kommenden Semester jederzeit in der Lage sein muss, wieder in den Modus einer kompletten Online-Lehre umzuschalten.
Im Folgenden möchte ich Sie über den Ablauf des kommenden Wintersemester 2020/21 an unserer Medizinischen Fakultät informieren (Sachstand: 30.09.2020).
Unterrichtszeiten
Vorklinik 02.11.2020 bis 12.02.2021
- Vorkurs Chemie & Physik ab 27.10.2020
- Vorkurs Anatomische Nomenklatur (1.Sem.) ab 26.10.2020
- Propädeutik VL Biochemie/Physiologie: Download über ILIAS ab 19.10.2020
Klinik
1., 2., 3., 4. und 6. Klinisches Semester: 19.10.2020 bis 19.02.2021
5. Klinisches Semester: 05.10.2020 bis 19.02.2021
Lehrveranstaltungen
Vorlesungen: Präsenzvorlesungen werden durch Online-Formate ersetzt. Mögliche Formate sind:
- Synchron: Live-Vorlesung zum Termin im Stundenplan z.B. via ZOOM (optional ggf. auch zusätzlich Aufzeichnung und anschließendes Hochladen bzw. Einbinden der Videoaufzeichnung in „ILIAS“)
- Asynchron: Aufzeichnung der Vorlesung ohne Zuhörerschaft und Hochladen bzw. Einbinden der Videoaufzeichnung in „ILIAS“ VOR dem Termin im Stundenplan
- Asynchron: Power-Point-Folien der Vorlesung versehen mit Audiokommentaren, welche VOR dem Termin im Stundenplan in „ILIAS“ hochgeladen werden
Seminare: Präsenzseminare werden ersetzt durch Live-Seminare, welche synchron zum Termin im Stundenplan und online (z.B. via ZOOM, Go-To-Meeting) mit Teilnahmepflicht durchgeführt werden.
Kurse / Praktika / Blockpraktika: Der Kleingruppenunterricht in Präsenz kann und soll nach Möglichkeit stattfinden, wenn ein hierfür erforderlicher Antrag positiv beschieden worden ist. Alternativ wird der Kleingruppenunterricht durch Online-Formate ersetzt. Die für die Durchführung der Praktika einzuhaltenden Standards erhöhen den Betreuungsaufwand, der durch Absenkung der Betreuungszeit kompensiert werden kann.
Hinweis: Bitte beachten Sie in der Woche vor Unterrichtsbeginn detaillierte Einteilungen zu Präsenzlehre und Online-Lehrformaten mit Anwesenheitspflicht innerhalb der vorgegebenen Zeitfenster durch Ankündigung/Rundmail der Kliniken und Institute (siehe E-Mails in Ihrem: SMAILuni-koeln.de-Account). Die jeweilig aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie-Lage kann leider auch kurzfristig Änderungen und Anpassungen erforderlich machen!
Unterrichtsräume
Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen in Ihrem KLIPS-2.0-Stundenplan für Vorlesungen einzelne Hörsäle und Räumlichkeiten ausgewiesen sind, obwohl die Präsenzlehre in Vorlesungen definitiv durch die o.g. Online-Formate ersetzt wird!
Klausuren und Prüfungen
Klausuren können im kommenden Wintersemester wieder in Präsenz durchgeführt werden. Alternativ können aber nach Maßgabe der einzelnen Fächer auch wie im abgelaufenen Sommersemester Online-Klausuren durchgeführt werden (außer Staatsexamens-Klausuren der Physikums-Äquivalenzprüfungen). Die Klausuren in den 60 Kompetenzfeldern erfolgen im kommenden Wintersemester auf jeden Fall als Online-Klausuren.
Mündliche Prüfungen (außer Staatsexamen Human-/Zahnmedizin): erfolgen online (via ZOOM oder Go-To-Meeting).
Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei Präsenzveranstaltungen
- Die Studierenden tragen eigene Mundnasenbedeckung auf dem Campus und in allen Räumlichkeiten. Bei Aufenthalten > 2 h ist den Studierenden ein Mundnasenschutz (OP-Maske) auszuteilen.
