Sprechzeiten
Die Sprechzeiten für Outgoings finden in Präsenz und via Zoom statt. Bitte schreiben Sie eine E-Mail dem/der jeweiligen Mitarbeiter*in, um sich ein 30-minütiges Zeitfenster innerhalb der genannten Sprechzeiten zu reservieren. Ansprechpartner*innen und Zeiten.
Am Montag, den 08.12.25, findet die Sprechstunde von Fr. Harms via Zoom statt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei ihr per Mail , um einen Termin zu vereinbaren.
Outgoings - Auslandssemester und Auslandspraktika
Medizin-Studierende können einen oder mehrere Auslandsstudienaufenthalte absolvieren. Alle Auslandsaufenthalte, unabhängig davon ob selbstorganisiert oder nicht, müssen dem ZIB Med gemeldet werden und im Nachhinein müssen alle Nachweise (Famulaturzeugnisse, PJ-Zeugnisse...) als Scan per E-Mail an zibmed
uk-koeln.de geschickt werden.
Bitte lesen Sie vorab unsere FAQs uns lassen sich anschließend in unseren Outgoings-Sprechstunden beraten. Dort bekommen Sie Hilfestellung und offene Fragen werden geklärt.
Übersicht der Aufenthaltsarten
Krankenpflegepraktika
- können im Ausland absolviert werden: Bitte Informationen des Prüfungsamtes der Medizinischen Fakultät beachten
- müssen selbstständig durch die Studierenden organisiert und dem ZIB Med vorab angekündigt werden
Auslandssemester
Ein Auslandssemester kann ausschließlich an einer Partneruniversität absolviert werden. Ein Auslandssemester an einer Nicht-Partneruniversität zu absolvieren, ist fast unmöglich. Die meisten Universitäten verlangen eine Nominierung unsererseits, die nur innerhalb eines Kooperationsabkommens erfolgen kann.
Famulaturen
- können im Ausland absolviert werden: Bitte Informationen des Prüfungsamtes der Medizinischen Fakultät und des LPA beachten
- müssen selbstständig durch die Studierenden organisiert und dem ZIB Med vorab angekündigt werden. In seltenen Fällen vergibt das ZIB Med Restplätze an Partneruniversitäten für Famulaturen.
- Dokumente wie z.B. "Letter of recommendation" können vorab, mit Angabe der persönlichen Daten, sowie des Ziellandes beim Outgoings-Team beantragt werden unter zibmeduk-koeln.de.
Praktisches Jahr - PJ
Eins oder mehrere Tertiale oder gesplittete Tertiale können sowohl an Partneruniversitäten als auch an Nicht-Partneruniversitäten im Ausland absolviert werden. Bitte Informationen des Studiendekanates der Medizinischen Fakultät und des LPA beachten.
Einteilung PJ-Tertiale
Für die Anerkennung der Auslands-PJ-Abschnitte durch das LPA müssen folgende Modalitäten berücksichtigt werden:
- PJ- Auslandsliste der anerkannten Lehrkrankenhäuser im Ausland finden sie hier. Für nicht gelistetete Lehrkrankenhäuser und Wahlfächer kann im ZIB Med einen Äquivalenzantrag gestellt werden.
- Splitting ist nur Ausland/Inland oder Inland/Ausland mögllich
- Der Splittingantrag muss dem ZIB Med bis aller spätestens 5 Wochen vor Beginn des gesplitteten Tertial vorliegen. Das Formular finden Sie hier. Nach Vollendung des letzten gesplitteten Tertiales und nach dem Zusenden eines Scans der PJ-Bescheinigung an zibmeduk-koeln.de wird Ihnen der unterschriebene/genehmigte Splittingantrag per Post zugeschickt. Dieser muss dann zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung für das mündliche Examen an das LPA Düsseldorf geschickt werden.
- Ganze selbstorganisierte PJ-Tertiale im Ausland müssen auch durch die Studierenden im ZIB Med vorab angekündigt werden
- Die ausländische PJ-Bescheinigung muss richtig ausgestellt werden. Die Vorlagen finden Sie hier
- PJ-Abschnitte sowohl an europäischen Partneruniversitäten als auch an europäischen Nicht-Partneruniversitäten können über das Erasmus+ Programm gefördert werden.
- Dokumente, wie z.B. "Letter of recommendation" können vorab (sowohl für Partner- als auch für Nicht-Partneruniversitäten), mit Angabe der persönlichen Daten, sowie des Ziellandes beim Outgoings-Team beantragt werden unter zibmeduk-koeln.de.
Unser Merkblatt "Hinweise für Outgoings - Versicherung, Sicherheit, interkulturelle Sensibilisierung" finden Sie hier.
Beurlaubung
- Eine Beurlaubung befreit Sie vom Semesterbeitrag. Sie sind allerdings nicht mehr als reguläre*r Student*in eingeschrieben. Beachten Sie, dass zum Erlangen der PJ-Reife 6 klinische Fachsemester absolviert werden müssen. Daher wird eine Beurlaubung grundsätzlich nicht empfohlen.
- Erstattung der Gebühren für das Semesterticket bei Nicht-Beurlaubung trotzdem möglich. Mit einem Antrag an den Härtefallausschuss des AStA vor Beginn Ihres Aufenthaltes können Sie sich einen Großteil des Semesterbeitrages zurückerstatten lassen.
Versicherungen Auslandsaufenthalt
Während eines Auslandsaufenthaltes müssen Sie selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung informieren. Darüber hinaus müssen Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende und eine Unfallversicherung verfügen. Es besteht die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen (Versicherung im Ausland - DAAD), was wir ausdrücklich empfehlen. Bitte beachten Sie allerdings, dass die Haftpflichtversicherung, die über den DAAD angeboten wird, eine private Haftpflichtversicherung ist und keine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende. Diese können Sie über den Marburger Bund oder Hartmannbund erwerben.