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Satzung für die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln

AM_2021-21_Satzung_EthikKommission_ger.pdf
(PDF)

Gebührenordnung der Ethikkommission

Hinweis zu den Beratungsgebühren

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich Beratungsgebühren anfallen. Gebührenschuldner ist der Antragsteller.

Bei Förderanträgen bitten wir im eigenen Interesse daher die Beratungsgebühren entsprechend zu berücksichtigen.

Bei einer Förderung durch die DFG sind die Beratungskosten der Ethikkommission grundsätzlich beim Förderer zu beantragen. Die Beratungskosten werden von der DFG übernommen, wenn sie beantragt wurden und der entsprechende Antrag bewilligt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der DFG https://www.dfg.de/foerderung/faq/lebenswissenschaften_faq/index.html (hier unter der Frage „In welchen Fällen muss ich ein Ethikvotum vorlegen?“).
Derzeit sind gemäß den dortigen Informationen die Beratungsgebühren ausnahmsweise auch abrechenbar, wenn der Rechtsgrund für die Zahlung vor dem Datum der Bewilligung entstanden ist.
Im Antragsformular der DFG können die Gebühren unter „Sonstige Mittel“ beantragt werden.

Aktualisiert am 18.01.2023

Hier finden Sie ein Formular zur Kostenübernahmeerklärung der Ethikkommission, das heruntergeladen, entsprechend ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen der Gebühren aus Konten der Uniklinik Köln eine Unterschrift der/des Kontoinhabers/in zwingend erforderlich ist. Bitte fügen Sie anschließend das ausgefüllte Formular im PDF-Format den Antragsunterlagen bei.

Hinweis:

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Beratungsgebühren unter Aktuelles