Gusyk-Stellen
Um Ärzt*innen die Möglichkeit zu geben, klinische und wissenschaftliche Tätigkeit miteinander zu verbinden und gleichzeitig familiären Pflichten in der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen besser nachkommen zu können, finanzieren das Dekanat und der Klinische Vorstand die sogenannten „Gusyk“-Familienförderstellen. Diese Stellen können die Freistellung von Nacht- und Wochenenddiensten oder andere Formen der Unterstützung beinhalten.
Bitte beachten: Das Bewertungs- und Auswahlverfahren wird derzeit überarbeitet. Wir werden die neue Ausschreibung so bald wie möglich hier auf der Website sowie über die üblichen Kanäle bekannt machen.
Voraussetzungen für Antragstellende sind:
- Ärztliche Tätigkeit an der Uniklinik Köln
- Nicht-professorale Ärzt*innen
- Versorgung von einem oder mehreren Kindern und/oder Pflege von Familienangehörigen
- Mind. eine Erstautor*innenschaft (geteilte Autor*innenschaft zählt auch)
- Max. Zeitraum: Das Projekt/Vorhaben sollte innerhalb eines Jahres zu bewerkstelligen sein.
- Die Förderung kann zwischen dem 1.12.2022 und dem 01.06.2023 angetreten werden.
Wir bitten bei Antragsstellung folgende Unterlagen einzureichen:
- Motivationsschreiben mit Darlegung der aktuellen Situation in Klinik/Forschung/ Familienverpflichtungen
- Lebenslauf
- Publikationsliste – mit Impact-Faktoren, Anzahl der Zitationen, getrennt nach Erst-/Letzt- und Koautor*innenschaften (Web of Science)
- Auflistung von Drittmitteleinwerbungen
- Projekt- und Zeitplan zu den in der Zeit der Gusyk-Förderung zu bearbeitenden wissenschaftlichen Aufgaben (Projektarbeit, Publikationen, Anträge, Habilitationsschrift etc.), max. 3 Seiten.
- Art der Entlastung (Dienstbefreiung o.ä.) und Finanzierungskonzept (bitte orientieren Sie sich an der für eine Gusykstelle anvisierten Fördersumme von 40.000€)
- Schriftliche Bestätigung der Klinikdirektion, dass den gewünschten Maßnahmen und dem Finanzkonzept zugestimmt wird
- Ausgefüllte Excel-Tabelle (diese finden Sie hier und rechts unter "Downloads")
Bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistung werden systematische Verzögerungen im Lebenslauf bei entsprechender Angabe berücksichtigt und ausschließlich zum Vorteil der Kandidat*innen ausgelegt. Hierzu werden u.a. gezählt:
- Schwangerschaft und Geburt (Mutterschutz, Elternzeiten)
- Kinderbetreuung
- Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
- Behinderung oder chronische Erkrankung
- lange schwere Krankheit
- Wehr- oder Zivildienst
- Teilzeitarbeit (u.a. wegen Kinderbetreuung)
Um strukturellen Ausschlüssen entgegenzuwirken, erhalten Bewerber*innen, die aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Ethnie, von Migrationserfahrungen und/oder psychischer/physischer Einschränkung/Behinderung strukturell marginalisiert werden, Zusatzpunkte im Bewertungsprozess der Bewerbungen. Sie haben die Möglichkeit, sich in der Excel-Tabelle selbst zu den eben genannten Diskriminierungskategorien zu positionieren. Die Angaben erfolgen insofern, dass Bewerber*innen angeben, von wie vielen dieser fünf Diskriminierungskategorien sie selbst betroffen sind. Welche dies im Speziellen sind, muss nicht dargelegt werden.
Bewilligt werden die Familienförderstellen für ein Jahr. Eine anschließende erneute Bewerbung ist grundsätzlich möglich.
Die Stelleninhabenden verpflichten sich zum Förderabschluss einen Bericht (max. 2 Seiten) zu erstellen, in dem vollbrachte Arbeiten auch in Bezug auf den Arbeitsplan zur Antragstellung dargestellt werden.
Richten Sie Ihren Antrag als zusammenhängende PDF-Datei mit der Excel-Datei bitte an das Prodekanat für Akademische Entwicklung und Gender, Dr. Vanessa Romotzky (Bewerbung-Gusyk@uk-koeln.de).
Die Entscheidung über das Auswahlverfahren wird den Bewerber*innen Ende Oktober 2022 mitgeteilt.