skip to content

Press releases

Testpflicht für immunisierte Beschäftigte

Ab sofort gültig

Mit sofortiger Wirkung gelten aufgrund von § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) bis auf Weiteres nachfolgende Testpflichten für immunisierte Beschäftigte (= Geimpfte oder Genesene) der Uniklinik Köln und der Tochtergesellschaften.

Für Beschäftigte:

  1. Auch bei Nichtvorliegen von Erkältungssymptomen müssen immunisierte Beschäftigte (= Geimpfte oder Genesene) sich ab sofort regelmäßig testen, um die Uniklinik Köln betreten zu dürfen.
  2. Hierfür ist ein Selbsttest (Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung) ausreichend. Die notwendige Anzahl an Schnelltests wird zur Verfügung gestellt.
  3. Grundsätzlich muss der Test 2x pro Woche durchgeführt werden. Sofern Beschäftigte die Uniklinik Köln nur an einem Tag pro Woche betreten müssen, reicht ein Test pro Woche – immer vor Arbeitsaufnahme – aus. Falls Beschäftigte die Uniklinik Köln in einer Kalenderwoche nicht betreten (z.B. wegen Urlaub, Krankheit, Schichtplanfrei, Mobilarbeit etc.), muss keine Testung erfolgen.
  4. Die Testung muss in der Freizeit erfolgen und ist keine Arbeitszeit.
  5. Das Testergebnis ist mit dem Datum der Testdurchführung nach jeder Testung unverzüglich an schnelltestmeldungSpamProtectionuk-koeln.de zu melden (Beispiel: „Name, Testergebnis vom 01.12.2021: negativ“).
  6. Falls ein durchgeführter Selbsttest positiv auf das Vorliegen des Erregers SARS-CoV-2 reagiert, muss – wie sonst auch – das Team des Kontaktpersonen-Managements (KPM) informiert, ein PCR-Test durchgeführt und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Selbstisolation begeben werden.

Für die jeweiligen Vorgesetzten eines Bereichs gilt ferner:

  1. Die/der Vorgesetzte bzw. eine von dieser/diesem beauftragte Person muss stichprobenhaft durch Nachfrage bei den Beschäftigten prüfen, ob die erforderlichen Testungen und die Meldungen an die oben genannte E-Mail-Adresse durchgeführt wurden.
  2. Die für den jeweiligen Bereich benötigte Anzahl an Selbsttests müssen bereichsbezogen über das elektronische Anforderungssystem der Uniklinik Köln (SRM) bestellt und den Beschäftigten ausgehändigt werden:

  • SRM-Artikel Nummer: 226019 Antigen Schnelltest (10 Stück/Packung, können vereinzelt werden)
  • SRM-Artikel Nummer: 226023 Antigen Schnelltest (einzeln verpackt)

Der Gesetzgeber hat den Krankenhäusern mit dieser Regelung in erheblichem Umfang weitere administrative Aufgaben auferlegt. Der Vorstand ist mit der Landesregierung im Gespräch, um den Aufwand mittelfristig möglichst gering zu halten.


HINWEIS: Weiterhin gilt, dass alle Beschäftigten (auch immunisierte! Personen) bei Erkältungssymptomen oder nach ungeschütztem Kontakt zu einer infizierten Person neben der Meldung beim KPM zwingend einen PCR-Test durchführen lassen müssen. Ein Antigen-Schnelltest reicht in diesen Fällen nicht aus!

Offizielles Anschreiben Testpflicht für immunisierte Beschäftigte vom 01.12.2021


Quelle: UK Unternehmenskommunikation