- Aufstellen von mobilen/fest verbauten Desinfektionsspendern: Vor dem Betreten der Unterrichtsstätte / des Prüfungsraums sind die Hände zu desinfizieren.
- Die Studierenden müssen die Abstandsregeln einhalten (mind. 1,5 m). Dies gilt auch außerhalb der konkreten Räumlichkeiten für Praktika oder Prüfungen.
- Die Oberflächen im Kursraum werden nach dem Kurs regelmäßig desinfiziert, sofern der Kursraum anschließend weiter belegt ist.
- Die Studierenden dürfen am Kurs / Klausur nicht teilnehmen, wenn SARS-CoV-2-typische Symptome in den letzten 48 h aufgetreten sind, insbesondere:
- Husten (produktiv, trocken)
- Halsschmerzen
- Fieber
- Durchfall
- insbesondere: plötzlicher Geruchs- und / oder Geschmacksverlust
- Bei der Durchführung von Veranstaltungen / Klausuren sind Anwesenheitslisten der Studierenden (Name, Matrikelnummer, Sitzplatz bzw. Arbeitsplatz) zu führen, die vom Veranstalter für 4 Wochen aufgehoben werden müssen. Bitte hinterlegen Sie Ihre aktuellen Telefonnummern in Ihrem persönlichen KLIPS-2.0-Account!
- Durchführungshinweise für Praktika in Präsenz:
- Unterricht am Patienten ist nur erlaubt, wenn maximal zwei Studierende neben den Patient*innen und Dozierenden (Poliklinik sowie Station) anwesend sind. Bei konkreten Untersuchungstätigkeiten an Patient*innen kann der Mindestabstand unterschritten werden. Den Studierenden sowie den Patient*innen ist ein Mundnasenschutz auszuhändigen. Die Rotationsgruppen von 6 Studierenden sind entsprechend zu unterteilen und die Praktikumszeit anzupassen. Geeignete Patient*innen sind nur solche, die nicht zu den Hochrisikogruppen gehören. Untersuchungen von Bereichen mit hoher Infektiosität (z.B. Nasen- und Rachenraum) sind nicht gestattet und durch Untersuchungen an geeigneten Modellen zu ersetzen (z.B. im Skills Lab).
- Bei Kursen und Praktika ohne Patient*innenkontakt gelten die Abstandregeln von 1,5 m (bzw. 4-6 qm je Studierender*m, max. 50 Personen) in geschlossenen Räumen. Bei Untersuchungskursen mit gegenseitigen Untersuchungen ist eine Unterschreitung des Mindestabstands unter strenger Beachtung der Hygieneregeln zugelassen (Mundnasenschutz).
Detailinformationen und Rückfragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Die Details zu Ihren einzelnen Lehrveranstaltungen (Online-Links, Präsenzzeiten, Klausurmodalitäten etc.) werden Ihnen die zuständigen Lehrkoordinator*innen bzw. Lehrsekretariate der Kliniken und Institute per E-Mail (SMAIL-Account) rechtzeitig mitteilen. Eine aktuelle Liste der zuständigen Ansprechpartner*innen finden Sie online unter:
und der Kompetenzfeldmanager*innen unter:
Im Namen aller Mitarbeiter*innen des Studiendekanats wünsche ich Ihnen allen trotz der Widrigkeiten unter der SARS-Cov-2-Pandemie ein gutes Wintersemester 2020/21!
Mit besten Grüßen,
Priv.-Doz. Dr. med. Peter Neugebauer
Richtlinie über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Corona-Betrieb der Universität im Wintersemester 2020/2021 29.09.2020
Amtliche Mitteilungen des Rektorats der Universität zu Köln:
Empfehlungen des Rektorats zur internationalen Studierendenmobilität im WS 20/21: Erleichterungen bei der Nachweispflicht zur Einreise 22.09.2020
Schreiben des Rektorats der Universität zu Köln:
Empfehlungen des Rektorats zur Studierendenmobilität im WS 2020/2021 vom 22.09.2020
Schreiben des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) und der HRK (Hochschulrektorenkonferenz):
Wintersemester 2020/21: Abweichende Vorlesungszeiten an der Medizinischen Fakultät 18.06.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierende,
im Zuge der SARS-CoV-19-Pandemie sehen die NRW-Landesregierung und unsere Hochschulleitung vor, die Vorlesungszeit für das Wintersemester 2020/21 zu ändern und zu verkürzen auf die Zeit vom:
02.11.2020 bis 12.02.2021
Dieses gilt zunächst für alle Studiengänge der Medizinischen Fakultät (Humanmedizin, Zahnmedizin, Neurowissenschaften und Klinische Pflege).
