Retrospektive Vorhaben
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für ein (rein) retrospektives Forschungsvorhaben:
- alle zu verwendeten (Gesundheits-) Daten liegen bereits vor (retrospektive Datenauswertung)
Hinweis: Falls Sie Untersuchungen an bereits vorliegenden Proben durchführen, handelt es sich nicht mehr um ein retrospektives, sondern um ein prospektives Forschungsvorhaben (s. u.).
- die Daten fallen routinemäßig an der eigenen Klinik / Abteilung an
- es erfolgen weder zusätzliche studienbedingte Befragungen noch studienbedingte Untersuchungen
- so genannte „Dritte“ erhalten keinen Einblick in die Daten
- die Weitergabe von Daten sowie die Publikation erfolgt ausschließlich in anonymer Form
Wenn die o.g. Voraussetzungen gegeben sind, sind folgende Dokumente einzureichen:
- Anschreiben in deutscher Sprache (unterschrieben)
- Studienplan, Exposé oder Manuskript zur Publikation
- Formblatt für retrospektive Forschungsvorhaben
Bitte reichen Sie den Antrag über https://ekpool.ek-koeln.de ein. Eine ausführliche Anleitung zur Einreichung über ethikPool finden Sie hier.
Alle Dokumente müssen im PDF- oder XML-Format hochgeladen werden; Word- oder Excel-Dateien können aus Sicherheitsgründen nicht hochgeladen werden.
Hinweis für Promovierende:
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Promotionsbüro, bevor Sie einen Antrag über ethikPool einreichen. Die Beratung rein retrospektiver Promotionsvorhaben durch die Ethikkommission ist nicht mehr unbedingt erforderlich.
Erfolgt ein Forschungsvorhaben unter Nutzung von Biomaterial, ist Folgendes zu beachten: Durch die Nutzung von Biomaterial werden neue Daten generiert, daher unterliegt Forschung an Biomaterial der Beratungspflicht als nicht rein-retrospektives Forschungsvorhaben. Entsprechende Anträge sind als "prospektives Forschungsvorhaben" einzureichen.