Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln
Die notwendigen Fortschritte der Medizin verlangen Versuche an lebenden Menschen. Dabei behalten die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheitsinteressen des individuellen Probanden/Probandinnen oder Patienten/Patientinnen Vorrang vor dem Erkenntnisstreben im Dienste der Allgemeinheit.
Die Aufgaben von Ethik-Kommissionen – eingerichtet bei den Ärztekammern, an Medizinischen Fakultäten sowie in einigen Bundesländern bei den Landesgesundheitsbehörden – sind:
- der Schutz von gesunden Versuchspersonen (Probanden/Probandinnen) und Patienten/Patientinnen vor gefährlicher Forschung
- der Schutz des Forschers, im Drang nach Wissensmehrung die Grenzen des ethisch oder rechtlich Zulässigen zu überschreiten und
- die Bewahrung der Forschungseinrichtungen vor nachteiligen Folgen ethisch und rechtlich bedenklicher Forschung.
Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln ist eine eigenständige und nicht an Weisungen gebundene Einrichtung der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln. Sie hat die Aufgabe, auf Antrag Forschung am Menschen sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten ethisch und rechtlich zu beurteilen und in diesem Rahmen Mitglieder der Universität zu Köln berufsrechtlich und berufsethisch zu beraten. Forschung am Menschen beinhaltet Forschung am lebenden Menschen und an Körpern Verstorbener, an menschlichem Biomaterial sowie an Daten von Menschen.
Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln nimmt die ihr nach § 7 Heilberufsgesetz NRW zugewiesenen Aufgaben wahr und berät Vorhaben gemäß §§ 40 – 42a Arzneimittelgesetz (AMG), §§ 19 - 24 Medizinproduktegesetz (MPG), § 8 Transfusionsgesetz (TFG), §§ 31 ff. StrlSchG und § 15 Abs. 1 der Berufsordnung für die Nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte in der jeweils geltenden Fassung und den ergänzenden Verordnungen.
Die Ethikkommission verfügt über die nach § 92 Strahlenschutzverordnung und
§ 28g Röntgenverordnung erforderliche Registrierung beim Bundesamt für Strahlenschutz.
Neben dem geltenden Recht und der ärztlichen Berufsordnung sind die revidierte Fassung der Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki sowie einschlägige nationale und internationale Empfehlungen und Richtlinien Grundlagen für die Arbeit der Ethikkommission.
Die Ethikkommission wird auf Antrag und in den gesetzlich geregelten Fällen von Amts wegen tätig.
Einrichtung und Verfahrensweisen sind in der Satzung der Ethikkommission geregelt (Amtliche Mitteilungen 46/2009).
Für Angehörige der Medizinischen Fakultät, die nicht hauptberuflich an der Universität tätig sind, wie z. B. extern an Lehrkrankenhäusern oder anderen Einrichtungen beschäftigte Privatdozenten/Privatdozentinnen und Professoren/Professorinnen, ist die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln nach Ministerialerlass vom 22.11.2006 nicht zuständig. Für diese sind die Ethikkommissionen an den jeweiligen Ärztekammern zuständig.