Bitte beachten Sie, dass unsere Medizinische Fakultät plant, hiervon abweichend Lehrveranstaltungen und Klausuren für bestimmte Studierendengruppen in folgenden Zeitfenstern durchzuführen:
19.10.2020 bis 19.02.2021
- Humanmedizin: Klinische Semester 1, 2, 3, 4 und 6
- Zahnmedizin: Klinische Semester (6. bis 10. Fachsemester), Phantomkurs der Zahnersatzkunde II (Vorklinik)
- M.Sc. Experimental & Clinical Neurosciences (abweichende Zeiten für Forschungspraktika sind möglich)
05.10.2020 bis 19.02.2021
- Humanmedizin: Klinisches Semester 5
Hintergrund ist das Ziel, den Unterricht am Patienten und am Krankenbett möglichst umfänglich sicherzustellen.
Die übrigen Studienabschnitte und Studiengänge (Vorklinik Humanmedizin, Vorklinik Zahnmedizin, B.Sc. Neurowissenschaften, B.Sc. Klinische Pflege) realisieren den Unterricht also während der o.g. Zeit vom 02.11.2020 bis zum 12.02.2021.
Nach derzeitigem (!) Planungsstand wird der Unterricht im kommenden Semester voraussichtlich wie folgt durchgeführt:
- Vorlesungen: keine Präsenzveranstaltungen sondern z.B. Online-Vorlesungen, Video-Aufzeichnungen, kommentierte PP-Folien
- Seminare: Online mit Teilnahmepflicht (z.B. ZOOM, Go-To-Meeting)
- Kurse/(Block-)Praktika: Präsenzveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht in Kleingruppen (nach Maßgabe der aktuellen Pandemie-Lage alternativ auch Online-Formate)
- Klausuren: Präsenzklausur (oder Online-Klausur nach Maßgabe der aktuellen Pandemie-Lage)
Mit besten Grüßen
Univ.-Prof. Dr. med. Markus Rothschild
Prodekan für Lehre & Studium
Informationen für Studierende
Informationen zur Zoom-Nutzung an der Universität zu Köln 08.12.2020
Liebe Beschäftigte und Studierende der Universität,
das aktuelle Semester findet wieder größtenteils digital statt. Videokonferenzen über Zoom sind dabei ein zentraler Bestandteil. Da wir sehr viele ähnlich lautende Support-Anfragen zum Thema Zoom erhalten, möchten wir hiermit noch einmal allgemein auf einige Dinge hinweisen:
- Alle benötigten Informationen zur Nutzung von Zoom finden Sie in unserer Zoom-Anleitung und den Zoom-FAQ: http://ukoeln.de/ZEKTY (Informationsseite) bzw. http://ukoeln.de/JW7BG (Zoom-FAQ)
- Für die reine Teilnahme an Veranstaltungen ist *kein* lizenzierter Zoom-Account erforderlich. Wir bitten die Lehrenden, darauf zu achten, dass sie die Einstellungen bei den über Zoom durchgeführten Veranstaltungen nicht dementsprechend einschränken.
- Für Zoom ist kein separater Account mit E-Mail-Adresse und neuem Passwort erforderlich. Bitte nutzen Sie für den Login im UzK-Portal bei Zoom nur Ihren Accountnamen (*nicht* die E-Mail-Adresse) und das Passwort Ihres Uni-Accounts. Auch ein Zurücksetzen des Passworts über Zoom ist nicht möglich, denn dieses wird ausschließlich zentral über uniKIM verwaltet.
- Sollten Sie bereits über einen "falsch angelegten" Zoom-Account verfügen und das Angebot des Beitritts zum Lizenzkonto der UzK erhalten, können Sie dieses problemlos in Anspruch nehmen – oder alternativ ab sofort den korrekten Weg der Anmeldung gehen. Die Accounts werden dabei automatisch zusammengeführt.
