Sonstige Studien
Übersicht
Übersicht
Übersicht
Das Prinzip von „Eine Studie – ein Votum“
Im harmonisiertien Verfahren „Eine Studie – ein Votum“ genügt ein einziger Antrag bei der „zuständigen Ethik-Kommission“ (Antrags-Dossier). Alle anderen lokalen Ethik-Kommissionen, die am Forschungsvorhaben beteiligt sind, erhalten lediglich eine standardisierte Anzeige (Anzeige-Dossier).
Das praktische Vorgehen bei der Antragstellung von multizentrischen Forschungsvorhaben
1. Das praktische Vorgehen bei der Antragstellung von multizentrischen Forschungsvorhaben
Wie wird die zuständige Ethik-Kommission festgelegt?
Die „zuständige Ethik-Kommission“ ist die für den Leiter der klinischen Studie(Gesamtstudienleitung) zuständige Ethikkommission.
Der Leiter der klinischen Studie ist als Gesamtstudienleitung die zentrale Person in einem multizentrischen Studienprojekt. Er ist nicht nur wissenschaftlich, sondern auch ethisch und rechtlich für die Durchführung der Studie verantwortlich.
Der Leiter der klinischen Studie reicht das Antrags-Dossier bei der zuständigen Ethik-Kommission ein. Diese berät die Studie und erteilt das Votum.
2. Ethikvoten bei weiteren lokalen Studienzentren einholen: Anzeige-Dossier einreichen
a) Nachdem das Votum der zuständigen Ethik-Kommission vorliegt, reichen die lokalen Studienzentren ihr Anzeige-Dossier bei den lokalen Ethik-Kommissionen ein. Die Einreichung erfolgt in der Regel durch den lokalen Studienleiter.
b) Mögliche Szenarien nach Einreichung des Anzeige-Dossiers:
- Wenn die lokale Ethik-Kommission bereits am Verfahren „1 Studie – 1 Votum“ teilnehmen kann, bestätigt sie den Eingang des Anzeige-Dossiers – die Studie kann an diesem Zentrum beginnen.
- Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen an einem Standort noch nicht erfüllt sind, wird der betroffene Studienarzt von der lokalen Ethik-Kommission aufgefordert, anstelle des Anzeige-Dossiers das zuvor bei der zuständigen Ethik-Kommission eingereichte Antrags-Dossier einzureichen.
Neubeantragung von sonstigen Studien
Antrags-Dossier
Das Antrags-Dossier benötigen Sie für ihren Erstantrag bei der zuständigen Ethikkommission. Dies ist die Ethikkommission am Standort des Studienleiters.
Antragsformular:
Wichtig für Ihren Erstantrag bei der zuständigen Ethikkommissionen ist das Antragsformular.
Es müssen immer zusätzlich zum Antragsformular die folgenden untenstehenden Unterlagen eingereicht werden.
Studienprotokoll:
– Um das Studienprotokoll zu erstellen, wählen Sie die für Ihre Studie zutreffende Variante aus den
Varianten A, B, C oder D der Studienprotokolle aus.
– Bei der Einreichung des Studienprotokolls für prospektive Studien (Variante A) muss eine strukturierte Synopse vorgelegt werden.
- Antragsformular
- Studienprotokoll Variante A_Prospektiv
- Dazu gehören auch nicht-interventionelle Studien (NIS), bei denen die therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen nicht Gegenstand der Studie, sondern Teil der regulären klinischen Versorgung sind.
- Studienprotokoll Variante B_Biobank
- Studienprotokoll Variante C_Register
- Studienprotokoll Variante D_Retrospektiv
- Strukturierte Synopse
- Erklärung zur Eignung des Studienzentrums
- Angaben zur Finanzierung und Kostenübernahmeerklärung
Weiterhin reichen Sie eine Liste der lokalen, beteiligten Studienzentren inkl. der lokal verantwortlichen Ärztinnen/Ärzte ein (siehe Leitfaden).
2.) Gegebenenfalls kanndie Einreichung weiterer zusätzlicher Unterlagen notwendig sein, falls dies für Ihr Forschungsvorhaben zutrifft. Eine Liste möglicher weiterer einzureichender Unterlagen finden Sie im Antragsformular unter Punkt C2.
