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FAQs

Frequently Asked Questions

Frage: Muss man die Module der GSHZ auch durchführen, wenn man die Promotion erst nach dem Studium beginnt.

Antwort: Ja.

Frage: Muss ich die GSHZ Module durchführen, wenn mein formaler Betreuer Mitglied einer anderen Fakultät ist.

Antwort: Nein, dann promovieren Sie an der Fakultät Ihrer/-s Betreuerin/-s und es gelten die Vorgaben der dortigen Promotionsordnung.

Frage: Kann ich schon mit der Promotion beginnen, wenn mir nur noch ein Fach fehlt ich aber die mündliche Prüfung schon bestanden habe.

Anwort: Nein, das Physikum muss komplett abgeschlossen sein.

Frage: Kann ich mir die Promotionsarbeit als Wissenschaftliches Projekt anerkennen lassen.

Anwort: Ab sofort sollen Sie sich das Exposé von Ihrer/-m Doktormutter/-vater als 2. Wissenschaftlichen Projekt benoten lassen. Sie können in diesem Rahmen auch schon Vorarbeiten zur Ihrem Promotionsprojekt anfertigen, die Sie als vorläufige Daten in Ihre Exposé integrieren. Der Hauptteil der Dissertation (insbesondere Datenerhebung/stat. Auswertung) muss allerdings nach der Annahme als Doktorand und der damit verbundenen Vergabe des Promotionsthemas erfolgen. ACHTUNG: Ein Wissenschaftliches Projekt kann das Exposé nicht ersetzen.

Frage: Ist es möglich den Schlüsselqualifikationskurs vor dem Besuch des Grundmoduls durchzuführen.

Anwort: Das ist grundsätzlich kein Problem, Sie sollen aber einen Kurs belegen, der Ihnen bei der Durchführung Ihrer Promotion hilft, so dass eine Durchführung des Schlüsselqualifikationskurses nach dem Beginn der Promotion empfohlen wird.

Frage: Kann ich externe Kurse oder Module, die inhaltlich äquivalent zu den Modulen der GSHZ sind, anerkennen lassen.

Antwort: Ja, das ist möglich. Bitten senden Sie die entsprechend Unterlagen (Teilnahmebescheinigung, Umfang und Inhalt des Kurses) an as Docfile Team, damit über die Anerkennung entschieden werden kann.