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Aktuelles

In der neuen Rubrik FAQ finden Sie ein Video mit 10 FAQ zum Ethikantrag

Hinweis zu den Prüferqualifikationen

Wir weisen darauf hin, dass bei klinischen Prüfungen, die gemäß der EU Verordnung 536/2014 durchgeführt werden, die Hauptprüfer, Prüfer und ärztlichen Mitlieder des Prüfungsteams entsprechend aktualisierte regulatorische Kenntnisse nachweisen müssen. Sofern eine Teilnahme am Grundlagen- bzw. Aufbaukurs vor dem 12.06.2020 erfolgte, bedarf es ergänzend zum Grundlagen- bzw. Aufbaukurs eines Nachweises einer Teilnahme an einem Update-Kurs gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer (vgl. Bekanntmachung der Bundesärztekammer. Dtsch Arztebl. 2022;119(19):A-888). Bitte beachten Sie, dass ein "Refresherkurs" nicht notwendigerweise die Inhalte dieses Curriculums abbildet.

Hinweis zu den Beratungsgebühren

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich Beratungsgebühren anfallen. Gebührenschuldner ist der Antragsteller.

Bei Förderanträgen bitten wir im eigenen Interesse daher die Beratungsgebühren entsprechend zu berücksichtigen.

Bei einer Förderung durch die DFG sind die Beratungskosten der Ethikkommission grundsätzlich beim Förderer zu beantragen. Die Beratungskosten werden von der DFG übernommen, wenn sie beantragt wurden und der entsprechende Antrag bewilligt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der DFG <https://www.dfg.de/foerderung/faq/lebenswissenschaften_faq/index.html> (hier unter der Frage „In welchen Fällen muss ich ein Ethikvotum vorlegen?“).
Derzeit sind gemäß den dortigen Informationen die Beratungsgebühren ausnahmsweise auch abrechenbar, wenn der Rechtsgrund für die Zahlung vor dem Datum der Bewilligung entstanden ist.
Im Antragsformular der DFG können die Gebühren unter „Sonstige Mittel“ beantragt werden.

Hinweis zur Bearbeitungszeit "sonstige Forschung"

Studien mit gesetzlichen Fristen werden grundsätzlich mit erster Priorität bearbeitet, derzeit gefolgt von den Forschungsvorhaben aller Kategorien mit Bezug auf die Behandlung und Therapie der COVID-19-Erkrankung.

Die Geschäftsstelle der Ethikkommission bemüht sich, alle eingehenden Anträge so zügig wie möglich zu bearbeiten, doch hat sich inzwischen ein Rückstau bei den Studien nach § 15 der Berufsordnung der Nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte und nach der Satzung der Ethikkommission gebildet. Dadurch kann die aktuelle Bearbeitungszeit bei Studien, die nicht wie oben ausgeführt priorisiert werden können, etwas länger dauern.

Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen, zumal diese zu einer weiteren Arbeitsbelastung und damit Verzögerung führen.

Neuer Link für EthikPool:

Jetzt erreichbar unter:

https://ekpool.ek-koeln.de

Derzeit ist es nicht mehr möglich, über den Internet Explorer auf EthikPool zuzugreifen. Sie benötigen die jeweils aktuellste Version  von Microsoft Edge oder Firefox.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Aktualisierte Anleitungen zur Einreichung von Amendments

Bitte beachten Sie die aktualisierten Anleitungen zur Einreichung von Amendments unter "AMG" und "Sonstige Forschung".

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