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Tenure Track und weitere Evaluations- und Verstetigungsverfahren befristeter (Junior-)Professuren (W1, W2, W3)

Die Universität zu Köln verfolgt das Ziel, das akademische Erstberufungsalter zu senken, die frühe Selbstständigkeit und Selbstverantwortung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu stärken und die Planbarkeit und Transparenz wissenschaftlicher Karrierewege zu verbessern. Deshalb hat sie bereits 2012 die erste Tenure Track Professur etabliert und als Karriereweg kontinuierlich ausgebaut.

Mit dem Tenure Track Verfahren ermöglicht die Universität zu Köln dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein frühzeitige, verlässliche und attraktive Karriereperspektive. Am Ende des erfolgreich durchlaufenen Tenure Track Verfahrens steht die Überleitung auf eine unbefristete Professur.

An der Medizinischen Fakultät konnten bereits sehr erfolgreich Nachwuchswissenschaftler*innen, nach entsprechenden Evaluationen, auf reguläre Professuren der Universität übernommen werden. Hierzu gehören auch unabhängige Nachwuchsgruppenleiter*innen nicht universitärer Forschungsinstitutionen (MPIs, Helmholtz Zentren) die in dieses Programm integriert und so am Standort gehalten werden können.

Ablauf der Verfahren

Informationen in alphabetischer Reihenfolge

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Aktuelle Ausschreibungen für Professuren
Eignungsevaluation

dient der Bewährungsfeststellung als Hochschullehrer*in gem. §39 (5) HG von Juniorprofessor*innen / wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen.

Rechtsgrundlage:

§39 (5) HG „Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren werden für die Dauer von drei Jahren zu Beamtinnen oder Beamten auf Zeit ernannt. Das Beamtenverhältnis der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors soll mit ihrer oder seiner Zustimmung im Laufe des dritten Jahres um weitere drei Jahre verlängert werden, wenn sie oder er sich als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bewährt hat;  […]

Evaluations-Dossier

Das Evaluations-Dossier ist die fortlaufende Dokumentation über die Leistungen und Beurteilungen der*des Kandidierenden. Es wird vertraulich im Dekanat der Medizinischen Fakultät geführt und enthält die folgenden Dokumente:

1.          Ausschreibungstext für die (Jun.-)Professur / Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in

2.         Vereinbarter, von Dekan*in und Kandierender*m unterzeichneter Kriterienkatalog

3.         Dokumentation der Übertragung selbstständiger Aufgaben (nur im Falle von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in Tenure Track-Verfahren)

4.        Ggf. Vereinbarung zum individuellen Verfahrensablauf

5.         Ergebnisprotokolle der Statusgespräche zwischen der*dem Kandidierenden, der*dem Dekan*in, der*dem Vorsitzenden der Fakultäts-Tenure-Kommission und ggf. Mentor*in

6.         Selbstberichte der*des Kandidierenden

7.         Berichte und Empfehlungen der Fakultäts-Tenure-Kommission

8.        Begründung der Gutachter*innenauswahl

9.         Anschreiben an die Gutachter*innen, inkl. Evaluationskriterien und des Bewertungsschemas

10.       Gutachten (ggf. Begründung der reduzierten Anzahl gemäß §§ 8 Absatz 2, 11 Absatz 2), inkl. der Erklärung der Unbefangenheit der Gutachter gemäß Grundsätzen der UzK zu Fragen der Befangenheit vom 07.06.2018

11.        Stellungnahme des Prodekanats für Studium und Lehre zur pädagogischen Eignung

12.       Ggf. Stellungnahme des Geschäftsführenden Direktors zur Gesamtleistung und Engagement der*des Kandidierenden in der akademischen Selbstverwaltung sowie zu Aspekten der wissenschaftlichen Integrität

13.       Empfehlung der Engeren Fakultät, inkl. Protokoll des Beschlusses der Engeren Fakultät inkl. Abstimmungsergebnis

14.       Berichte und Empfehlungen der Rektorats-Tenure-Kommission

15.       Ggf. Stellungnahmen des*der Kandidierenden

16.       Dokumentation der Mitteilung der Entscheidungen an die*den Kandidierende*n

Fakultäts-Tenure-Kommission

Die Fakultäts-Tenure-Kommission ist das verfahrensverantwortliche Gremium der Medizinischen Fakultät. Die Kommission betreut die Evaluationen von Fakultätsseite und erarbeitet Empfehlungen für die Fakultät und die Rektorats-Tenure-Kommission.

Gutachten

Die Fakultäts-Tenure-Kommission holt mindestens drei ausführliche externe Gutachten zu der wissenschaftlichen Entwicklung der*des Kandidierenden von international ausgewiesenen Gutachter*innen ein, davon eines bevorzugt von einem*einer Gutachter*in aus dem Ausland.

