Facharztausbildung
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Weiterbildung bzw. Stelle an unserem Klinikum. Damit Sie eine Facharztausbildung bzw. Stelle als Arzt oder Ärztin in Deutschland beginnen können benötigen Sie die Deutsche Approbation. Um diese zu erlangen, können Sie zwischen einen der beiden aufgeführten Wege wählen. Sollten Sie ein Zahnmedizinstudium in einem außereuropäischen Land absolviert haben, können Sie nur den Weg über die Kenntnisprüfung gehen.
Überblick
Direkte Akkreditierung Ihrer medizinischen Ausbildung mittels eines Gutachtens*
Die im Ausland abgeschlossene medizinische Ausbildung kann von der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe anerkannt werden. Für Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die Bezirksregierung in Münster zuständig.
Nach der Anerkennung der beglaubigt übersetzten Zertifikate ist es notwendig, dass Sie die Fachsprachprüfung (min. C1 Kenntnisse der Deutschen Sprache erforderlich um diese bestehen zu können) absolvieren. Nach dem Bestehen der Fachsprachprüfung ist es zwingend erforderlich, die anerkannten Dokumente und auch die medizinischen Fähigkeiten bei der Bezirksregierung in Münster vorzuweisen. Diese Behörde wird die deutsche Approbation, die auch die Berufserlaubnis umfasst, ausstellen.
Bitte beachten:
Für alle Anträge, die bis zum 29.02.2020 bei den Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster gestellt wurden, sind vorübergehend weiterhin die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig.
*Sollten Sie Ihr Medizinstudium innerhalb der EU abgeschlossen haben, dann ist der Vorgang der Akkreditierung deutlich kürzer, weil die Medizinabschlüsse laut EU-Recht gegenseitig anerkannt werden.
Bewerbung für eine eingeschränkte Berufserlaubnis bis hin zur Deutschen Approbation
Die Bezirksregierungen der Länder empfehlen dringend die Deutsche Sprache zumindest bis zur Stufe B2.2 zu erlernen, bevor man sich für die eingeschränkte Berufserlaubnis bewirbt. Sollte der/die Bewerber*in diese Sprachstufe nicht besitzen, führt dies zu einer direkten Absage. Nach der Anmeldung zur Erhaltung der Approbation benötigen Sie einen Termin für die Fachsprachprüfung (min. C1 Kenntnisse der Deutschen Sprache erforderlich um diese bestehen zu können). Nach Bestehen der Fachsprachprüfung müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen. Dafür ist es erforderlich einen Termin mit der zuständigen Bezirksregierung zu vereinbaren! Während Sie auf einen Prüfungstermin warten, können Sie aber als Arzt oder Ärztin gegen entsprechendes Entgelt arbeiten. Allerdings ist es Ihnen nicht gestattet Patienten alleine zu behandeln. Sie müssen immer mit einem Arzt oder Ärztin mit uneingeschränkter Berufserlaubnis (Deutsche Approbation) arbeiten, der für Sie verantwortlich ist!
Für welchen Weg Sie sich auch immer entscheiden, Ihre Deutschkenntnisse müssen sich mindestens auf der Stufe B2.2 befinden!
Allgemeine Deutschkurse und speziell zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung finden Sie z.B. unter folgenden Links (Institut für Internationale Kommunikation, Mibeg Institut)
Finanzierung einer Facharztausbildung über offene Stellen oder Stipendien
Weiterhin ist es auch erforderlich, dass ausländische Ärzte*innen, die eine Facharztausbildung anstreben, nur am Universitätsklinikum arbeiten dürfen, wenn sie ein reguläres Arbeitsverhältnis haben. Die Einstellung von ausländischen Ärzt*innen, im Rahmen einer Facharztausbildung, ohne Arbeitsverhältnis am Universitätsklinikum, ist nicht statthaft.
Dies bedeutet, dass der Direktor der Klinik, an der die Facharztausbildung stattfinden soll, ausreichende Mittel zur Verfügung haben muss, um das Gehalt für die nächsten 5 Jahre zu bezahlen, was der Dauer einer Facharztausbildung entspricht. Bitte informieren Sie sich über offene Stellen auf der Homepage der entsprechenden Klinik. Die andere Möglichkeit ist, die medizinische Ausbildung mit Hilfe eines Stipendiums zu finanzieren. In der Regel reicht das Stipendium allerdings nicht aus, um das volle Gehalt eines Arztes /einer Ärztin in der Facharztausbildung zu zahlen (siehe TVÄ). Aus diesem Grund muss entweder der Stipendiengeber oder der/die Direktor*in der Klinik den Fehlbetrag leisten.
Der Vorstand hat beschlossen keine Einstellung von Ärzten*innen in der Facharztausbildung an der Universitätsklinik für weniger als das Standardgehalt durchzuführen.
Die Stipendiengelder müssen auf ein Drittmittelkonto der Uniklinik überwiesen werden, und werden dann von diesem Konto an den Gastarzt/ der Gastärztin ausgezahlt. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass der Gastarzt/ die Gastärztin dasselbe Entgelt erhält wie ein hier angestellter Arzt/Ärztin.
Hospitation/ Praktikum am Universitätsklinikum (z.B. zur Vorbereitung auf die Kenntnis-/Fachsprachprüfung)
Für eine Hospitation bzw. ein Praktikum bewerben Sie sich bitte direkt mit Lebenslauf und Anschreiben an die gewünschte Abteilung und/oder gewünschte Forschungsgruppe. Im Falle, dass die Leitung der Klinik oder eine Forschungsgruppe sich für Ihre Bewerbung interessiert, wendet sie sich an die Personalabteilung, um alle notwendigen Formalitäten für eine Einstellung vorzubereiten. Sie werden dann entweder von der Klinik selber oder von der Personalabteilung kontaktiert. Für eine Hospitation ist keine Deutsche Approbation erforderlich. Deutschkenntnisse sind willkommen, aber das Niveau muss nicht auf C1 sein. Eine 1 bis max. 3 monatige Hospitation eignet sich z.B. um sich auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten. Ferner gibt es für die Kenntnisprüfung auch vorbereitende Seminare, die Sie besuchen können.
Sollten Sie noch Fragen zur Facharztausbildung und zur Approbation haben dann schauen Sie sich bitte diese FAQ vom Marburger Bund an.