Als Teil der Universität zu Köln bekennt sich die Medizinische Fakultät zu ihrer gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Verantwortung. Die Forschenden der Medizinischen Fakultät verpflichten sich zu wissenschaftlicher Integrität und bekennen sich zu gemeinsamen Grundsätzen:
Zusätzlich zu den gemeinsamen Grundsätzen verfolgt die Medizinische Fakultät folgende konkrete Maßnahmen:
Studium
Die Studierenden der Human- und Zahnmedizin werden im Rahmen der Veranstaltung „Forschung im Medizinstudium“ in den unterschiedlichen Aspekten der Guten Wissenschaftliche Praxis (GWP) geschult (u.a. zur aktiven Vermeiden von Plagiaten durch korrektes Zitieren wissenschaftlicher Quellen).
Im Rahmen der wissenschaftlichen Projekte des Modellstudienganges:
verpflichten sich die Studierenden die Maßgaben der Ordnung zur Sicherung der GWP der UzK bei allen wissenschaftlichen Tätigkeiten zu beachten
werden Zitierrichtlinien für das korrekte Zitieren wissenschaftlicher Quellen zur Verfügung gestellt.
Im longitudinalen Wissenschaftscurriculum werden die Studierenden wissenschaftstheoretisch ausgebildet und lernen wissenschaftliche Erkenntnisse von Alltags- bzw. anekdotischem Wissen zu unterscheiden
Promotion (Dr. med (dent.))
Promovierende müssen im Rahmen der Graduiertenschule Human- und Zahnmedizin verpflichtend an einem Modul zur guten wissenschaftlichen Praxis und Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten teilnehmen.
In Konfliktfällen besteht die Möglichkeit, Ombudspersonen als Ansprechpersonen zu kontaktieren, die vertraulich arbeitet und nicht an Weisungen gebunden ist.
Dissertationen der Medizinischen Fakultät werden bei Verdacht mit einem elektronischen Verfahren auf Plagiate überprüft.
Ein verpflichtendes externes Gutachten wird bei Promotionen eingeholt, die mit „summa cum laude“ bewertet werden sollen.
Promotion (Dr. nat. med. / PhD)
Promovierende müssen im Rahmen der strukturierten Promotionsprogramme curriculare Pflichtmodule absolvieren, die sich u.a. mit der guten wissenschaftlichen Praxis und der Vermeidung von wissenschaftlichem Fehlverhalten beschäftigen (in Kooperation mit dem Albertus Magnus Center (AMC)).
Alle Promovierende müssen ihr Promotionsprojekt zu Beginn der Promotionsarbeiten vor dem zuständigen Promotionsausschuss persönlich vorstellen. Dabei evaluiert der Promotionsausschuss die Promotionsvorhaben und prüft dabei auch die Rahmenbedingungen (u.a. Konzeption, Zeitplan, Finanzierung, Betreuungssituation).
Alle Promovierende in strukturierten Promotionsprogrammen erhalten bei ihrer Aufnahme zwei Tutor*innen (Professor*innen, Senior-Wissenschaftler*innen), die als „externe“ Qualitätskontrolle des Promotionsvorhabens fungieren und bei etwaigen Konfliktfällen zur Beratung und Vermittlung hinzugezogen werden können.
In Konfliktfällen besteht die Möglichkeit, Ombudspersonen als Ansprechpersonen zu kontaktieren, die vertraulich arbeitet und nicht an Weisungen gebunden ist.
Dissertationen der Medizinischen Fakultät werden bei Verdacht mit einem elektronischen Verfahren auf Plagiate überprüft.
Ein verpflichtendes externes Gutachten wird bei Promotionen eingeholt, die mit „summa cum laude“ bewertet werden sollen.
Vertrauens- und Ombudspersonen
Während des Studiums, der Arbeit am Promotionsprojekt, im generellen Kontext von Forschung und Lehre kann es zu Meinungsverschiedenheiten und Spannungen kommen. Für solche Fälle wurden an der Medizinischen Fakultät Vertrauens- und Ombudspersonen für Belange auf verschiedenen Karrierestufen eingeführt. Suchen Sie in solchen Fällen zeitnah das Gespräch und schildern Sie Ihre Situation. Die Vertrauenspersonen sind für Sie jederzeit ansprechbar. Die Gespräche finden in einem geschützten Raum statt und sind vertraulich.