Tätigkeit in der Klinik, ECTS Punkte und Anerkennung
Als PJ-Studierende/r oder Famulant/in werden Sie montags bis freitags in einer Klinik tätig sein. In Deutschland gibt es für die Famulatur keine exakt bezifferte Wochenstundenzahl in der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO). Die Famulatur muss jedoch laut den Merkblättern der Landesprüfungsämter (LPA) ganztägig und unter ärztlicher Anleitung abgeleistet werden. In der Praxis bedeutet dies eine Orientierung an der vollzeitnahen Wochenarbeitszeit des jeweiligen Hauses oder der Praxis, meist zwischen 38,5 und 40 Stunden pro Woche. Bitte beachten Sie, dass je nach Fachabteilung die Arbeitszeiten abweichen können (beispielsweise die chirurgischen Fächer, die in der Regel etwas früher den Arbeitstag beginnen).
CAVE: Einsätze am Wochenende oder in der Nacht sind nicht vorgesehen. Ferner ist eine Vergütung oder ein Studientag, im Gegensatz zu den Kölner Degree-Studierenden, NICHT vorgesehen.
Sie erhalten sowohl für PJ, als auch für eine Famulatur pro Woche jeweils 2 ECTS Punkte.
Am Ende Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich bitte Ihre Tätigkeit von Ihrem betreuenden Arzt oder Ärztin anhand eines Dokumentes (z.B. Praktikumszeugnis) bestätigen. Das ZIB Med wird nach Vorzeigen dieses Dokumentes Ihnen eine Bescheinigung (Transcript of Records) über Ihre absolvierte Tätigkeit ausstellen, worauf der Zeitraum Ihres Praktikums, sowie die ECTS-Punkte vermerkt sind.
Genaue Stundenangaben können aufgrund der variablen Arbeitszeiten der einzelnen Fachabteilungen (s.o.) nicht bescheinigt werden.