Prüfungsamt Klinische Pflege (B.Sc.) und Advanced Nursing Practice (M.Sc.)
Die Studierenden der Klinischen Pflege (B.Sc.) und des Advanced Nursing Practice (M.Sc.) werden durch das Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät betreut. Hierzu gehören folgende Leistungen:
Anmeldung und Organisation der Abschlussprüfungen.
Bescheinigungen und Anerkennungen
Bescheinigungen zur Verlängerung Mietverträge für Studentenwohnheime
Bescheinigungen zur Vorlage beim BAföG-Amt
Anerkennungen von Studienleistungen aus anderen Studiengängen in das Campus-Management-System der Universität KLIPS 2.0
Anmeldung und Organisation der Abschlussprüfungen
Anfertigung und Ausstellung der Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records, Diploma Supplement)
Abspeichern und Verwalten von Krankmeldungen bei Prüfungen im Campus-Management-System der Universität KLIPS 2.0
Klinische Pflege (B.Sc.)
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist die Modulprüfung im Modul XII (Bachelorarbeit mit Kolloquium).
Die Bachelorarbeit wird studienbegleitend innerhalb 12 Wochen angefertigt. Für die Bachelorarbeit werden 12 Leistungspunkte vergeben. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind in der Prüfungsordnung §21 und im Anhang der Prüfungsordnung ausgewiesen.
Zur thematischen Planung Ihrer Bachelorarbeit (Thema und Gutachter*innen) beraten Sie sich bitte mit der Studiengangskoodination.
Bitte beachten Sie das die formale Prüfung und die Genehmigung Ihres Antrags bis zu drei Wochen dauern kann. Daher planen Sie Ihren gewünschten Starttermin Ihrer Abschlussarbeit bitte dementsprechend.
Nach Genehmigung Ihrer Arbeit, dürfen Sie mit der Durchführung Ihrer Bachelorarbeit zum auf dem Anmeldeformular vermerkten Starttermin beginnen.
Die offizielle Abgabe Ihrer Bachelorarbeit erfolgt digital. Dazu schicken Sie uns bitte Ihre Bachelorarbeit per E-Mail (pruefungsamt-meduk-koeln.de). Die Abgabe der gedruckten Versionen soll zeitnah innerhalb von drei Tagen nach Abgabe der digitalen Version erfolgen. Bitte vereinbaren dafür mit uns einen Termin.
Das Prüfungsamt leitet die Bachelorarbeiten an die Gutachter*innen weiter.
Anerkennung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
Die Anerkennung der Ausbildung wird mit 90 ECTS in Klips registriert. Dazu schickt die Studiengangskoordination dem Prüfungsamt regelmäßig die Listen der betreffenden Kohorte. Das Prüfungsamt nimmt die Anerkennung vor.
Falls Sie nicht auf den Listen vermerkt sind, da Sie event. Als Quereinsteiger*in das Studium im höheren Fachsemester begonnen haben, schicken Sie uns bitte das Zeugnis Ihrer Ausbildung inkl. Der Urkunde zu.
Das Prüfungsamt übernimmt dann in Absprache mit der Koordination die Anerkennung.
Advanced Nursing Practice (M.Sc.)
Masterarbeit
Kolloquium
Anerkennungen und Bescheinigungen
Anerkennung von Studienleistungen
Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Dazu nutzen Sie bitte das Formular zur Anerkennung externer Studienleistungen. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden uns dieses zu (pruefungsamt-meduk-koeln.de). Um den Antrag formal prüfen zu können, senden Sie uns außerdem die Leistungsnachweise (z.B. Transcript of Records) der Prüfungsleistungen zu, die Sie anerkannt haben möchten.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen dauern kann.