Erasmus+ Förderung für PJ-Aufenthalte in der Schweiz
Ab sofort besteht die Möglichkeit, PJ-Aufenthalte in der Schweiz neben dem Unterassistentengehalt zu fördern. Der Fördersatz beläuft sich auf 750,- Euro/Monat. Voraussetzung ist allerdings, dass seitens der Schweiz keine SEMP-Förderung (Swiss European Mobility Programme) erfolgt. In der Regel ist das bei PJ-Studierenden aus Deutschland nicht der Fall. Studierende, die sich für die Erasmus-Förderung für PJ in der Schweiz noch im AJ 2024/2025 bewerben möchten, müssen erstmal von uns für das Online-Bewerbungsportal freigeschaltet werden. Bitte eine E-Mail an zibmed@uk-koeln.de schreiben.
Link: Anmeldung (uni-koeln.de) - Anmeldung mit den Smail/KLIPS-Zugangsdaten.
Studierende, die sich für die Erasmus-Förderung für PJ in der Schweiz und an anderen Nicht-Partneruniversitäten in Europa im AJ 2025/2026 bewerben möchten, müssen ihre Bewerbung bis zum 01.12.24 regulär über unser Online-Bewerbungsportal als Bewerbung für Nicht-Partneruni abgeben.
Wichtig! Die Bewerbungsfrist für die Erasmus-Praktikumsförderung an Nicht-Partneruniversitäten für das AJ 25/26 war der 1.12.2024. Sollten Sie aber bis dahin keine feste Aufnahmebestätigung gehabt haben und wir noch ausreichend Erasmus-Fördermitteln haben, können wir Sie für eine Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal freischalten. Bitte kontaktieren Sie uns.
Das Gewähren der Erasmus-Förderung für beide akademische Jahre ist unter Vorbehalt und hängt von den verfügbaren Erasmus-Fördermitteln ab.
Outgoings - Auslandssemester und Auslandspraktika
Medizin-Studierende können einen oder mehrere Auslandsstudienaufenthalte absolvieren. Alle Auslandsaufenthalte, unabhängig davon ob selbstorganisiert oder nicht, müssen dem ZIB Med gemeldet werden und im Nachhinein müssen alle Nachweise (Famulaturzeugnisse, PJ-Zeugnisse...) als Scan per E-Mail an zibmeduk-koeln.de geschickt werden.
Bitte lesen Sie vorab unsere FAQs uns lassen sich anschließend in unseren Outgoings-Sprechstunden beraten. Dort bekommen Sie Hilfestellung und offene Fragen werden geklärt.
Übersicht der Aufenthaltsarten
Krankenpflegepraktika
- können im Ausland absolviert werden: Bitte Informationen des Prüfungsamtes der Medizinischen Fakultät beachten
- müssen selbstständig durch die Studierenden organisiert und dem ZIB Med vorab angekündigt werden
Auslandssemester
Ein Auslandssemester kann ausschließlich an einer Partneruniversität absolviert werden. Ein Auslandssemester an einer Nicht-Partneruniversität zu absolvieren, ist fast unmöglich. Die meisten Universitäten verlangen eine Nominierung unsererseits, die nur innerhalb eines Kooperationsabkommens erfolgen kann.
Famulaturen
- können im Ausland absolviert werden: Bitte Informationen des Prüfungsamtes der Medizinischen Fakultät und des LPA beachten
- müssen selbstständig durch die Studierenden organisiert und dem ZIB Med vorab angekündigt werden. In seltenen Fällen vergibt das ZIB Med Restplätze an Partneruniversitäten für Famulaturen.
- Dokumente wie z.B. "Transcript of records" oder "Letter of recommendation" können vorab, mit Angabe der persönlichen Daten, sowie des Ziellandes beim Outgoings-Team beantragt werden unter zibmeduk-koeln.de.
Praktisches Jahr - PJ
Eins oder mehrere Tertiale oder gesplittete Tertiale können sowohl an Partneruniversitäten als auch an Nicht-Partneruniversitäten im Ausland absolviert werden. Bitte Informationen des Studiendekanates der Medizinischen Fakultät und des LPA beachten.
Einteilung PJ-Tertiale
Für die Anerkennung der Auslands-PJ-Abschnitte durch das LPA müssen folgende Modalitäten berücksichtigt werden:
- PJ- Auslandsliste der anerkannten Lehrkrankenhäuser im Ausland finden sie hier. Für nicht gelistetete Lehrkrankenhäuser und Wahlfächer kann im ZIB Med einen Äquivalenzantrag gestellt werden.
- Splitting ist nur Ausland/Inland oder Inland/Ausland mögllich
- Der Splittingantrag muss dem ZIB Med bis aller spätestens 5 Wochen vor Beginn des gesamten PJs vorliegen, d.h. bei den Mai-Kohorten Anfang April und bei den November Kohorten Anfang Oktober. Das Formular finden Sie hier. Nach Vollendung des letzten gesplitteten Tertiales und nach dem Zusenden eines Scans der PJ-Bescheinigung an zibmeduk-koeln.de wird Ihnen der unterschriebene/genehmigte Splittingantrag per Post zugeschickt. Dieser muss dann zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung für das mündliche Examen an das LPA Düsseldorf geschickt werden.
- Ganze selbstorganisierte PJ-Tertiale im Ausland müssen auch durch die Studierenden im ZIB Med vorab angekündigt werden
- Die ausländische PJ-Bescheinigung muss richtig ausgestellt werden. Die Vorlagen finden Sie hier
- PJ-Abschnitte sowohl an europäischen Partneruniversitäten als auch an europäischen Nicht-Partneruniversitäten können über das Erasmus+ Programm gefördert werden.
- Dokumente, wie z.B. "Transcript of records" oder "Letter of recommendation" können vorab (sowohl für Partner- als auch für Nicht-Partneruniversitäten), mit Angabe der persönlichen Daten, sowie des Ziellandes beim Outgoings-Team beantragt werden unter zibmeduk-koeln.de.
Unser Merkblatt "Hinweise für Outgoings - Versicherung, Sicherheit, interkulturelle Sensibilisierung" finden Sie hier.
Beurlaubung
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Eine Beurlaubung befreit Sie vom Semesterbeitrag. Sie sind allerdings nicht mehr als reguläre*r Student*in eingeschrieben. Beachten Sie, dass zum Erlangen der PJ-Reife 6 klinische Fachsemester absolviert werden müssen. Daher wird eine Beurlaubung grundsätzlich nicht empfohlen.
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Erstattung der Gebühren für das Semesterticket bei Nicht-Beurlaubung trotzdem möglich. Mit einem Antrag an den Härtefallausschuss des AStA vor Beginn Ihres Aufenthaltes können Sie sich einen Großteil des Semesterbeitrages zurückerstatten lassen.
Folgende Grafik gibt einen Überblick über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes an einer Partneruniversität oder an einer Nicht-Partneruniversität. Bitte beachten: Die ZIB Med-Förderung für außereuropäische Auslandsstudienaufenthalte wird bis auf Weiteres eingestellt (Stand: 1.12.2022). Es werden keine Anträge mehr angenommen.
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