Speziell für *VeranstalterInnen* von Meetings gelten darüber hinaus
folgende Hinweise:
- Es ist keine manuelle Lizenzvergabe mehr erforderlich. Alle Personen mit Uni-Account erhalten automatisch einen lizenzierten Account bei Zoom, wenn sie sich korrekt gemäß unserer Anleitung (siehe Zoom-FAQ) anmelden.
- Ausnahme: Webinar-Lizenzen für Veranstaltungen mit mehr als 300 Teilnehmenden werden manuell von den Fakultäten und zentralen Einrichtungen vergeben. Den jeweils zuständigen Kontakt finden Sie in den Zoom-FAQ.
- Das öffentliche Bekanntmachen/Posten von Veranstaltungslinks ist streng untersagt, um Phänomene wie "Zoom-Bombing" zu verhindern. Veranstaltungslinks sind ausschließlich gezielt per ILIAS und/oder E-Mail dem jeweiligen Teilnehmendenkreis bekannt zu machen.
- Vorlesungsaufzeichnungen dürfen nicht über Zoom bereitgestellt werden, hierfür ist ILIAS zu verwenden. Über Zoom bereitgestellte Aufzeichnungen werden automatisch nach 30 Tagen entfernt, dieser Vorgang kann von uns weder aufgehalten noch rückgängig gemacht werden. Beachten Sie dies bitte unbedingt, bevor es zu vermeidbarem Datenverlust kommt.
Wichtiger Hinweis für *Studierende*:
Haben Sie Teilnahmeinformationen nicht erhalten? Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mails möglicherweise im Postfach Ihres Studierenden-Accounts angekommen sind. Dies ist nicht gleichzusetzen mit dem Postfach Ihres ILIAS-Accounts. Beachten Sie bitte, dass das ILIAS-Postfach ausschließlich ILIAS-interne Informationen enthält. E-Mails an Ihre Studierendenadresse ("Smail") können Sie beispielsweise über das Webmailsystem (https://webmail.uni-koeln.de) abrufen.
Der Zoom-Support des RRZK-Helpdesk hilft Ihnen gerne bei UzK-spezifischen Fragen wie Login, Lizenzen und den getroffenen Voreinstellungen für Meetings. Bitte wenden Sie sich hierzu an:
Bei allgemeinen Fragen zu Zoom hingegen, können wir nur auf die ausführliche Dokumentation unter zoom.us verweisen. Häufig sind die öffentlich verfügbaren Tutorials sehr hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Zoom-Admins des RRZK
Informationen zu Tools für kollaboratives Arbeiten im Homeoffice 12.10.2020
Aufgrund der derzeitigen Situation rund um das Coronavirus steigt der Bedarf an kollaborativen Tools zur Kommunikation im Homeoffice an der Universität zu Köln deutlich. Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten und Services des RRZK.
Regelung zum Hausverbot nach Einreisen aus Risikogebieten gemäß Ausweis des Robert-Koch-Instituts (Anpassung) 15.07.2020
Von diesem Hausverbot ausgenommen sind nunmehr Personen, die nach § 2 Absatz 2 der Corona-Einreise-Verordnung NRW aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache und eines aktuellen molekularbiologischen Negativtests von der Quarantäne befreit sind.
Die Befreiung ist vor Betreten der Universität per Mail an info-praeventionverw.uni-koeln.de nachzuweisen.
Hilfe bei psychischen Belastungen 21.04.2020
Liebe Studierende,
auf der Internetseite der Universität finden Sie fortlaufend alle relevanten Informationen, die Ihnen helfen, sich auf die neuen Studier- bzw. Lehrbedingungen im Sommersemester 2020 einstellen zu können.
Wir möchten auch dazu beitragen, dass Sie neben einer guten Orientierung für Ihren Studienalltag auch seelisch gut durch diese Zeit kommen.