Die Fakultät begründet die Auswahl der Gutachter*innen schriftlich. Die Gutachter*innen fügen ihrem Gutachten eine Erklärung über ihre Unbefangenheit gemäß den Grundsätzen der Universität zu Köln zu Fragen der Befangenheit in der aktuell gültigen Fassung bei. Die Gutachter*innen erhalten einen von der Fakultäts-Tenure-Kommission verfassten schriftlichen Arbeitsauftrag unter Angabe der vereinbarten Evaluationskriterien sowie den Selbstbericht der*des Kandidierenden. Die Gutachter*innen sollen die Leistungen anhand des von der Fakultät zur Verfügung gestellten Bewertungsschemas vergleichend einordnen.

Die Gutachten sollen eine klare Aussage zur Bewährungsfeststellung enthalten und eine Empfehlung bezüglich der Verlängerung des Beamten- oder Beschäftigungsverhältnisses aussprechen.

Kriterienkatalog

Vor Dienstbeginn vereinbaren die Fakultäten mit den Kandidierenden spezifische für die jeweiligen Verfahren geltende Evaluationskriterien (Kriterienkatalog). Der vereinbarte Kriterienkatalog ist von beiden Seiten unterzeichnet in das Evaluations-Dossier aufzunehmen.

Mentorat

Aus dem Fach der*des Kandidierenden soll eine*ein Hochschullehrer*in als Mentor*in für jede*n Kandidierende*n benannt werden. Die*der Kandidierende hat das Vorschlagsrecht. Der*die Dekan*in der Fakultät ernennt den*die Mentor*in im allseitigen Einvernehmen.

Der*die Mentor*in soll der*dem Kandidierenden kritisches kollegiales Feedback geben, als Ansprechpartner*in und zur Beratung für die*den Kandidierende*n zur Verfügung stehen sowie die Erstellung des Selbstberichts für die Evaluationen beratend begleiten. Der*die Mentor*in ist nicht an der Evaluation zu beteiligen.

Mitglieder der Fakultäts-Tenure-Kommission und Rektorats-Tenure-Kommission dürfen nicht zugleich Mentor*innen sein.

Pädagogische Eignung, Gesamtleistung

Die Evaluation der pädagogischen Eignung erfolgt durch eine Stellungnahme des für Studium und Lehre zuständigen Prodekanats auf Grundlage des Selbstberichts zu den Lehrleistungen der*des Kandidierenden sowie vorliegenden Lehrevaluationen und Lehrproben.

Die Hospitation einer Lehrveranstaltung wird empfohlen. Die Stellungnahme ist in das Evaluations-Dossier aufzunehmen.

Personenbezogene Lehrevaluation

Alle Informationen finden Sie direkt unter folgendem Link: Evaluation der Lehre (uni-koeln.de)

Die Qualität der Lehrveranstaltung wird anhand subjektiver Einschätzungen der Studierenden erfasst. Um diese für die personenbezogene Lehrevaluation verwenden zu können, wird ein mit der Universität abgestimmter Fragebogen verwendet. Auf Wunsch kann dieser Fragebogen auch auf Englisch angefordert werden.

Sie möchten eine personenbezogene Lehrevaluation für Ihre Lehrveranstaltung? Gerne! Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail. Sie erhalten von uns für Ihre Lehrveranstaltungen persönliche QR-Codes und Links, mit denen die Studierenden Ihre Unterrichtsstunde evaluieren können.

Da es sich hierbei um personenbezogene Evaluationen handelt, müssen Sie selbst die QR-Codes bzw. die Links den Studierenden mitteilen. Wir empfehlen eine entsprechende Folie am Ende Ihrer Präsentation einzuführen, so dass die Studierenden vor Ort von Ihnen aufgefordert werden, mit Hilfe des eigenen Handys oder Tablets zu evaluieren.

Regelungen Tenure Track & weitere Evaluations- und Verstetigungsverfahren

Die Regelungen zum Tenure Track-Verfahren und weiteren Evaluations- und Verstetigungsverfahren befristeter (Junior-)Professuren sind in der "Ordnung zur Qualitätssicherung von Tenure Track- Verfahren und weiteren Evaluationsverfahren befristeter (Junior-)Professuren der Universität zu Köln“ (Tenure Track-Ordnung plus; kurz: TT-Oplus, AM 89/2021, englische Übersetzung siehe Downloads) beschrieben. Den Zugang zum Tenure Track regelt die "Berufungsordnung der Universität zu Köln"(AM 115/2020).

Rektorats-Tenure-Kommission

Das Rektorat richtet eine ständige Kommission ein, die alle Verfahren an der Universität zu Köln begleitet. Aufgabe der Rektorats-Tenure-Kommission ist es, dem Rektorat eine Empfehlung hinsichtlich der Verlängerung bzw. Verstetigung des Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses der*des Kandidierenden auszusprechen.

Selbstbericht

Der Selbstbericht dokumentiert die Leistungen der*des Kandidierenden. Er ist auf Englisch zu verfassen, es sei denn, die Fakultät regelt im Einzelfall anderes. Die Sprache, in der er zu verfassen ist, ist der*des Kandidierenden bei Aufforderung zur Einreichung verbindlich mitzuteilen. Dabei ist insbesondere zu gewährleisten, dass internationale Gutachterinnen und Gutachter am Verfahren ungehindert teilnehmen können.

