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Stiftungsgelder für Fakultätsmitglieder 2023

Anträge sind ausschließlich digital als eine (!) pdf-Datei abzugeben.

Köln, 31.01.2024

Ausschreibung der Stiftungsgelder 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Jahr können Anträge auf Stiftungsgelder (Bering-, Gilen-, Hochhaus-, Imhoff-, Hack-, Pesch-, Nolting-Stiftung) bis zum 08.03.2024 ausschließlich in digitaler Form im Prodekanat Wissenschaft (karin.kloseSpamProtectionuk-koeln.de und cc. thorsten.henslerSpamProtectionuk-koeln.de) eingereicht werden. Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisung durch das Rektorat der Universität. Beachten Sie bitte, dass die aktuelle Niedrigzinslage auf den Kapitalmärkten zu einer Verringerung der verteilbaren Mittel geführt haben. Kliniksdirektoren*innen und Institutsleiter*innen werden daher gebeten von einer Antragstellung abzusehen, um dem wissenschaftlichen Nachwuchs den Vorrang einzuräumen.

Gemäß den Satzungsrichtlinien, die teilweise eine Bindung an bestimmte Fachrichtungen/Kliniken vorschreibt, ist die Mittelvergabe vorbehaltlich wie folgt vorgesehen:

Mikrobiologie: 60.000,-€
Onkologie: 4.300,-€
Kinderonkologie: 500,-€
Augenheilkunde: 6.300,-€
Augenheilkunde (ausschließlich zum Thema Makuladegeneration): 200,-€
Prämierung von Arbeiten: 360,-€
Sonstige: 17.080,-€
ZEDP: 2.000,-€              

Vermerken Sie bitte unbedingt auf dem Deckblatt für welchen Themenbereich Sie sich bewerben. Antragsvolumen im Themenbereich Mikrobiologie und „Sonstige“ sollten 10.000 € nicht überschreiten.
Der Forschungsbeirat wird über die einzelnen Anträge aufgrund ihrer Qualität entscheiden und eine Vorschlagsliste generieren. Diese Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung durch den Fachbereichsrat und wird zur Mittelfreigabe an die entsprechenden Stiftungen weitergeleitet.
Einzelheiten zur Antragstellung und die Satzungen der Stiftungen finden Sie auf der Webseite des Prodekanats für Wissenschaft.

Mit freundlichen Grüßen

PD Dr. Thorsten Hensler
(Wissenschaftskoordinator)