Der Fachbereichsrat, traditionsgemäß als Engere Fakultät bezeichnet, bildet zusammen mit dem Dekanat die Organe der Medizinischen Fakultät. Die Mitglieder der Engeren Fakultät und die Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bilden die Weitere Fakultät. Die Weitere Fakultät berät und gibt Empfehlungen in Angelegenheiten von Lehre und Forschung an die Engere Fakultät und an das Dekanat.
Die Engere Fakultät der Medizinischen Fakultät ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
Zustimmung zur Stellungnahme des Dekanats zur Kooperationsvereinbarung mit dem Universitätsklinikum,
Beschlussfassung über die Fakultätsordnung und die sonstigen Ordnungen der Fakultät sowie über den Beitrag zum Lagebericht des Universitätsklinikums,
Stellungnahme zum Entwicklungsplan der Medizinischen Fakultät sowie zu den Grundsätzen für die Verteilung und Verwendung der Mittel des Landes einschließlich der Kriterien für die leistungsorientierte Mittelverteilung,
Beschlussfassung in den der Medizinischen Fakultät obliegenden Angelegenheiten in Berufungsverfahren, bei der Verleihung des Titels „außerplanmäßige Professorin“ und „außerplanmäßiger Professor“, „Honorarprofessorin“ und „Honorarprofessor“ sowie bei Habilitationen und Ehrenpromotionen,
Empfehlungen und Stellungnahmen zu sonstigen Angelegenheiten der Medizinischen Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung,
Wahl der Mitglieder des Dekanats.
Mitglieder der Engeren Fakultät
Die Engere Fakultät setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Mitglieder ohne Stimmrecht
die Dekanin oder der Dekan als Vorsitzende oder Vorsitzender,
die übrigen Mitglieder des Dekanats.
Mitglieder mit Stimmrecht
neun Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, davon je zwei aus den Teilbereichen der vorklinischen Medizin, der operativen Medizin, der konservativen Medizin und der klinisch-theoretischen Medizin einschließlich zentraler Einrichtungen, eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Gebiet der Zahnmedizin,
zwei Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
drei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden, davon mindestens zwei aus der Humanmedizin.
Die stimmberechtigten Mitglieder der Engeren Fakultät werden durch Wahl ermittelt. Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Mitglieder aus den Gruppen der Hochschullehrer*innen und akademischen Mitarbeiter*innen zwei Jahre.
Die Stellvertreter*innen der Mitglieder der Engeren Fakultät ergeben sich aus der Rangfolge der Wahlergebnisse. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter hat alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes, wenn sie oder er das gewählte Mitglied im Fall der Abwesenheit vertritt.