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Unterlagen nach PJ und PJ-Splitting außereuropäisch

  • PJ-Bescheinigung (Kopie bzw. Scan). Die Vorlagen der PJ-Bescheinigung auf verschiedenen Sprachen finden Sie hier. Wichtige Information zur Ausstellung der PJ-Bescheinigung finden Sie hier.
  • Nachweis Englisch als Lehrsprache (nur bei Ländern, wo Englisch nicht die offizielle Amtssprache ist, notwendig)
  • Erfahrungsbericht (anonymisiert in PDF-Format). Hier finden Sie einen Leitfaden als Hilfestellung für die Anfertigung. Die Abgabe eines Erfahrungsberichtes ist spätestens drei Monate nach Beendigung des Auslands-PJ an einer Partneruniversität Pflicht.

Sollten Sie ein gesplittetes PJ-Tertial absolviert haben, lassen wir Ihnen den genehmigten Splittingantrag per Post zukommen, sobald Sie uns einen Scan der ausländischen PJ-Bescheinigung zuschicken. Die Originale der PJ-Bescheinigungen und das Original des Splittingantrages müssen Sie selbst an das LPA für die Anmeldung zu der M3-Prüfung schicken.