Anzeige-Dossier
Das Anzeige-Dossier benötigen Sie, wenn Sie einen Erstantrag bei einer lokalen Ethikkommission stellen möchten.
Folgende Unterlagen reichen Sie bei
Ihrer lokalen Ethikkommission ein:
Anzeige bei der lokalen Ethikkommission
Erklärung zur Eignung des Studienzentrums
Außerdem müssen eingereicht werden:
- Strukturierte Synopse bei Studienprotokoll Variante A oder Kurzantrag
- Liste der beteiligten Studienzentren inkl. der verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte
- Votum der zuständigen Ethikkommission
- Rechnungsadresse
- Angaben zur Finanzierung und Kostenübernahmeerklärung
Änderungs-Dossier
Den Änderungsantrag (Amendment) reichen Sie bei Änderungen für ein bereits laufendes Forschungsprojekt ein.
Folgende Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Ethikkommission ein:
Erklärung zur Eignung des Studienzentrums
Bei Änderungen der Studienzentren,
reichen Sie zusätzlich das Formular zur Eignung des Studienzentrums ein.
Hinweis zu (rein) retrospektiven Forschungsvorhaben
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für ein (rein) retrospektives Forschungsvorhaben:
- alle zu verwendeten (Gesundheits-) Daten liegen bereits vor (retrospektive Datenauswertung)
Hinweis: Falls Sie Untersuchungen an bereits vorliegenden Proben durchführen, handelt es sich nicht mehr um ein retrospektives, sondern um ein prospektives Forschungsvorhaben (s. u.).
- die Daten fallen routinemäßig an der eigenen Klinik / Abteilung an
- es erfolgen weder zusätzliche studienbedingte Befragungen noch studienbedingte Untersuchungen
- so genannte „Dritte“ erhalten keinen Einblick in die Daten
- die Weitergabe von Daten sowie die Publikation erfolgt ausschließlich in anonymer Form
Wenn die o.g. Voraussetzungen gegeben sind, sind folgende Dokumente einzureichen:
- Anschreiben in deutscher Sprache (unterschrieben)
- Studienplan, Exposé oder Manuskript zur Publikation
- Studienprotokoll Variante D_Retrospektiv
Bitte reichen Sie den Antrag über https://ekpool.ek-koeln.de ein. Eine ausführliche Anleitung zur Einreichung über ethikPool finden Siehier.
Alle Dokumente müssen im PDF- oder XML-Format hochgeladen werden; Word- oder Excel-Dateien können aus Sicherheitsgründen nicht hochgeladen werden.
Hinweis für Promovierende:
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Promotionsbüro, bevor Sie einen Antrag über ethikPool einreichen. Die Beratung rein retrospektiver Promotionsvorhaben durch die Ethikkommission ist nicht mehr unbedingt erforderlich.
Erfolgt ein Forschungsvorhaben unter Nutzung von Biomaterial, ist Folgendes zu beachten: Durch die Nutzung von Biomaterial werden neue Daten generiert, daher unterliegt Forschung an Biomaterial der Beratungspflicht als nicht rein-retrospektives Forschungsvorhaben. Entsprechende Anträge sind als "Variante A: Prospektiv" einzureichen.
Sonstige Studien in Verbindung mit Medizinprodukten
Sofern ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt bei einer klinischen Prüfung im Rahmen seiner Zweckbestimmung eingesetzt wird und die Prüfungsteilnehmer keinen zusätzlichen invasiven oder anderen belastenden Verfahren ausgesetzt sind, findet das Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) keine Anwendung.
Diese Studien fallen dann in den Bereich der „Sonstigen Studien“ und unterliegen der berufsrechtlichen Beratung. Der AKEK hat für diese Art der Studien eine Checkliste („Checkliste der einzureichenden Unterlagen bei PMCF-Studien innerhalb der Zweckbestimmung und ohne invasive oder belastende Verfahren“) erarbeitet. Ergänzend hat der AKEK in diesem Zusammenhang ein Dokument mit beispielhaft aufgelisteten „zusätzlich invasiven oder anderen belastenden Untersuchungen“ verabschiedet. Das Dokument wurde noch zur Geltungszeit des § 23 b MPG erarbeitet, beansprucht aber weiterhin Gültigkeit.
