Prüfungsamt Humanmedizin
Ärztliche Basisprüfung (Physikumsäquivalenz)
Prüfungstermine | Wintersemester 2024/25 | |||||||||||||||
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Schriftliche Prüfungen |
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Mündlich-praktische Querschnittsprüfungen |
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Schriftliche Prüfungen
Ausschlussfristen für die An- und Abmeldungen zu den schriftlichen Prüfungen im WiSe 2023/24 sind 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin. Die genauen Fristen sind der Tabelle zu entnehmen.
Wichtig: Eine Abmeldung von einer schriftlichen Prüfung ohne Angabe von Gründen ist bis 7 Kalendertage vor dem zugewiesenen Prüfungstermin über KLIPS 2.0 möglich, danach nur mit ärztlichem Attest. Wiederholer*innen können sich offiziell nicht abmelden.
Mündliche Prüfungen
Die Ladungen zur den mündlichen Prüfungen erhalten Sie per Einschreiben/Einwurf ca. 13 Tage vor Ihrem Prüfungstermin.
Eine Abmeldung von einer mündlichen Prüfung ohne Angabe von Gründen ist bis 7 Kalendertage vor dem zugewiesenen Prüfungstermin möglich, danach nur mit ärztlichem Attest, Wiederholer*innen können sich offiziell nicht abmelden.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre aktuelle Adresse auf KLIPS 2.0 als Studienadresse hinterlegt ist, damit die Ladung fristgerecht zugestellt werden kann.
Zulassung zum Prüfungsverfahren
Zulassung zum Prüfungsverfahren 1. Studienabschnitt
Bei der erstmaligen Anmeldung zu einer der Ärztlichen Basisprüfungen, und nur dann, ist die Vorlage des Abiturzeugnisses und der Geburtsurkunde im Medizinischen Prüfungsamt Voraussetzung. Durch diese Vorlage werden Sie bei KLIPS allgemein für die Online-Anmeldung zu den Ärztlichen Basisprüfungen freigeschaltet (Zulassung zum Prüfungsverfahren), um sich dann bei erfüllten Voraussetzungen (Leistungsnachweisen) online anmelden zu können.
Vorraussetzungen
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde:
- Dieses Dokument muss im Original oder in beglaubigter Kopie aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder der Auszug aus dem gemeinsamen Familienbuch, vorgelegt werden.
- Studierende, die diese Dokumente nicht in Deutschland erworben haben, müssen Übersetzungen von staatlich geprüften Übersetzern vorlegen (außer bei englischsprachigen Vorlagen). Zusätzlich zu den Originalen müssen die Dokumente auch in Kopie mitgebracht werden.
- Abiturzeugnis:
- Das Zeugnis der Hochschulzulassungsberechtigung muss im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden.
- Studierende, die dieses Dokument/diesen Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen Übersetzungen von staatlich geprüften Übersetzern vorlegen (außer bei englischsprachigen Vorlagen). Zusätzlich müssen die Dokumente auch in Kopie mitgebracht werden.
- Folgende Dokumente sind noch mitzubringen:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltserlaubnis
- Studierendenausweis
- Ausdruck in Papierform der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
- Für die Zulassung zum Prüfungsverfahren ist ein einmaliges persönliches Erscheinen mit den oben genannten Dokumenten Ihrerseits notwendig.
Checkliste Äquivalenzprüfung
Beglaubigung der Physikumszeugnisse
möglich am 03. Dezember 2024 zwischen 10 - 12 Uhr
Prüfungsamt EG.001, Gebäude 42 (Forum), Joseph-Stelzmann-Str. 20
M2-Reifebescheinigung
Für die Anmeldung bzw. Zulassung zur M2-Prüfung über das Landesprüfungsamt Düsseldorf (LPA) benötigen Sie die „Bescheinigung zur Anmeldung zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“, im M2 Antrag als "Leistungsnachweis nach § 27 Abs. 1 bis 4 ÄAppO oder ggf. zusammenfassende Bescheinigung" bezeichnet. Diese Bescheinigung enthält sämtliche, von Ihnen erbrachten Leistungsnachweise inkl. Famulaturen und das 2. wissenschaftliche Projekt. Achtung: die Famulatur-Zeugnisse müssen Sie Ihrem M2-Antrag nicht beifügen.
Bei Fragen und Beratungsbedarf zum M2-Anmeldeprozess wenden Sie sich an Frau Dr. Houda Hallal.
Wenn Sie eine postalischen Zusendung der M2-Reifebescheinigung möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an: uk-onlineuk-koeln.de
Dr. Houda Hallal, M.A.
Leitung Prüfungsamt Medizinische Fakultät
Telefon: + 49 221 478 87985
E-Mail: hhallaluni-koeln.de
Generelle Anfragen per E-Mail bitte über das Kontaktformular oder an pruefungsamt-meduk-koeln.de.
