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Anerkennung Auslandssemester

Es müssen mindestens 15 ECTS Punkte in Europa belegt/angestrebt werden, die im OLA festgelegt werden. Die sog. Leistungspunkte der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln sind äquivalent zu den ECTS-Punkten. Hier finden Sie diese, aufgeteilt nach Vorlesung + Klausur und Blockpraktika. Im aussereuropäischen Raum müssen Credits äquivalent zu mind. 250 Stunden pro Semester belegt/angestrebt werden. Bitte beachten Sie, dass die ausseuropäischen Credits nicht unseren Leistungspunkten bzw. den ECTS-Punkten automatisch entsprechen.

Kurse die NICHT aus dem Ausland anerkannt werden können:

  • Fachblock Pharmakologie, Toxikologie
  • Fachblock Rechtsmedizin
  • QB Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin
  • QB Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen
  • QB Prävention, Gesundheitsförderung
  • Blockpraktikum Allgemeinmedizin

Stimmt der zeitliche und inhaltliche Rahmen eines im Ausland erfolgreich absolvierten Kurses mit einem an der Kölner Fakultät angebotenen Kurses (Link zum Kurskatalog) überein, so kann der Kurs aus dem Ausland durch das ZIB Med anerkannt werden. Grundlage liefert dazu die Studienordnung der Medizinischen Fakultät Köln. Der zeitliche und inhaltliche Rahmen wird ersichtlich aus:

  • der Anzahl der sogenannten Credit Points, welche den Arbeitsaufwand erfasst, sog.: „Workload“ (Ein ECTS Punkt wird mit 30 Stunden Arbeitsaufwand berechnet. Außereuropäisch wird ein Credit Point anders berechnet)
  • dem Namen des Faches oder einer inhaltlichen Auflistung des Kursinhaltes
  • einer Note, zur Bestätigung der erfolgreichen Belegung der Prüfung
  • einem Blockpraktikum/Kleingruppenunterricht/Seminar/PBL von mind. 5 Tagen (wenn der Kurs in Köln auch ein BP beinhaltet). Bitte Laufzettel dazu sich vor Ort ausstellen lassen.

Sonderfall: Bei Absolvierung von sogenannten Stages Libres in Frankreich oder vergleichbare Praktika ist die Anerkennung von kleinen Fachblöcken (HNO, Urologie, Anästhesiologie, Augenheilkunde ...) und von Querschnittsbereichen (unter 5 ECTS) ohne Belegung einer Prüfung möglich (Ausnahme: Hygiene, Neurologie, Pathologie, Pharmakologie und Psychiatrie). Eine benotete Beurteilung des Stages Libres ist aber zwingend notwendig. Große Fachblöcke und Querschnittsbereiche (ab 5 ECTS) sind nur durch UE (Unterrichtseinheiten, einschließlich Prüfung) anrechenbar. Sollten die ECTS-Punkte der UE nicht ausreichend sein, ist eine Kombination von UE und Stagè Libres möglich, um die fehlende ECTS-Punkte für die Anrechnung zu bekommen.

Im Normalfall bekommen Sie von der Partneruniversität am Ende ein Transcript of Records ausgestellt.

Rahmen und Ablauf der Anerkennungsmöglichkeiten nach der Rückkehr aus dem Ausland:

1) Originalzeugnisse (Transcript of Records und Laufzettel) im ZIB Med vorlegen. Falls im ToR nicht ersichtlich ist, dass bestimmte Kurse Praktika (Blockpraktikum/Kleingruppenunterreicht/Seminar/PBL) beinhalten, muss unbedingt einen Laufzettel vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Praktikumsbescheinigung (der Laufzettel) an sich nicht für die Anerkennung ausreicht.  

2) Vergleich der im Ausland erworbenen ECTS Punkte mit den Leistungspunkten (ECTS-Punkten, siehe unten), die im Rahmen des Medizin-Studiums in Köln vergeben werden

  • Zeitlicher Mehraufwand bei Fachblöcken: (Bsp. : Kinderheilkunde im Ausland mit 9 ECTS Punkten erfolgreich absolviert):
    • Anerkennung von Fachblock, zugehörigem Blockpraktikum/Kleingruppenunterricht und bis zu 3 dem Fachblock zugeordneten Kompetenzfeldern möglich. (In den Fächern wie Kinderheilkunde, Frauenheilkunde, Allgemeinmedizin, Chirurgie und Innere Medizin
    • Anerkennung von Fachblock, zugehörigem Blockpraktikum/Kleingruppenunterricht und bis zu 2 dem Fachblock zugeordneten Kompetenzfeldern möglich. (übrige Fachblöcke)
  • Querschnittsbereiche werden auf die Querschnittsblöcke sowie die drei zugeordneten Kompetenzfelder des Modellstudiengangs angerechnet. Eine Anerkennung von Querschnittbereichen ist nur als Ganzes möglich (Querschnittsblock + Kompetenzfelder). Voraussetzung dafür sind ausreichende ECTS-Punkte und das Bestehen einer benoteten Prüfung im Ausland. Als Teilleistung kann nur der praktische Teil (Praktikum oder Seminar) anerkannt werden.

3)  Grundsätzlich dürfen im Ausland – wie auch in Köln – Famulaturen an Krankenhäusern nicht in der Vorlesungszeit durchgeführt werden, wenn gleichzeitig Vorlesungen und Seminare belegt werden. Dies bedeutet, dass Famulaturen, die im Rahmen eines Semesteraufenthaltes im Ausland zusätzlich zu den Studienleistungen erbracht werden, nur dann anerkannt werden können, wenn der Zeitraum der Famulatur in die vorlesungsfreie Zeit an der Gastuniversität fällt. Eine Ausnahme hiervon gilt für rein berufspraktische Aufenthalte, die organisatorisch als Semesteraufenthalte durchgeführt werden, wie z.B. die sog. „Stage Libres“ in Frankreich. In dem Fall kann ein Stage Libres als Famulatur anerkannt werden, auch wenn dieses innerhalb der Vorlesungszeit liegt, muss aber unbedingt am Anfang oder am Ende des Aufenthaltes absolviert worden sein.

4) Eintragung der vereinbarten Kurse in KLIPS sowie die Zusendung einer Äquivalenzbescheinigung erfolgt durch das ZIB Med. Diese Bescheinigung ist aufzubewahren und bei der Anmeldung zur M2-Prüfung (2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung) vorzulegen.

5) Für den Erhalt bzw. die Beibehaltung der bereits ausgezahlten Erasmus-Förderung muss mindestens einen Pflicht-Kurs mit medizinischem Inhalt anerkannt werden (z.B. ein Fachblock, ein Querschnittsbereich oder ein Blockpraktikum). Die Anerkennung von Wahlblöcken ist zusätzlich möglich, allerdings für den Erhalt der Erasmus-Förderung NICHT ausreichend.