Hier finden Sie die beiden Dokumente:
Checkliste der einzureichenden Unterlagen bei PMCF-Studien innerhalb der Zweckbestimmung und ohne invasive oder belastende Verfahren
Zusätzliche invasive oder andere belastende Untersuchungen gemäß § 23b MPG
Sonstige Studien in Verbindung mit Strahlenschutz ab 1.7.2025
Es gilt ab 1. Juli 2025:
Alle Forschungsvorhaben mit studienbedingter Strahlenanwendung sind im Berufsrecht genehmigungspflichtig (siehe Abbildung).
Dies bedeutet für das Vorgehen bei der Antragstellung für multizentrische Studien („1 Studie – 1 Votum“):
1. Einreichung bei Ihrer zuständigen Ethikkommission:
Reichen Sie das Antragsformular des AKEK und ggf. das Studienprotokoll Variante A ein. Im Studienprotokoll Variante A wurde Punkt 8 Strahlenschutz zum 01.07.2025 gemäß den Regelungen zum Medizinforschungsgesetz entsprechend angepasst.
2. Einreichung beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):
Beim BfS reichen Sie die vom BfS benötigten Unterlagen zusammen mit dem für Ihre Studie erteilten, vorhandenen Ethikvotum beim BfS ein. Bitte verwenden Sie zur Einreichung beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dort auf der Webseite zur Verfügung stehende Formulare.
Hinweis zur Genehmigungs- und Anzeigepflicht bei Strahlenanwendung
Bitte beachten Sie bei der Einreichung von Forschungsvorhaben mit studienbedingter Strahlenanwendung den Entscheidungsbaum zur Unterscheidung von Anzeige- und Genehmigungspflicht, sowie die weiterführenden Informationen auf der Webseite des AKEK (Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen).
Quelle: https://www.akek.de/strahlenschutz/
Autorin des Entscheidungsbaums: Frau Dr. rer. nat. Sabine Bein
Leiterin der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen
Vorstandsmitglied Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Nachträgliche Änderungen („Amendments“)
Nachträgliche Änderungen (Amendments) zu Studien mit den Antragszeichen 19-xxxx und neuer werden elektronisch über ethikPool eingereicht.
Eine ausführliche Anleitung zur Einreichung von Amendments über ethikPool finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Art des Amendments eine „(wesentliche) Änderung“ im ethikPool erstellt werden muss, sofern der Initialantrag mit einer Votierung abgeschlossen wurde. Eine andere Möglichkeit Unterlagen einzureichen gibt es nicht. Beispiele für Vorgänge, die über die Funktion „(wesentliche) Änderung“ einzureichen sind:
- Erfüllung der Bedingungen/Nebenbestimmungen zu einer Beratung/Votum
- wesentliche inhaltliche Änderungen zu der Studie
- strukturelle Änderungen (neues Prüfzentrum, neuer Prüfer/in / Verantwortliche/r, Änderungen an Prüfer/innen)
- Information über Studienbeendigung
- sonstige Änderungen / Amendments
- Unterlagen zur Kenntnisnahme
Nachträgliche Änderungen zu früheren Studien mit den Antragszeichen 18-xxx und älter, bitten wir per E-Mail an: ek-med(at)uni-koeln(dot)de zu senden, und zwar ausschließlich als unverschlüsselte und unverpackte Dateien (keine ZIP-Datei) ohne Passwortschutz.
Hinweis: Bitte hinterlegen Sie die Prüfzentren, Prüfer, Verantwortlichen eigenständig in den jeweiligen Forschungsanträgen. Andernfalls können Verwaltungsgebühren anfallen.
Umstellung von „Altstudien“
Grundlage: Beschluss „Umstellung von Altstudien“ vom 06.06.2025
Das Prinzip „Eine Studie – ein Votum“ wird auch für Amendments zu Studien angewandt, die vor dem Juni 2024 ihr initiales Votum erhalten haben. Die Umstellung erfolgt ab sofort, soweit lokal rechtlich möglich.
Die für die Beratung des Amendments zuständige Kommission überprüft anlässlich des Amendments auch, ob die zur Harmonisierung seit Juni 2024 vereinbarten Dokumente des AKEK inhaltlich beachtet werden, und rügt entsprechende Mängel.
