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Habilitation

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Befähigung der Bewerberin oder des Bewerbers, Lehre und Forschung in einem wissenschaftlichen Fach, das inhaltlich Gegenstand des Fächerkanons der Medizinischen Fakultät ist, selbständig zu vertreten.

Auszug aus der Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät

Alles was Sie über die Habilitation wissen müssen

Lehrbefähigung & Lehrbefugnis

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Befähigung der Bewerberin oder des Bewerbers, Lehre und Forschung in einem wissenschaftlichen Fach, das inhaltlich Gegenstand des Fächerkanons der Medizinischen Fakultät ist, selbständig vertreten zu können (Lehrbefähigung). Gegenstand der Habilitation sind u.a. die Habilitationsschrift, ein darauf aufbauender wissenschaftlicher Vortrag mit anschließendem Kolloquium und eine Beurteilung der Lehrleistung. Nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahrens wird der Bewerberin oder dem Bewerber die festgestellte Lehrbefähigung mit der Habilitationsurkunde bestätigt. Aufgrund der Habilitation darf der jeweilige Doktorgrad mit dem Zusatz „habilitatus“ (z.B. „Dr. med. habil.“, „Dr. rer. medic. habil.“ …) geführt werden.

Lehrbefugnis (Venia legendi)

Auf besonderen Antrag entscheidet das Dekanat über die Befugnis der oder des Habilitierten, selbständig Lehrveranstaltungen in dem Fachgebiet der Habilitation durchzuführen (Venia legendi). Aufgrund einer erteilten Lehrbefugnis ist die oder der Habilitierte berechtigt, die Bezeichnung „Privatdozent/Privatdozentin“ zu führen. Weiterhin besteht eine Lehrverpflichtung von mindestens 2 Semesterwochenstunden pro Studienjahr (= 28 Unterrichtsstunden). Die Urkunde über die erteilte Venia legendi wird der oder dem Habilitierten nach der öffentlichen Einführungsveranstaltung überreicht.

Fakultätskolloquium

Das Fakultätskolloquium stellt in der Regel die eigene Forschung einer Habilitandin/eines Habilitanden in einen größeren Zusammenhang und ist die abschliessende Leistung, die im Habilitationsverfahren zu erbringen ist. Das durch den Fachbereichsrat ausgewählte Thema wird für ein breites, medizinisch gebildetes Publikum verständlich und interessant aufbereitet. An den ca. 15-minütigen Vortrag schließt sich eine ca. 10-minütige Diskussion an.

Weitere Informationen 

Infos und Formulare
Unterlagen aktueller Habilitationsverfahren

Die Unterlagen der aktuellen Habilitationsanträge können nach Freischaltung durch Frau Höck von berechtigten Personen über die E-Learning-Plattform der Universität zu Köln - ILIAS - abgerufen werden.

Zu den Habilitationen. *fakultätsinterner Bereich, nur für Mitglieder der Medizinischen Fakultät einsehbar

Univ.-Prof. Dr. Maximilian Ruge

Webseite

Zentrum für Neurochirurgie

Klinik für Stereotaxie und funktionelle Neurochirurgie

Kontakt:

Ivonne Höck

Habilitationsverfahren

Tel: 0221 - 478 87746
Fax: 0221 - 478 6276
E-Mail

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Save the date

Termine Fakultätskolloquium

22.04.2026 | Fakultätskolloquium

Fakultätskolloquium 22.04.2026

16:30 Uhr im Hörsaal 3, LFI (Gebäude 13) | Frau Dr. rer. nat. Julia Etich, Herr Dr. med. dent. Christoph Schoppmeier

29.04.2026 | Fakultätskolloquium

Fakultätskolloquium 29.04.2026

16.30 Uhr im Hörsaal 3, LFI (Gebäude 13) | Frau Dr. rer. nat. Franziska Maier, Frau Dr. Alicja Elzbieta Pacholewska,…

Seminare und Workshops

Hier finden Sie interessante Seminar- und Workshopangebote für Wissenschaftler*innen der Universität zu Köln.