Promotionen
Übersicht
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Hinweis
Zu Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Promotion wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro
Zuständigkeit bei Promovierenden
Für Promovierende zum Dr. med. oder Dr. med. dent. an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln besteht seit Inkrafttreten der am 31.03.2021 veröffentlichen Promotionsordnung zwar keine Antragspflicht für rein retrospektive Forschungsvorhaben am Menschen mehr.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Änderung des § 15 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (am 23. Juli 2025 in Kraft getreten) auch rein retrospektive Forschungsvorhaben betrifft. Diese sind nicht mehr von der Beratungspflicht ausgenommen.
Für eine geplante Publikation ist das Votum der zuständigen Ethikkommission häufig erforderlich. Wir möchten Sie bitten, dies bei der Planung Ihres Projekts zu beachten.
Hinweis: Wir möchten darum bitten, Promotionsvorhaben in große Projekte/Verbundprojekte integriert einzureichen und nicht für jedes einzelnen Projekt einen Antrag zu stellen. Dies kann den bürokratischen Aufwand und die Bearbeitungsdauer verringern.
Für medizinische Forschungsvorhaben schreibt die Promotionsordnung eine Beratung durch die Ethikkommission vor. Liegt zu diesem Forschungsvorhaben bereits eine zustimmende Bewertung der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln vor, ist eine erneute Vorlage bei der Ethikkommission durch den Promovenden nicht erforderlich, sofern das Promotionsvorhaben nicht über das zustimmend bewertete Forschungsvorhaben hinausgeht oder wesentlich abweicht.
Forschung am Menschen beinhaltet Forschung am lebenden Menschen und an Körpern Verstorbener, an menschlichem Biomaterial, sowie an Daten von Menschen.
Rechtliche Notwendigkeit:
Personen (z. B. Promovierende unserer Fakultät), die in Einrichtungen (extern oder Uniklinik) wissenschaftlich arbeiten, müssen rechtlich abgesichert sein. Dies betrifft Bereiche wie Datenschutz, Urheberrecht, ärztliche Schweigepflicht und Regelungen der Weisungsbefugnis. Die rechtliche Absicherung erfolgt in der Uniklinik Köln über die Personalabteilung und wird durch einen Praktikumsvertrag geregelt, ohne dass Personalkosten entstehen.
Empfehlung des Dekanats:
Es ergeht der dringende Hinweis auf die grundsätzliche Notwendigkeit einer vertraglichen arbeits- und berufsrechtlichen Absicherung bei wissenschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Promotionen, insbesondere bei Forschung am Menschen und interdisziplinären Kooperationen. Diese sollte die gesamte Dauer der wissenschaftlichen Tätigkeit (das umfasst auch das Verfassen von wissenschaftlichen Publikationen (z. B. Dissertation) umfassen.