Wann soll die Umstellung durchgeführt werden und wer ist für die Umstellung verantwortlich?
Mit dem ersten inhaltlichen Amendment erfolgt automatisch die Umstellung auf „Eine Studie - ein Votum“. Die Umstellung muss erfolgen. Aber erst dann, wenn eine Änderung zu einem Forschungsvorhaben vorgelegt wird. Insbesondere bei der Nachmeldung eines Studienzentrums ist eine Umstellung zwingend durchzuführen!
Und auch bei der Umstellung von mono- auf multizentrisch, wenn für monozentrische Studien das Verfahren nicht angewendet wurde.
Wenn keine Änderung erfolgt, ist keine Umstellung erforderlich.
Die ehemals erstberatende Ethikkommission wird zuständige Ethikkommission und erstellt ein Votum.
Dieses Votum wird von den lokalen Ethikkommission im Rahmen einer Anzeige akzeptiert. Bei den lokalen Ethikkommissionen ist keine besondere Maßnahme erforderlich – Amendments können nach dem Verfahren “Eine Studie - ein Votum” angezeigt werden (soweit erforderlich).
Welche Unterlagen müssen vorliegen?
Ggf. müssen Unterlagen, die vor der Harmonisierung nicht existierten, nachgefordert werden. Hierzu zählen:
▪ Strukturierte Synopse (nur Studienprotokoll A)
▪ Liste aller Studienzentren in Deutschland
▪ Erklärung zur Eignung der Studienzentren nur für neu hinzukommende Prüfzentren
Was muss geprüft werden?
- Studienprotokoll
- Entspricht das Protokoll noch den aktuellen Mindestanforderungen gem. Checkliste A-D?
- Sind ggf. Angaben zur Rechtsgrundlage anzupassen?
- Aufklärungsdokumenten
- Entsprechen die Aufklärungsunterlagen aktuellen Anforderungen (Grundlage: eTIC-Tool)
- Sind die Angaben zum Datenschutz noch aktuell?
- Liegen alle erforderlichen Aufklärungsdokumente vor (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Sorgeberechtigte...)?
Sonderfall: multinationale Studien
- Die Rolle der zuständigen Kommission kann nur eine deutsche, nach
Landesrecht gebildete Kommission wahrnehmen. - Wenn die Gesamtstudienleitung im Ausland sitzt, muss eine deutsche
Gesamtstudienleitung für die Einreichung bestimmt werden.- Diese wird mindestens in der strukturierten Synopse genannt.
- Die für die deutsche Gesamtstudienleitung zuständige Kommission ist die
zuständige Kommission im Sinne des Verfahrens “Eine Studie - ein Votum”.
Formular Kostenübernahmeerklärung
Hier finden Sie ein Formular zur Kostenübernahmeerklärung der Ethikkommission, das heruntergeladen, entsprechend ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen der Gebühren aus Konten der Uniklinik Köln eine Unterschrift der/des Kontoinhabers/in zwingend erforderlich ist. Bitte fügen Sie anschließend das ausgefüllte Formular im PDF-Format den Antragsunterlagen bei.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2025 bei der Einreichung von wesentlichen Änderungen ("Amendment"), ebenfalls deine Kostenübernahmeerklärung eingereicht werden muss, sofern diese nicht bereits mit dem Initialantrag eingereicht wurde. Dies ist auch dann erforderlich, wenn ein Gebührenerlass gewährt wurde.
Downloadbereich
Antragsformular
Checkliste Studienprotokoll Variante A - Prospektiv
Checkliste Studienprotokoll Variante B - Biobank
Checkliste Studienprotokoll Variante C - Datenbank/Register
Checkliste Studienprotokoll Variante D - Retrospektiv
Strukturierte Synopse
Erklärung zur Eignung des Studienzentrums
Anzeige-Dossier bei der lokalen Ethikkommission
Änderungs-Dossier
Leitfaden für Antragstellende
Formular Kostenübernahme (V1-06 vom 08.01.2025)
Anleitung zur Einreichung rein Retrospektiver Forschungsvorhaben
Anleitung für die Antragstellung (v1-06 vom 13.01.2025)