Köln Fortune - Aktuelles
Neu!!! In der Förderart 1b des Köln Fortune Programms (Studierendenstipendium) kann eine Kinderzulage für eigene Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), die im eigenen Haushalt leben, beantragt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung durch das Einwohnermeldeamt.
Neu ab 2024:
Die Antragstellung in der Förderart 1b (Promotionsstipendium) erfolgt ab 2024 durch die Doktoranden selbst.
Siehe auch die Ergänzungen unter Satzung und Antragstellung.
Neue Satzung Köln Fortune
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die aktualisierte Köln-Fortune-Satzung hin.