Köln Fortune - Aktuelles
Neu!!! In der Förderart 1b des Köln Fortune Programms (Studierendenstipendium) kann eine Kinderzulage für eigene Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), die im eigenen Haushalt leben, beantragt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung durch das Einwohnermeldeamt.
Neue Satzung Köln Fortune
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die aktualisierte Köln-Fortune-Satzung hin.