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Köln Fortune - Aktuelles

Neue Satzung Köln Fortune
Wir freuen uns, Ihnen die neue Köln Fortune Satzung bekannt zu geben. Mit der Überarbeitung möchten wir die Förderbedingungen transparenter, gerechter und passgenauer gestalten, um Ihre vielfältigen Forschungsprojekte in jeder Phase Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn bestmöglich zu unterstützen.

Anschubfinanzierung gemeinsamer Forschungsprojekte mit der Deutschen Sporthochschule Köln
Die Vorbereitung eines gemeinsamen Drittmittelantrags (u.a. bei der DFG) kann von einem Tandem aus je einer*m Nachwuchswissenschaftler*in aus DSHS und MF im Rahmen der internen Forschungsförderprogramme Köln Fortune (MF) und HIFF3 (DSHS) gefördert werden. Projektanträge müssen bis spätestens 9. September 2026 sowohl an unserer Fakultät als auch an der DSHS nach den jeweiligen Vorgaben eingereicht werden, wobei Inhalte der Projektanträge in beiden Anträgen verwendet werden können. Der Mehrwert, der durch die Kooperation entsteht muss klar aus dem Antrag hervorgehen. Der Auswahlprozess wird zwischen den beiden Einrichtungen koordiniert. 
Für die MF gelten folgende Förderbedingungen: Antragsberechtigt sind promovierte Ärzt*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit mindestens einer themenbezogenen Originalpublikation, die keine Professur innehaben. Personalmittel oder die eigene Freistellung (bis zu 50%) können für bis zu 12 Monate gefördert werden. Zusätzlich können Verbrauchsmaterialien bis zu 15.000 € beantragt werden. Anträge, bestehend aus dem KF Antragsformular, der CV Vorlage und dem Unterstützungsschreiben der/des Klinik-Institutsdirektor*in können bis zum 9. September 2026 per Mail an karin.klose(at)uk-koeln(dot)de eingereicht werden. 
Interessierte sind herzlich eingeladen am 21. April 2026 von 12 Uhr bis 14 Uhr am Matchmaking Event teilzunehmen. 
Für Rückfragen steht Ihnen Karin Klose gerne zur Verfügung.

Neu!!! In der Förderart 1b des Köln Fortune Programms (Studierendenstipendium) kann eine Kinderzulage für eigene Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), die im eigenen Haushalt leben, beantragt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung durch das Einwohnermeldeamt.