Krankenpflegepraktikum
Anerkennung des Krankenpflegepraktikums
Für die Anerkennung Ihres 90-tägigen Krankenpflegepraktikums gilt zur Zeit folgende Regelung: Anstelle der persönlichen Vorlage von Unterlagen senden Sie bitte die vollständigen Zeugnisvorlagen zum Krankenpflegepraktikum im Original eingescannt, digital zusammengefasst in einer pdf-Datei an das Prüfungsamt Humanmedizin, pruefungsamt-meduk-koeln.de.
Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail Ihre Matrikelnummer an!
Informationen zum 3-monatigen Krankenpflegepraktikum (90 Kalendertage) im Ersten Studienabschnitt
Die Anerkennung des 90-tägigen Pflegepraktikums für den Modellstudiengang Humanmedizin der Universität zu Köln findet ausschließlich im Prüfungsamt Humanmedizin statt (siehe Kontaktdaten unten). Dies gilt auch für alle im Ausland erbrachten Pflegepraktika. Diese müssen Sie sich auf der aktuellen englisch sprachigen Vorlage des Landesprüfungsamtes bescheinigen lassen. Bitte achten Sie auf die Stempel/Siegel zur Bescheinigung Ihres Aufenthalts in dem entsprechenden Krankenhaus. Es können nur englisch, französisch und spanisch sprachige Stempel/Siegel eines Krankenhauses anerkannt werden, alle anderen müssen durch staatlich anerkannte Übersetzer übersetzt werden.
Bitte beachten Sie auch die Formulare und Hinweise des Landesprüfungsamtes zum 90-tägigen Pflegedienst:
„…Der 90-tägige Pflegedienst kann gem. den Vorschriften der neuen ÄAppO - § 6 Abs. Satz 3 ÄAppO - in drei Abschnitten in verschiedenen Krankenhäusern abgeleistet werden, wobei der einzelne Abschnitt einen Monat (mindestens 30 Kalendertage) betragen muss. Kürzere Abschnitte können nicht angerechnet werden! Eine Aufteilung in einen Abschnitt zu 90 Tagen bzw. zwei Abschnitten zu mindestens 31 und 59 Kalendertagen, 32 und 58 etc. oder 45 und 45 Kalendertagen ist auch möglich. Es werden alle Tage gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage. Unterbrechungen durch Krankheitszeiten sind gesondert auszuweisen und nachzuweisen (z.B. Attest, Bestätigung durch die Pflegedienstleitung) und können nicht berücksichtigt werden. Diese Fehltage durch Erkrankung (max. 7 Tage) sind unmittelbar im Anschluss an das ursprüngliche Praktikumsende – in der unterrichtsfreien Zeit – abzuleisten…“
Grundsätzlich gilt, dass die Pflegepraktika in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Das Pflegepraktikum ist eine notwendige Voraussetzung zur Anmeldung der fächerübergreifenden, mündlich-praktischen Querschnittsprüfung, die frühestens am Ende des 4. Semesters des Ersten Studienabschnitts möglich ist. Bei allen Unklarheiten oder Rückfragen kontaktieren Sie bitte VORAB das Prüfungsamt Humanmedizin.Weitere wichtige Informationen, wie zum Beispiel Anerkennung vorab geleisteter Ausbildungen, finden Sie unter: Merkblatt und Zeugnisformulare für die Krankenpflegepraktika vom LPA Düsseldorf