Antragsverfahren
Die Studienleitung (SL) einer internen (Kölner) IIT muss die Übernahme der Sponsorfunktion durch die UzK formal beantragen.
Hierzu werden Antragsunterlagen eingereicht, die im Rahmen des Antragsverfahren durch die Qualitätssicherungseinheit des Sponsors (Quality Assurance Unit; Sponsor-QA) hinsichtlich der Erfüllung des ethischen und wissenschaftlichen Standards (GCP) sowie der gesetzlichen Bestimmungen überprüft werden. Ein entsprechender Bericht bildet die Entscheidungsgrundlage, ob das Dekanat die Sponsorübernahme für die Universität zu Köln erklärt.
Vertragliche Regelungen
Die Übernahme der Sponsoraufgaben wird intern in der sogenannten Vereinbarung Uni-SL geregelt. Die Studienleitung erhält mit dem Abschluss der Vereinbarung die Vollmacht, die Universität zu Köln als Sponsor der Studie im Außenverhältnis zu vertreten.
Für Verträge erhält die Studienleitung die Verhandlungs-, jedoch keine Abschlussvollmacht. Für aktuelle Vertragsvorlagen und das weitere Verfahren wenden Sie sich bitte an: uni-sponsor(at)uk-koeln(dot)de.
Pflichten der Studienleitung / Qualitätssicherung
Informationen zu Pflichten der Studienleitung im Rahmen des Verfahren und im Verlauf der Studie sowie zur Qualitätssicherung, z.B. die Durchführung von Audits während einer laufenden Studie entnehmen Sie bitte dem Infoblatt zur Sponsorfunktion.