skip to content

Außerplanmäßige Professur

Die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ oder „außerplanmäßiger Professor“ kann gemäß § 41 Hochschulgesetz (HG) Mitgliedern oder Angehörigen der Medizinischen Fakultät verliehen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen einer Professorin oder eines Professors nach § 36 HG erfüllen und hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre erbringen. Hier finden Sie alle Informationen zur Ordnung vom 6. April 2022

Bewerbungen werden über ein spezifisches Portal eingereicht. 

Für Benutzer*innen der Universität zu Köln: Bitte melden Sie sich mit Ihrem Mitarbeitendenkonto (UniKim) an. Unter Personal-Account finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Mitarbeitendenkonto oder können Ihr Passwort neu setzen.

Hier geht es zum Portal 

Informationen auf einen Blick