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Köln Fortune

Mit Köln Fortune fördert die Medizinische Fakultät hochqualitative und kompetitive Forschungsprojekte in Gruppen- und Einzelförderung. Das Köln Fortune Programm ist primär fokussiert auf die Förderung innovativer Beiträge jüngerer wissenschaftlicher Mitarbeitenden im Sinne einer „Starthilfe“, um Erfolgsaussichten für eine formale Förderung durch die DFG oder vergleichbare Institutionen zu erhöhen.

Das Forschungsförderungsprogramm fördert drei Zielgruppen:

  • Den wissenschaftlichen Nachwuchs: Junge promovierte Mitarbeitende, denen Gelegenheit gegeben wird, sich intensiver mit wissenschaftlichen Fragestellungen zu beschäftigen. Die Förderung dient in der Regel der Vorbereitung einer erfolgreichen externen Drittmitteleinwerbung bei der DFG, BMBF oder vergleichbaren Institutionen.
  • Erfolgreich begutachtete Drittmittelprojekte: Antragsteller*innen, die bereits erfolgreich Drittmittel eingeworben haben und denen z.B. wesentliche Geräte, die von der DFG in die Grundausstattung verwiesen wurden, fehlen oder die ihre Fragestellung erweitern möchten.
  • Die interdisziplinäre Zusammenarbeit: Finanzierung von Arbeitsgruppen, die bereits wissenschaftlich erfolgreich arbeiten und deren Kooperation zur Entstehung hochkompetitiver Forschungsschwerpunkte beiträgt.

Neu!!! In der Förderart 1b des Köln Fortune Programms (Studierendenstipendium) kann eine Kinderzulage für eigene Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), die im eigenen Haushalt leben, beantragt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung durch das Einwohnermeldeamt.

Neu!!! Ab 2025 kann im Rahmen der Köln Fortune Förderlinie 1a eine gemeinsame Starthilfe mit der Deutschen Sporthochschule Köln beantragt werden. Ziel ist die Vorbereitung einer gemeinsamen Drittmittelantragstellung (DFG Sachbeihilfe oder vergleichbar) von je einer/einem Nachwuchswissenschaftler*in der Medizinischen Fakultät und der Deutschen Sporthochschule Köln. Anträge können im Frühjahr und im Herbst (in 2025 zum 09.04.25 und 08.10.25) unter Berücksichtigung der Vorgaben und Fristen der jeweiligen Einrichtung eingereicht werden. Für die Antragstellung ist das jeweils an der Einrichtung gültige Template zu nutzen. Der Mehrwert und die strategische Bedeutung der Kooperation für das geplante Forschungsvorhaben sowie die Zuordnung von Arbeitspaketen und beantragten Mitteln müssen klar aus dem Antrag hervorgehen. Die Anträge werden an beiden Einrichtungen getrennt begutachtet. Eine Förderzusage wird im Falle einer Bewilligung beider Einrichtungen wirksam. Es können bis zu zwei Projekte pro Jahr gefördert werden. Interessent*innen sind eingeladen am Matchmaking Event am 10. Februar 2025 teilzunehmen.

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Kontakt

Wir beraten Sie gerne von 9.00 -17.00 Uhr:

Karin Klose
+49-(0)221-478-890 56
karin.kloseSpamProtectionuk-koeln.de

Bitte beachten Sie: bedingt durch die aktuelle Situation findet die Beratung derzeit nur per Mail oder Telefon statt.
Einreichung der Unterlagen ebenfalls an die oben genannten Adressen als eine (!) pdf-Datei ausschließlich per E-Mail.