Diese Informationen richten sich an alle Studierenden der Universität zu Köln in jeder Phase Ihres Studiums. Zum Beispiel an diejenigen, die ihr Studium in diesem denkwürdigen Semester aufnehmen, aus einer anderen Stadt oder vielleicht einem anderen Land nach Köln kommen oder an diejenigen, die in diesem Semester ihr Studium vielleicht abschließen wollten, aber nun verunsichert sind, ob das überhaupt realisierbar ist. Andere Studierende fragen sich, wie es überhaupt weitergeht. All diese Anforderungen, Zukunftsängste in Kombination mit bereits bestehenden Belastungen können jeden aus dem Gleichgewicht bringen.
Im Folgenden möchten wir Sie auf bereits bestehende Beratungsangebote die an der Universität zu Köln angesiedelt sind, aufmerksam machen.
Die Psycho-Soziale Beratungsstelle des Studierendenwerks Köln stellt hier eine wichtige Anlaufstelle dar. Das Beratungsangebot findet aktuell per Telefon, Email oder im Rahmen eines Online-Chats statt
Unter dem link https://www.kstw.de/corona finden sich fortlaufend aktualisierte Informationen zum Thema Studieren und Corona.
Das Service-Zentrum für Inklusion der Universität hat eine Reihe von Hinweisen (Tipps zur Alltagsbewältigung, dem Umgang mit Angst und Stress etc.) zusammengestellt, die Sie unter folgenden Internetadresse finden.
https://inklusion.uni-koeln.de/tipps_amp_informationen/mit_der_corona_krise_umgehen/index_ger.html
Die Nightline Köln, das Zuhör- und Informationstelefon von Studierenden für Studierende, ist in der Vorlesungszeit montags, dienstags, donnerstags, freitags und sonntags zwischen 21 und 24 Uhr erreichbar unter 0800-4703500 (Anrufe sind kostenfrei).
In krisenhaften oder Notfall-Situationen sind zu jeder Uhrzeit die Ambulanzen der psychiatrischen Kliniken zuständig. Eine Übersicht der Kliniken und Einzugsgebiete der Stadt Köln finden Sie hier
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/psychiatrie/psychiatrische-kliniken-koeln
Sie haben auch die Möglichkeit sich in der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie der Uniklinik Köln beraten zu lassen
https://psychosomatik-psychotherapie.uk-koeln.de/
Weitere nützliche Hinweise
Wir verweisen hier auf die Informationen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Hier finden Sie konkrete Handlungsempfehlungen, die sich gut umsetzen lassen.
https://dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/corona-psyche.html
Auf den Internetseiten des Kölner Vereins für Seelische Gesundheit (KVsG) finden Sie unter News einen Beitrag, der sich mit den möglichen Folgen von Quarantänemaßnahmen beschäftigt.
Weitere nützliche Hinweise zur Alltagsbewältigung stellt das Deutsche Studentenwerk in Berlin zur Verfügung.
https://www.studentenwerke.de/de/content/10-tipps-um-alleine-zurechtzukommen
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen hat eine Corona-Hotline eingerichtet für Personen, die durch die aktuellen Umstände psychisch belastet sind. Täglich 8-20 Uhr, 0800-777 22 44 (Anrufe sind kostenfrei)
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Chat-, Online- und auch telefonische Beratung an: 08000-116 016 (Anrufe sind kostenfrei)
In akuten Gefährdungssituationen wählen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112 oder die Polizei unter 110.
Erreichbarkeit Prüfungsamt & Studiendekanat 17.03.2020
Die Präsenzberatung im Studiendekanat und im Prüfungsamt findet aktuell nicht statt. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die zuständigen Personen.
Ansprechpersonen Studiendekanat
Ansprechpersonen Prüfungsamt
Softwarebeschaffung MS Office 17.03.2020
Damit Sie die verstärkten Angebote digitaler Lehre nutzen können, benötigen Sie entsprechende Software.
Studierenden, die kein MS Office haben, können dies für 4,99€ pro Jahr über das RRZK beziehen.
Hier geht es zur Seite des Rechenzentrums:
Weitere Onlinedienste 17.03.2020
Onlinedienst der Zentralbibliothek Lebenswissenschaften: Weitere Infos ZB MED
Onlineberatung im Studiendekanat 16.03.2020
Aufgrund des Corona-Präventionsschutzes entfallen die persönlichen Beratungstermine im Dekanat. Studierende können aber gezielt Kontakt per Mail aufnehmen. Das Studiendekanat hilft online gerne weiter.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ansprechpersonen im Studiendekanat.
