Unterlagen nach PJ und PJ-Splitting außereuropäisch
- PJ-Bescheinigung (Kopie bzw. Scan). Die Vorlagen der PJ-Bescheinigung auf verschiedenen Sprachen finden Sie hier. Wichtige Information zur Ausstellung der PJ-Bescheinigung finden Sie hier.
- Nachweis Englisch als Lehrsprache (nur bei Ländern, wo Englisch nicht die offizielle Amtssprache ist, aber die Lehre auf Englisch ist, notwendig). Für abgeleistetes PJ auf allen anderen Sprachen ist ein Sprachzertifikat B2 für die Anerkennung durch das LPA notwendig. Bei fehlendem B2-Sprachzeugnis kann dieser Nachweis für Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch usw. vom ausländischen Krankenhaus ausgestellt werden.
- Erfahrungsbericht (anonymisiert in PDF-Format). Hier finden Sie einen Leitfaden als Hilfestellung für die Anfertigung. Die Abgabe eines Erfahrungsberichtes ist spätestens drei Monate nach Beendigung des Auslands-PJ an einer Partneruniversität Pflicht.
Sollten Sie ein gesplittetes PJ-Tertial absolviert haben, lassen wir Ihnen den genehmigten Splittingantrag per Post zukommen, sobald Sie uns einen Scan der ausländischen PJ-Bescheinigung zuschicken. Die Originale der PJ-Bescheinigungen und das Original des Splittingantrages müssen Sie selbst an das LPA für die Anmeldung zu der M3-Prüfung schicken.