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Formalitäten für ärztliche und wissenschaftliche Gäste

Auf diesen Seiten möchten wir Sie über die generellen Formalitäten für Hospitierende und ärztliche/wissenschaftliche Gäste informieren.

Da es sich bei diesen Personengruppen oftmals um Bewerbende mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit handelt, sind in den folgenden Erläuterungen bereits die erforderlichen Formalitäten mit aufgeführt. Bei Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. Deutschen Approbation entfallen diese Vorgaben.

Gäste: Überblick

Hospitierende

Hospitationen können auf Einladung der Klinikleitung oder des ärztlichen Personals des Universitätsklinikums in den jeweiligen Kliniken und Abteilungen durchgeführt werden. Hospitierende sind Ärzte mit Fort- oder Weiterbildungswunsch, die lediglich Beobachterstatus haben und im Gegensatz zu Gastärzten nicht aktiv mitarbeiten dürfen.

Diese Personen lernen während ihres Aufenthaltes in der Abteilung den Arbeitsablauf, die Struktur, besondere Diagnoseverfahren oder spezielle Geräte kennen. Es dürfen keinesfalls Aufgaben der Belegschaft des Universitätsklinikums wahrgenommen werden; zudem erfolgt die Hospitation unentgeltlich. Die Behandlung von Patienten ist ebenfalls untersagt. Ausländische Gäste aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Bitte melden Sie Hospitanten immer der Personalabteilung zwecks Ausstellung eines entsprechenden Vertrages!

Gastforschende

Gastforschende sind an einer ausländischen Hochschule tätige Wissenschaftsfachkräfte mit mindestens Diplom- bzw. Masterabschluss. Sie verbringen auf Einladung eines Mitglieds der medizinischen Forschung der Fakultät einen zeitlich befristeten Aufenthalt zu Forschungszwecken an einem Institut, einer Abteilung der Medizinischen Fakultät oder einer Klinik der UKK.

Für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist eine entsprechende Erlaubnis erforderlich, die auch die Berechtigung zur wissenschaftlichen Tätigkeit beinhaltet. Bitte melden Sie Ihren Besuch bei der Personalabteilung der UKK an, damit ein entsprechender Gastvertrag ausgestellt werden kann.

Ärztliche Gäste

Gastärzte sind ausländische oder deutsche Mediziner, die im Gegensatz zu Hospitierenden auf Basis eines Gastarztvertrages während ihres Aufenthaltes in einer Abteilung auch ärztlich tätig werden, d. h. Patienten behandeln dürfen. Um mit Patientenkontakt tätig werden zu dürfen, benötigen ausländische Fachkräfte im Gegensatz zu deutschen Kollegen nicht notwendigerweise die deutsche Approbation. Sie müssen stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis und eine Berufserlaubnis gemäß § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) vorweisen.

Diese Berufserlaubnis gem. § 10 BÄO ist vorläufig und wird im Rahmen des Antragsverfahrens zur Erlangung der deutschen Approbation ausgestellt. Mit dieser vorläufigen Erlaubnis darf jedoch keine diensthabende Funktion ausgeübt werden. Die Tätigkeit muss stets unter der Aufsicht von approbiertem Personal der UKK erfolgen, das die Verantwortung für das Handeln des Gastes übernimmt.

Wissenschaftlicher Austausch

Ansprechpartner

 Dr. rer. nat. Gian Paolo Marcuzzi

Dr. rer. nat. Gian Paolo Marcuzzi

Referent für ausländische Vollzeitstudierende und ärztliche/wissenschaftliche Gäste

Anschrift

Joseph-Stelzmann-Str. 20 (Gebäude 42), Raum EG.006