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Unterlagen nach Auslandssemester außereuropäisch

  • Transcript of Records (ausgestellt von der Partneruniversität). Alle erbrachten Studienleistungen müssen auf dem ToR aufgeführt werden. Mind. 10 ECTS Punkte Pflichtfächer aus dem Medizin-Curriculum oder 2 große Blockpraktika (BP Innere Medizin I oder II, BP Chirurgie I oder II, BP Frauenheilkunde, BP Kinderheilkunde, BP Neurologie) müssen in Köln anerkannt werden.
  • Laufzettel für alle vor Ort absolvierten Praktika. Absolvieren Sie im Rahmen des Auslandssemesters Blockpraktika, dann lassen Sie sich die Praktikumstage bitte gesondert unterschreiben! Dazu können Sie den Laufzettel oder eine Praktikumsbescheinigung der Gastuniversität nehmen. Bitte beachten Sie, dass dieses Formblatt bzw. Laufzettel an sich für die Anerkennung NICHT ausreicht, sondern nur eine Ergänzung zum Transcript of Records ist. Entscheidend ist, dass Datum und Dauer des Praktikums (in Stunden oder Credits) möglichst ersichtlich werden. Damit die Blockpraktika anerkannt werden können, müssen Sie mind. eine Woche umfassen.
  • Erfahrungsbericht (anonymisiert in PDF-Format). Hier finden Sie einen Leitfaden als Hilfestellung für die Anfertigung. Die Abgabe eines Erfahrungsberichtes ist spätestens drei Monate nach Beendigung des Auslandssemesters an einer Partneruniversität Pflicht.

Sollten Sie die ZIB Med-Förderung beantragt haben und aus dem Transcript of Records den genauen Zeitraum des Auslandsaufenthaltes nicht ersichtlich sein, brauchen wir eine zusätzliche Bestätigung der Partneruniversität für den genauen Zeitraum, um die ZIB Med-Förderung auszuzahlen.