
Köln Fortune - Aktuelles
Neue Satzung Köln Fortune
Wir freuen uns, Ihnen die neue Köln Fortune Satzung bekannt zu geben. Mit der Überarbeitung möchten wir die Förderbedingungen transparenter, gerechter und passgenauer gestalten, um Ihre vielfältigen Forschungsprojekte in jeder Phase Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn bestmöglich zu unterstützen.
Neu!!! Ab 2025 kann im Rahmen der Köln Fortune Förderlinie 1a eine gemeinsame Starthilfe mit der Deutschen Sporthochschule Köln beantragt werden. Ziel ist die Vorbereitung einer gemeinsamen Drittmittelantragstellung (DFG Sachbeihilfe oder vergleichbar) von je einer/einem Nachwuchswissenschaftler*in der Medizinischen Fakultät und der Deutschen Sporthochschule Köln. Anträge können im Frühjahr und im Herbst (in 2025 zum 09.04.25 und 08.10.25) unter Berücksichtigung der Vorgaben und Fristen der jeweiligen Einrichtung eingereicht werden. Für die Antragstellung ist das jeweils an der Einrichtung gültige Template zu nutzen. Der Mehrwert und die strategische Bedeutung der Kooperation für das geplante Forschungsvorhaben sowie die Zuordnung von Arbeitspaketen und beantragten Mitteln müssen klar aus dem Antrag hervorgehen. Die Anträge werden an beiden Einrichtungen getrennt begutachtet. Eine Förderzusage wird im Falle einer Bewilligung beider Einrichtungen wirksam. Es können bis zu zwei Projekte pro Jahr gefördert werden. Interessent*innen sind eingeladen am Matchmaking Event am 10. Februar 2025 teilzunehmen.
Neu!!! In der Förderart 1b des Köln Fortune Programms (Studierendenstipendium) kann eine Kinderzulage für eigene Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), die im eigenen Haushalt leben, beantragt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung durch das Einwohnermeldeamt.