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Wissenschaftliche Integrität & Qualitätssicherung

Die Medizinische Fakultät verpflichtet sich zur wissenschaftlichen Integrität und einer entsprechenden Qualitätssicherung.

Als Richtlinie für wissenschaftliche Integrität der Universität zu Köln gilt die „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“. Diese Richtlinie wird vermittelt durch

  • curriculare Pflichtmodule im Rahmen der strukturierten Promotionsprogramme („Scientific Writing“, „Working and publishing in Science“, „Communication in Science“ und „Ethics, Theory of Sciences and Legislation on Research“) sowie  
  • ein fakultätsübergreifendes Angebot an Workshops zur Vermittlung der Prinzipien der „Guten Wissenschaftlichen Praxis“.

Die Ordnung regelt auch die Richtlinien für Autorenschaften bei Publikationen. Falls ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten besteht, können zuständige Ombudspersonen kontaktiert werden, die vertraulich arbeiten und nicht an Weisungen gebunden sind.

Das etablierte Forschungsdatenmanagement dient der Dokumentation, dem Nachweis, der Sicherung und Nachprüfbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen.

Eine Leitlinie zum Forschungsdatenmanagement wurde vom Senat im Oktober 2017 verabschiedet. Weitere Maßnahmen zur Sicherung der wissenschaftlichen Integrität sind die Plagiatsprüfungen aller eingereichten Dissertationsschriften bei Eröffnung des Promotionsverfahrens in den beiden Promotionsstudiengängen IPMM und IPHS. Darüber hinaus hat die Medizinische Fakultät ein verpflichtendes externes Gutachten bei Promotionen eingeführt, die mit „summa cum laude“ bewertet werden sollen. Außerdem gilt das Prinzip der „doppelten“ Betreuung von Doktorand*innen (Betreuerin oder Betreuer zusammen mit Tutorin oder Tutor).

Maßnahmen im Detail:

Ombudspersonen

Vertrauensdozierende für die Belange der Studierenden