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Aufgaben und Zuständigkeiten

Zuständigkeit der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln

Grundsätzlich ist die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (EK Köln) für alle Antragsverfahren zuständig, die von Mitgliedern der Universität zu Köln gestellt werden [i]. Zu den Mitgliedern von Hochschulen gehören gem. § 9 Hochschulgesetz unter anderem das nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich tätige Hochschulpersonal, Professorinnen und Professoren, die selbständig Aufgaben der Hochschule in Forschung und Lehre wahrnehmen, Doktorandinnen und Doktoranden sowie eingeschriebene Studierende. Die Ethikkommission der Med. Fak. der Universität ist für die folgenden Personen nicht zuständig, soweit sie nicht hauptamtlich an der Universität zu Köln bzw. der Uniklinik Köln beschäftigt sind. Dies sind im Einzelnen:

  • nebenamtliche, entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte oder
  • außerplanmäßige Professorinnen und Professoren sowie
  • Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren und
  • Privatdozentinnen und Privatdozenten.

Für vorgenannte Ausnahmen ist bei berufsrechtlicher oder gesetzlicher Beratungspflicht der Antrag bei der für diese Personen zuständigen Ethikkommission (z. B. bei der zuständigen Ärztekammer) zu stellen.

Für approbierte Ärztinnen und Ärzte besteht eine berufsrechtliche Beratungspflicht für alle biomedizinischen Forschungsvorhaben [i].

Forschung am Menschen beinhaltet Forschung am lebenden Menschen und an Körpern Verstorbener, an menschlichem Biomaterial sowie an Daten von Menschen.

Berechtigte Antragstellerinnen und Antragsteller bei der Ethikkommission Köln

Hauptamtlich an der Hochschule beschäftigtes Personal
  • Hauptamtlich beschäftigt sind diejenigen Personen, die nicht weniger als die Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit im Aufgabenbereich der Hochschule beschäftigt sind. 
Ärztinnen und Ärzte
  • die hauptamtlich an der Uniklinik oder Universität zu Köln beschäftigt sind
  • grundsätzlich keine Zuständigkeit für Ärztinnen und Ärzte, die hauptamtlich an den akademischen Lehrkrankenhäusern beschäftigt sind
nicht approbierte registrierte Doktorandinnen und Doktoranden an der Universität zu Köln
  • im Rahmen des Promotionsvorhabens

    Hinweis: Wir möchten darum bitten, Promotionsvorhaben in große Projekte/Verbundprojekte integriert einzureichen und nicht für jedes einzelnen Projekt einen Antrag zu stellen. 
    Dies kann den bürokratischen Aufwand und die Bearbeitungsdauer verringern. 
approbierte registrierte Doktorandinnen und Doktoranden an der Universität zu Köln
  • die hauptamtlich an der Uniklinik oder Universität zu Köln beschäftigt sind
  • bei rein retrospektiven Forschungsvorhaben (Hinweis: Für nicht rein retrospektive Forschungsvorhaben besteht grundsätzliche eine Beratungspflicht des Betreuers oder der Betreuerin, der Antrag ist dann bei der für den Betreuer oder die Betreuerin zuständigen Ethikkommission zu stellen).
  • bei nicht rein retrospektiven Forschungsvorhaben, die an der Universität zu Köln bzw. der Uniklinik durchgeführt werden (Hinweis: Ggf. besteht eine gesonderte berufsrechtliche Beratungspflicht des Betreuers oder der Betreuerin, bei der für diesen/diese zuständigen Ethikkommission)
Privatdozentinnen und Privatdozenten
  • die hauptamtlich an der Uniklinik oder Universität zu Köln beschäftigt sind
  • keine Zuständigkeit für Privatdozentinnen und Privatdozenten, die hauptamtlich an akademischen Lehrkrankenhäusern beschäftigt sind
  • keine Zuständigkeit für Privatdozentinnen und Privatdozenten, die hauptamtlich an anderen Einrichtungen beschäftigt sind
außerplanmäßige Professorinnen und Professoren
  • die hauptamtlich an der Uniklinik oder Universität zu Köln beschäftigt sind
  • keine Zuständigkeit für außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, die hauptamtlich an akademischen Lehrkrankenhäusern beschäftigt sind
  • keine Zuständigkeit für außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, die hauptamtlich an anderen Einrichtungen beschäftigt sind
Nebenamtliche, entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Professorinnen und Professoren an der Universität zu Köln
  • grundsätzlich keine Zuständigkeit, außer das Forschungsvorhaben kann dem Hochschulbereich zugeordnet werden [i]
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
  • grundsätzlich keine Zuständigkeit, außer das Forschungsvorhaben kann dem Hochschulbereich zugeordnet werden [i]

Ethikkommission