Transfer
Der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Translationale Forschung spielen eine entscheidende Rolle, Forschung in gesellschaftlich relevante Anwendungsbereiche zu überführen. Hier hat die Medizinische Fakultät in Kooperation mit der Universität zu Köln Angebote geschaffen, die allen Fakultätsangehörigen zur Verfügung stehen.
Die Medizinische Fakultät generiert zusammen mit der Uniklinik Köln eine Vielzahl von Forschungsergebnissen in allen Bereichen. Daraus ergeben sich verschiedenste Möglichkeiten, Erkenntnisse, neue Methoden und Technologien in Richtung einer praktischen Anwendung und Nutzung außerhalb der Wissenschaft zu bringen und so echte Innovation zu schaffen. Das übergeordnete Ziel von Innovationstransfer an der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums ist es, Forschungsergebnisse aus dem Labor direkt nutzbar zu machen, um neue Wege zur Diagnose und Behandlung von Patienten zu entwickeln. Die Innovationsentwicklung erhält hierbei aktive Unterstützung durch die Abteilung Forschungsförderung und Transfer im Medizinischen Dekanat. Beratung zu Themen rund um geistiges Eigentum, Erfindungen und Patenten, Services rund um die Einwerbung anwendungsorientierter Fördermittel, die Vorbereitung und Abwicklung von Zusammenarbeiten mit der Wirtschaft, Lizensierungen und eine enge Verzahnung mit dem Gründerzentrum ESC Gateway sind dabei unsere Hauptthemen.
Wichtige Infos für Forschende
Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum (engl. „Intellectual Property“, IP) umfasst verschiedene Bereiche und bezieht sich auf geistige Schöpfungen wie Erfindungen und daraus hervorgehende Patente, literarische und künstlerische Werke, Geschmacksmuster und im Handel verwendete Symbole, Namen und Bilder. Der Begriff geistiges Eigentum oder IP bezieht sich auch auf alle nicht patentierbaren Materialien, Software, Datenbanken und Know-how.
Die Mitglieder des Medizinischen Fakultät und der Uniklinik werden aktiv ermutigt, ihre Forschung auf geistiges Eigentum (IP) mit Transferpotenzial zu prüfen. Die Abteilung Transfer nimmt Erfindungsmeldungen entgegen, meldet Schutzrechte für die Universität zu Köln an und übernimmt die Administration und Verwertung der geschützten Erfindungen. Dabei regelt das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) das Verhältnis zwischen ErfinderIn und Arbeitgeber. Der Großteil der IP wird in Form von Patenten/Lizenzen genutzt, Start-ups aus den Reihen der Medizinischen Fakultät und der Uniklinik werden innerhalb des Innovations- und Gründerzentrums GATEWAY ESC gefördert.
Erfindungsmeldung
Haben Sie eine Erfindung gemacht, reichen Sie bitte so schnell wie möglich eine ausgefüllte Erfindungsmeldung (die entsprechenden Formulare finden Sie auf dieser Seite (deutsch/englisch) im Download-Bereich) bei der Abteilung Transfer ein. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Fragen zu dem Formular haben.
Die eingereichte Erfindungsmeldung wird formal geprüft, ggf. bestehende Rückfragen mit Ihnen geklärt und eine Bewertung auf Patentierbarkeit und Verwertbarkeit durchgeführt – in der Regel mit Hilfe eines externen Partners wie der PROvendis GmbH in Mülheim an der Ruhr.
Inanspruchnahme
Nach der Bewertung entscheidet die Medizinische Fakultät der UzK als Ihr Arbeitgeber, ob sie die Erfindung „in Anspruch nimmt“ oder Ihnen zur Anmeldung von Schutzrechten auf eigene Rechnung „frei gibt“.
Patentanmeldung
Nimmt die Universität zu Köln Ihre Erfindung an und bestehen keine entgegenstehenden vertraglichen Verpflichtungen, wird eine Anmeldung von gewerblichen Schutzrechen durchgeführt.
Verwertung
Die Medizinische Fakultät unterstützt ihre Angehörigen dabei, ihre Forschungsergebnisse und Erfindungen zu verwerten und/oder sich mit dem an der Hochschule erworbenen Wissen und den entwickelten Technologien selbstständig zu machen.. Bei der Suche nach Verwertungsmöglichkeiten und –partnern stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Für die Verwertung arbeitet die Universität zu Köln auch mit externen Partnern wie der PROVendis GmbH in Mülheim an der Ruhr zusammen.
Die Abteilung Transfer bietet hierfür kompetente Beratung und Unterstützung gemeinsam mit dem GATEWAY Exzellenz Start-up Center der Universität zu Köln, das bei allen Fragen zur Unternehmensgründung zur Seite steht.
Arbeitnehmererfindungsvergütung
Gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz (§ 42) erhalten ErfinderInnen aus Hochschulen eine Arbeitnehmererfindervergütung in Höhe von 30% der durch die Verwertung erzielten Einnahmen. Die Vergütung wird Ihnen nach Geldeingang durch das Dekanat angewiesen.
Abteilung Transfer
Ansprechpersonen für die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum für Fragen rund um IP und Innovationsentwicklung sowie Nutzungsrechten an IP der UzK ist die Abteilung Transfer im Medizinischen Dekanat.
Sie erreichen uns über folgende Mailadresse:
med-transferuni-koeln.de
Kontakt & weitere Infos
Transferberatung der Fakultät I Transferscout
Forschungsmanagement der Universität - Dezernat 7
Gateway Gründungsservice
Transfer-Beirat der Medizinischen Fakultät
Formulare & Merkblätter