2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung (schriftlich)
Termine schriftliches Examen
Die Termine für die Prüfung für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können auf den Seiten des IMPP nachgesehen werden.
Anmeldeunterlagen
Anmeldeunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LPA NRW
3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung (mündlich-praktisch)
Die Prüfungen finden in Räumlichkeiten der Medizinischen Fakultät und des Klinikums der Universität zu Köln statt in gemischten Prüfungskommissionen, d.h. sowohl Prüfer/-in aus der Uniklinik Köln, als auch von extern aus einem akademischen Lehrkrankenhaus.
Die/der Prüfungsvorsitzende und ihr/e/sein/e Stellvertreter/in
- sind Mitglieder der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln
- sind habilitierte Ärztinnen/Ärzte und gehören einem klinischen Fach mit bettenführenden Stationen des Universitätsklinikums Köln an.Alle übrigen Prüfer/innen und deren Stellvertreter/innen sind
- habilitiert entweder an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln oder einer anderen Medizinischen Fakultät bei gleichzeitigem Lehrauftrag an einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln
- sind Ärztinnen/Ärzte und lehren in einem Fach oder Querschnittsbereich des klinischen Studienabschnitts.
Anmeldeunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LPA NRW
Krankenpflegepraktikum
Die Anerkennung des 90-tägigen Pflegepraktikums für den Modellstudiengang Humanmedizin der Universität zu Köln findet ausschließlich im Prüfungsamt Humanmedizin statt (siehe Kontaktdaten unten). Dies gilt auch für alle im Ausland erbrachten Pflegepraktika. Diese müssen Sie sich auf der aktuellen englisch sprachigen Vorlage des Landesprüfungsamtes bescheinigen lassen. Bitte achten Sie auf die Stempel/Siegel zur Bescheinigung Ihres Aufenthalts in dem entsprechenden Krankenhaus. Es können nur englisch, französisch und spanisch sprachige Stempel/Siegel eines Krankenhauses anerkannt werden, alle anderen müssen durch staatlich anerkannte Übersetzer übersetzt werden.
Bitte beachten Sie auch die Formulare und Hinweise des Landesprüfungsamtes zum 90-tägigen Pflegedienst:
„…Der 90-tägige Pflegedienst kann gem. den Vorschriften der neuen ÄAppO - § 6 Abs. Satz 3 ÄAppO - in drei Abschnitten in verschiedenen Krankenhäusern abgeleistet werden, wobei der einzelne Abschnitt einen Monat (mindestens 30 Kalendertage) betragen muss. Kürzere Abschnitte können nicht angerechnet werden! Eine Aufteilung in einen Abschnitt zu 90 Tagen bzw. zwei Abschnitten zu mindestens 31 und 59 Kalendertagen, 32 und 58 etc. oder 45 und 45 Kalendertagen ist auch möglich. Es werden alle Tage gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage. Unterbrechungen durch Krankheitszeiten sind gesondert auszuweisen und nachzuweisen (z.B. Attest, Bestätigung durch die Pflegedienstleitung) und können nicht berücksichtigt werden. Diese Fehltage durch Erkrankung (max. 7 Tage) sind unmittelbar im Anschluss an das ursprüngliche Praktikumsende – in der unterrichtsfreien Zeit – abzuleisten…“
Grundsätzlich gilt, dass die Pflegepraktika in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Das Pflegepraktikum ist eine notwendige Voraussetzung zur Anmeldung der fächerübergreifenden, mündlich-praktischen Querschnittsprüfung, die frühestens am Ende des 4. Semesters des Ersten Studienabschnitts möglich ist. Bei allen Unklarheiten oder Rückfragen kontaktieren Sie bitte VORAB das Prüfungsamt Humanmedizin.Weitere wichtige Informationen, wie zum Beispiel Anerkennung vorab geleisteter Ausbildungen, finden Sie unter: Merkblatt und Zeugnisformulare für die Krankenpflegepraktika vom LPA Düsseldorf.
Famulatur
Informationen zu den 4-monatigen Famulaturen (120 Kalendertage) im klinischen Abschnitt
Die Anerkennung der Famulaturen für den Modellstudiengang findet ausschließlich im Prüfungsamt für Humanmedizin (Geb. 42) statt. Dies gilt auch für alle im Ausland erbrachten Famulaturen. Die Famulaturzeugnisse werden im Prüfungsamt nur komplett über die gesamten 120 Tage vorgelegt und anerkannt.
Anerkennung:
Bitte fügen Sie die Famulatur-Bescheinigungen zu einer Datei zusammen und senden diese Datei per E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an pruefungsamt-meduk-koeln.de.