Der Selbstbericht umfasst mindestens:

Allgemein

•          CV

•          Publikationsliste (Berichtszeitraum, nach Publikationsform gegliedert)

•          Liste wissenschaftlicher Vorträge

•          Eine max. 10-seitige Darstellung der erreichten Ziele unter Berücksichtigung der drei Bereiche Forschung, Lehre (inkl. kurzer Erläuterung von Lehrformen und Methoden), akademische Selbstverwaltung sowie der zukünftigen Forschungspläne.

In einem tabellarischen Anhang sind zudem die folgenden Übersichten aufzuführen:

i.          Forschung

•          Nennung und kurze Erläuterung der wichtigsten Forschungsthemen

•          Anträge auf Drittmittel, eingeworbene Drittmittel (öffentlich, privatwirtschaftlich)

•          Darstellung der Kooperation (intern/extern)

•          Auszeichnungen, Preise, Stipendien

•          Mitgliedschaften

•          Kooperationen mit der Praxis

•          Transfer/Patente

ii.         Lehre

•          Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, kurze Darstellung der Lehrinhalte

•          Liste Betreuung von Abschlussarbeiten und Promotionen und Aktivitäten zur Nachwuchsförderung

•          Angaben zur Internationalität der Lehre (z.B. Lehrangebote in Fremdsprachen, Betreuung von ausländischen Studierenden)

•          Ergebnisse von Lehrevaluationen

•          Sonstige Nachweise der Lehrqualifikation: z.B. Lehrprojekte, Fortbildungen,

•          Lehrforschung

iii.        Akademische Selbstverwaltung

•          Kurze Darstellung der Aktivitäten in der Selbstverwaltung und des eigenen Beitrags

•          Mitgliedschaft in wissenschaftlichen Gesellschaften und Fachgesellschaften

•          Herausgeberschaft für wissenschaftliche Zeitschriften, Reihen etc.

•          Review-Tätigkeiten

•          Weitere Tätigkeiten als Sachverständige oder Sachverständiger, Gutachterin oder Gutachter, oder bei Verwaltungs-, Gesetzgebungs- und Justizanhörungen etc.

iv.        Gutachterinnen- oder Gutachtervorschläge für die Evaluationen

Statusgespräch

In einem strukturierten Statusgespräch wird der Fortschritt der Qualifizierung und/oder der individuellen Entwicklungsziele auf Grundlage der bisherigen Leistungen und der Fortschritte der*des Kandidierenden in den Bereichen Forschung, Lehre und akademische Selbstverwaltung erörtert. Aus dem Statusgespräch sollen Empfehlungen für die weitere Qualifizierung der*des Kandidierenden abgeleitet werden. Möglichen Fehlentwicklungen soll dadurch frühzeitig entgegengewirkt werden.

Folgende Inhalte werden besprochen:

-          Erbrachte wissenschaftliche Leistungen

-          Engagement in der Lehre

-          Drittmitteleinwerbungen

-          Betreuung von Abschlussarbeiten und Dissertationen

-          Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung

-          Weitere Leistungen, Preise, Transfer, Mitgliedschaften

-          Empfehlungen und Karriereperspektiven

-          Möglichkeiten der Anbindung an bestehende und kooperative Projekte in der Fakultät

Stiftungsprofessuren

An der Medizinischen Fakultät wirken viele Stiftungsprofessor*innen. Exzellenz und Umfang von Forschung und Lehre gewinnen dadurch erheblich.

Befristete W2/W3 Stiftungsprofessuren ohne Tenure Track, deren Verstetigung beabsichtigt ist, werden gemäß § 5 Absatz 4 dieser Ordnung entsprechend den Bestimmungen über die Tenure-Evaluation gem. §§ 17 ff. dieser Ordnung evaluiert.

Tenure Evaluation

Die Tenure-Evaluation ist die qualitätsgesicherte Entscheidungsgrundlage für Verstetigung.

Das Verfahren überprüft, ob die*der Kandidat*in die Tenure-Kriterien erfüllt und dient als Grundlage für die Entscheidung über die Verstetigung des Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses.

Tenure-Track Ordnungen

Kontakt

 Nina Reinwald, Dipl.-Ges.-Ök.

Nina Reinwald, Dipl.-Ges.-Ök.

Referentin Berufungsmanagement

Gebäude

42

 Britta Mertesdorf

Britta Mertesdorf

Tenure Track-Verfahren und Evaluationsverfahren von befristeten (Junior-)Professuren

Gebäude

42

Details

  • Tenure Track-Verfahren und Evaluationsverfahren von befristeten (Junior-)Professuren
  • Planung Fakultätskolloquium und Einführungsveranstaltung
  • Vertretung in Abwesenheit von Ivonne Hoeck

Richtwerte zur Dauer