Infektionsschutz & Prävention
Hygiene- und Infektionsschutzregelungen für Veranstaltungen und Arbeiten in Präsenz (Anpassung) 15.07.2020
Die wesentliche Anpassung betrifft dabei das Arbeiten in Laborräumen: Hier sind nun nicht mehr 12,5m² pro Person vorzusehen, sofern der Mindestabstand durchgängig eingehalten wird.
Dies ist jedoch unter Beachtung der räumlichen Situation und der organisatorischen Abläufe durch geeignete Maßnahmen wie die Beschränkung der Personenzahl sicherzustellen.
Je nach räumlicher Situation ist hierzu weiterhin eine wesentliche Beschränkung der Personenzahl notwendig, auch sind alle weiteren Infektionsschutzmaßnahmen ebenso weiterhin einzuhalten.
Für andere Arbeitsräume, insbes. Büros, hat das Erfordernis von 12,5 m² pro Person Bestand.
Sie finden das vollständige Dokument unter diesem Link.
Hygiene- & Infektionsschutzregelungen (Update 27.04.2020) 27.04.2020
Präsenzveranstaltungen und -betrieb dürfen nur stattfinden, wenn die folgenden Schutzregelungen sowie Anforderungen an Räume gewährleistet werden können. In den Zugangsbereichen der betreffenden Hochschulgebäude wird durch Aushänge auf den einzuhaltenden Sicherheitsabstand und die ansonsten zu beachtenden einschlägigen Hygieneregeln und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts hingewiesen. Mund-/Nasebedeckung:
In allen von der UzK genutzten Gebäuden muss eine Mund-/Nasenbedeckung getragen werden. Diese kann nur abgesetzt werden, wenn sich eine Person alleine in einem Raum aufhält. Es wird dringend empfohlen, die Mund-/Nasebedeckung auf dem gesamten Campus (d.h. auch dem Außengelände) der UzK zu tragen.
Diese Regelung gilt ab dem 4. Mai 2020, um der Universität und ihren Mitgliedern und Angehörigen die nötige Zeit zu geben, sich auf diese Regelung vorzubereiten. Bis dahin gilt die dringende Empfehlung, eine Mund-/Nasebedeckung zu tragen.
Mit Mund-/Nasebedeckung ist eine Bedeckung einfacher Art gemeint. Diese kann selbstgemacht sein oder aus einem Schal oder Tuch bestehen (sog. Alltagsmasken). Durch diese Maßnahme soll der Krankenversorgung keine klinischen Schutzmasken entzogen werden.
3 Das Tragen von Mund-/Nasebedeckung ersetzt nicht Schutzmaßnahmen wie Handhygiene und Abstandsregeln. Abstandsregelungen:
Bei Präsenzveranstaltungen ist ein Mindestabstand von mind. 1,50 bis 2 Meter zwischen den Teilnehmer*innen einzuhalten.
Es gilt weiterhin, dass Mitarbeiter*Innen, die ihre Arbeit nicht im Homeoffice ausüben können, in der Regel ein Einzelbüro oder ein Einzellabor angeboten werden muss. Für Arbeitsräume gilt, dass falls eine Raumnutzung durch mehr als eine Person nicht vermieden werden kann, für jede Person eine Fläche von mind. 12,5 m2 verfügbar sein muss. Zusätzlich muss der oben genannte Mindestabstand gewährleistet sein, bei dauerhafter Nutzung des Raumes durch mehr als eine Person soll der Abstand größer als der Mindestabstand sein.
Zur zeitlichen Entzerrung der Präsenzarbeiten sollen Anwesenheitszeiten generell sowie die Belegungszeiten für Räume wenn möglich personenscharf definiert werden (z.B. Schichtdienst). Maximale Raumkapazitäten für Lehrräume (Hörsäle) werden gemäß den hier spezifizierten Anforderungen durch Dezernat 5 festgelegt und müssen eingehalten werden. Die Informationen werden nach der Festlegung zur Verfügung gestellt. Belüftung: Räume sind, soweit möglich, regelmäßig zu lüften, um einen Austausch der Raumluft herbeizuführen und die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen zu reduzieren.
