Anerkennung Auslandssemester
Für den Erhalt bzw. die Beibehaltung der bereits ausgezahlten Erasmus-Förderung müssen Pflichtfächer aus dem Medizin-Curriculum für mind. 10 ECTS Punkte oder 2 große Blockpraktika (BP Innere Medizin I oder II, BP Chirurgie I oder II, BP Frauenheilkunde, BP Kinderheilkunde) in Köln anerkannt werden.
Bei einem Auslandssemester in Europa müssen mindestens 15 ECTS angestrebt werden. Dieses Vorhaben wird in Tabelle A des LA/OLA eingetragen. Die zu anerkennenden Studienleistungen an der Universität zu Köln werden hingegen in Tabelle B des LA/OLA erfasst. Diese müssen mind. 10 ECTS betragen. Als Joker sollen zusätzlich zwei große Blockpraktika in Tabelle B eingetragen werden, die im Falle einer Nicht-Erfüllung der Mindestanzahl von 10 ECTS stattdessen für die Anerkennung ausreichen.
Hier finden Sie ein MUSTER LEARING AGREEMENT. Nach der Zusage für einen bestimmten Standort in Europa muss allerdings das OLA (das online learning agreement) zusätzlich zu der bereits eingereichten Papierform ausgefüllt werden. Infos dazu finden Sie hier.
Im außereuropäischen Raum müssen mindestens zwei Kurse mit einer Gesamtzahl von mindestens 250 Stunden pro Semester belegt/angestrebt werden. Bitte beachten Sie, dass die außereuropäischen Credits nicht unseren Leistungspunkten bzw. den ECTS-Punkten automatisch entsprechen.
Hier finden Sie alle Fachblöke und Querschnittsbereiche , aufgeteilt nach Vorlesung + Klausur und Blockpraktika/Kleingruppenunterricht.
Während des Auslandssemesters ist nur eine Anmeldung für Klausuren über das Einzelanmeldeformular an der Medizinischen Fakultät, UzK, möglich falls Sie sich nicht beurlauben lassen. Bitte keine Generalanmeldung vornehmen und keine präsenzpflichtige Veranstaltungen belegen.
Kurse die NICHT aus dem Ausland anerkannt werden können:
- Fachblock Pharmakologie, Toxikologie
- Fachblock Rechtsmedizin
- QB Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin
- QB Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen
- QB Prävention, Gesundheitsförderung
- Blockpraktikum Allgemeinmedizin
Stimmt der zeitliche und inhaltliche Rahmen eines im Ausland erfolgreich absolvierten Kurses mit einem an der Kölner Fakultät angebotenen Kurses (Link zum Kurskatalog) überein, so kann der Kurs aus dem Ausland durch das ZIB Med anerkannt werden. Grundlage liefert dazu die Studienordnung der Medizinischen Fakultät Köln. Der zeitliche und inhaltliche Rahmen wird ersichtlich aus:
- der Anzahl der sogenannten Credit Points, welche den Arbeitsaufwand erfasst, sog.: „Workload“ (Ein ECTS Punkt wird mit 30 Stunden Arbeitsaufwand berechnet. Außereuropäisch wird ein Credit Point anders berechnet)
- dem Namen des Faches oder einer inhaltlichen Auflistung des Kursinhaltes
- einer Note, zur Bestätigung der erfolgreichen Belegung der Prüfung
- einem Praktikum von mind. 5 Tagen (wenn der Kurs in Köln auch ein Blockpraktikum/Kleingruppenunterricht/Seminar/PBL beinhaltet). Bitte Laufzettel sich für alle Praktika-Formate (Blockpraktikum/Kleingruppenunterricht/Seminar/PBL) vor Ort ausstellen lassen.
Sonderfall: Bei Absolvierung von sogenannten Stages Libres in Frankreich oder vergleichbare Praktika ist die Anerkennung von kleinen Fachblöcken (HNO, Urologie, Anästhesiologie, Augenheilkunde ...) und von Querschnittsbereichen (unter 5 ECTS) ohne Belegung einer Prüfung möglich (Ausnahme: Hygiene, Neurologie, Pathologie, Pharmakologie und Psychiatrie), falls die Stages in Frankreich mind. 2 ECTS mehr als unsere Kurse aufweisen. Eine benotete Beurteilung des Stages Libres ist aber zwingend notwendig. Große Fachblöcke und Querschnittsbereiche (ab 5 ECTS) sind nur durch UE (Unterrichtseinheiten, einschließlich Prüfung) anrechenbar. Sollten die ECTS-Punkte der UE nicht ausreichend sein, ist eine Kombination von UE und Stagè Libres möglich, um die fehlende ECTS-Punkte für die Anrechnung zu bekommen. Für Stages aus Frankreich werden keine zusätzlichen KFs bei übrig gebliebenen ECTS anerkannt.
Im Normalfall bekommen Sie von der Partneruniversität am Ende ein Transcript of Records ausgestellt.
Rahmen und Ablauf der Anerkennungsmöglichkeiten nach der Rückkehr aus dem Ausland:
1) Originalzeugnisse (Transcript of Records und Laufzettel) im ZIB Med vorlegen. Falls im ToR nicht ersichtlich ist, dass bestimmte Kurse Praktika (Blockpraktikum/Kleingruppenunterreicht/Seminar/PBL) beinhalten, muss unbedingt einen Laufzettel vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Praktikumsbescheinigung (der Laufzettel) an sich nicht für die Anerkennung ausreicht.
2) Vergleich der im Ausland erworbenen ECTS Punkte mit den Leistungspunkten (ECTS-Punkten, siehe unten), die im Rahmen des Medizin-Studiums in Köln vergeben werden
- Zeitlicher Mehraufwand bei Fachblöcken (gilt nicht bei Anerkennung von Stagès/Praktika als Fachblöcke - siehe Sonderfall Frankreich):
- Bsp. großer Fachblock Kinderheilkunde im Ausland mit 9 ECTS Punkten erfolgreich absolviert. Anerkennung von Fachblock, zugehörigem Blockpraktikum und bis zu 3 dem Fachblock zugeordneten Kompetenzfeldern möglich. Die Liste der Zuordnung der Kompetenzfelder finden Sie hier.
- Bsp. kleiner Fachblock HNO im Ausland mit 4 ECTS Punkten erfolgreich absolviert. Anerkennung von Fachblock, zugehörigem Praktikum/Seminar/Kleingruppenunterricht und bis zu 2 dem Fachblock zugeordneten Kompetenzfeldern möglich. Die Liste der Zuordnung der Kompetenzfelder finden Sie hier.
- Querschnittsbereiche werden auf die Querschnittsblöcke sowie die drei zugeordneten Kompetenzfelder des Modellstudiengangs angerechnet. Eine Anerkennung von Querschnittbereichen ist nur als Ganzes möglich (Querschnittsblock + Kompetenzfelder). Voraussetzung dafür sind ausreichende ECTS-Punkte und das Bestehen einer benoteten Prüfung im Ausland. Als Teilleistung kann nur der praktische Teil (Praktikum oder Seminar) anerkannt werden.
3) Grundsätzlich dürfen im Ausland – wie auch in Köln – Famulaturen an Krankenhäusern nicht in der dortigen Vorlesungszeit durchgeführt werden, wenn gleichzeitig Vorlesungen und Seminare belegt werden. Dies bedeutet, dass Famulaturen, die im Rahmen eines Semesteraufenthaltes im Ausland zusätzlich zu den Studienleistungen erbracht werden, nur dann anerkannt werden können, wenn der Zeitraum der Famulatur in die vorlesungsfreie Zeit an der Gastuniversität fällt. Zusätzlich zu dem Famulaturzeugnis muss noch ein Nachweis von der dortigen Uni erbracht werden, dass die Famulatur in der vorlesungsfreien Zeit erfolgt ist.
Eine Ausnahme hiervon gilt für rein berufspraktische Aufenthalte, die organisatorisch als Semesteraufenthalte durchgeführt werden, wie z.B. die sog. „Stage Libres“ in Frankreich. In dem Fall kann ein Stage Libres als Famulatur anerkannt werden, auch wenn dieses innerhalb der Vorlesungszeit liegt, muss aber unbedingt am Anfang oder am Ende des Aufenthaltes absolviert worden sein.
4) Eintragung der vereinbarten Kurse in KLIPS sowie die Zusendung einer Äquivalenzbescheinigung erfolgt durch das ZIB Med. Diese Bescheinigung ist aufzubewahren und bei der Anmeldung zur M2-Prüfung (2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung) vorzulegen. Auf der Äquivalenzbescheinigung werden die umgerechneten Noten eingetragen. In KLIPS werden allerdings die im Ausland erbrachten Studienleistungen nur als "bestanden" eingetragen. In Köln absolvierten Studienleistungen können nicht durch im Ausland absolvierten Studienleistungen "überschrieben/ersetzt" werden (Außnahme ist QB Immunologie und Infektiologie).