Veranstaltungen mit 20 oder mehr dürfen nur in Räumen durchgeführt werden, in denen eine Dauerbelüftung möglich ist. Diese Räume sind vom Dezernat 5 identifiziert worden. Die Informationen werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt. Vermeidung von Begegnungsverkehr:
Das Entstehen von Menschenansammlungen in und vor Gebäuden muss so weit wie möglich durch entsprechende Planung vermieden werden.
Sollte zu erwarten sein, dass sich Warteschlangen bilden, müssen Abstandsmarkierungen auf dem Boden angebracht werden.
Basierend auf dem vom RRZK für das Studierendensekretariat entwickelte Terminbuchungsportal kann das RRZK eine entsprechende mandantenfähige Anwendung entwickeln. Fakultäten, die dies in ihre Konzepte für die Ausleihdienste der Bereichsbibliotheken einbinden möchten, können sich an das Rechenzentrum wenden. Mitarbeiter*innen, die in Situationen arbeiten, in denen der vorgeschriebene Mindestabstand nicht durchgehend einhaltbar ist, werden durch Abtrennungen geschützt. Mitarbeiter*innen (inkl. SHK/WHB/WHK) können Einweghandschuhe zu tragen, wenn sie in Situationen arbeiten, in denen sie und andere Personen in kurzer Abfolge dieselben Gegenstände anfassen. Dies ist nicht zwingend vorgeschrieben. Gegenstände wie Tastaturen etc. können regelmäßig mit Spülmittel gereinigt werden. Desinfektion/Sanitäranlagen:
4 In allen Sanitäranlagen müssen Seifenspender und Papierhandtücher zur Verfügung stehen. Reguläre Seife ist ausreichend. Die zugänglichen Sanitärräume sind regelmäßig nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu reinigen. In den betreffenden Gebäuden sollen in angemessenem Umfang Handdesinfektionsmöglichkeiten angeboten werden. Türklinken und Handläufe werden regelmäßig gereinigt
Gefährdungsbeurteilungen: Für die Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, in der die festgelegten Maßnahmen dokumentiert werden. Unterstützung bietet die Stelle 02.2 Arbeits- und Umweltschutz. Ausgabe von Schutzmitteln:
Ein Kontingent von Mund-/Nasenbedeckung und Einmalhandschuhen für Mitarbeiter*innen wird zentral über den Einkauf besorgt. Den Leitungen der Fakultäten, Dezernaten und Zentralen Einrichtungen werden Kontingente an Mund-/Nasebedeckungen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung an einzelne Personen erfolgt über die Leitungen unter Berücksichtigung der folgenden Priorisierungen: o Die Mund-/Nasebedeckungen (2 pro Mitarbeiter*in) werden denjenigen Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt, die ihre Arbeit nicht im Homeoffice durchführen können. Dabei werden zunächst Mitarbeiter*innen berücksichtigt, die in Situationen mit Begegnungsverkehr arbeiten oder sich in Büros/Laboren über längere Zeit mit anderen Personen aufhalten.
o Einmalhandschuhe können bei Bedarf Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt werden, die in Situationen arbeiten, in denen sie und andere Personen, in kurzer Zeitabfolge dieselben Gegenstände anfassen (z.B. Bücherausgabe)
o Hinweise zur sachgemäßen Anwendung der Mund-/Nasebedeckungen und Einmalhandschuhe werden auf der zentralen Corona-Website der UzK zur Verfügung gestellt. Weitere Masken sowie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel können über die Materialausgabe des Dezernat 5 (Abt. 54) angefordert werden.
Bedarfe an Abtrennungen zum Schutz von Mitarbeiter*innen können an das Dezernat 5 (Abt. 53) gemeldet werden.
Studierende werden aufgefordert, ihre eigenen Mund-/Nasebedeckungen zu tragen. Auf der Website werden Informationen und Hinweise zur Beschaffung oder Herstellung von Mund-/Nasebedeckungen verlinkt. Bei Prüfungen wird eine begrenzte Anzahl an Einmalmasken vorgehalten, falls Studierende ohne solchen Schutz kommen, die und daher ansonsten nicht an der Prüfung teilnehmen könnten.