Famulaturen in Ambulanzen werden als Praxisfamulaturen anerkannt. Es sind auch mehrere Splittings möglich, sofern die Famulaturen mindestens 15 Kalendertage umfassen. Grundsätzlich gilt, dass die Famulaturen in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Seite des LPA Düsseldorf:
Informationen und Zeugnisformulare für die Famulaturen vom LPA Düsseldorf
Für Rückfragen und individuelle (tel.) Beratungen wenden Sie sich bitte an Fr. Dr. Hallal.
Dr. Houda Hallal, M.A.
Leitung Prüfungsamt Medizinische Fakultät
Telefon: + 49 221 478 87985
E-Mail: hhallaluni-koeln.de
Generelle Anfragen per E-Mail bitte über das Kontaktformular oder an pruefungsamt-meduk-koeln.de.
Versicherungsschutz in der Famulatur
Gesetzliche Unfallversicherung
Im Falle eines Unfalls (Wegeunfall, Arbeitsunfall z.B. auch Nadelstichverletzungen, Schleimhautkontakt mit Blut) ist folgendes Vorgehen angezeigt:
- Lassen Sie sich unmittelbar von einem Durchgangs-Arzt (D-Arzt) untersuchen!
- Stellen Sie sicher, dass eine Unfallanzeige an die für das Krankenhaus (bzw. Arztpraxis) zuständige, gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Unfallkasse NRW, Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) weitergeleitet wird!
- Stellen Sie sich zur Nachsorge mit dem D-Arztbericht vor
- entweder beim Betriebsärztlichen Dienst der Unikinik Köln
- oder bei einem D-Arzt/-in /Betriebsmediziner/-in Ihrer Wahl
Haftpflichtversicherung
Sie sollten über die Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses bzw. der Arztpraxis mit versichert sein. Bitte klären Sie dieses im Vorfeld Ihrer Famulatur ab!
Versicherungsschutz im Ausland
Bitte klären Sie den Versicherungsschutz im Vorfeld Ihrer Famulatur ab! Zur Beratung steht auch das Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIBmed) zur Verfügung
Wissenschaftliche Projekte
Ansprechpartner*innen
Dr. Houda Hallal, M.A.
Leitung Prüfungsamt Medizinische Fakultät
Telefon: + 49 221 478 87985
E-Mail: hhallaluni-koeln.de
Dagmar Comberg
Prüfungsamt Humanmedizin
Telefon: + 49 221 478 87997
E-Mail: pruefungsamt-meduk-koeln.de
Kerstin Hackebeil
Prüfungsamt Humanmedizin
Telefon: +49 221 478 97651
Email: pruefungsamt-meduk-koeln.de
Für allgemeine Anfragen: Kontaktformular
Digitale Anerkennung des 1. Wissenschaftlichen Projekts
Schicken Sie bitte Ihren Projektbericht digital und in ganzer Länge an das Prüfungsamt Humanmedizin, in einer (!) pdf Datei mit dem Betreff: 1 wiss. Projekt an:
Das wissenschaftliche Projekt 1 soll in dem vorgegebenen Formblatt präsentiert werden (siehe ILIAS) inkl. Ihres Projektberichts, Note, Stempel und Unterschrift der Hochschullehrerin/ des Hochschullehrers, unter dessen Leitung das Projekt betreut wurde, sowie der von Ihnen unterschriebenen Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis und vor allem auch dem Bewertungsbogen.
Bitte geben Sie zudem in Ihrer E-Mail an, welchem der folgenden Fachbereiche Ihre Arbeit zuzuordnen ist:
- Allgemeinmedizin
- Terminologie
- Makroskopische Anatomie I: Präparierkurs
- Makroskopische Anatomie I: Neuroanatomie
- Mikroskopische Anatomie II: Histologie
- Biochemie
- Biologie
- Chemie
- Medizinische Psychologie
- Medizinische Soziologie
- Physik
- Physiologie
- Einführung in die klinische Medizin
- Berufsfelderkundung
Digitale Anerkennung des 2. Wissenschaftlichen Projekts
Für die Anerkennung Ihres 2. Wissenschaftlichen Projekts gilt bis auf weiteres folgende Regelung:
Anstelle der persönlichen Vorlage von Unterlagen im Prüfungsamt Humanmedizin schicken Sie bitte Ihren Projektbericht zum 2. wissenschaftlichen Projekt digital und in ganzer Länge in einer (!) pdf Datei an Dr. Houda Hallal, hhallaluni-koeln.de.
Format: Bitte fügen Sie das 2. Wissenschaftliche Projekt in das vorgegebene Formblatt ein: Inkl. Text, Note, Stempel, Unterschrift der betreuenden Person sowie der von Ihnen unterschriebenen Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis. Bitte fügen Sie auch den Bewertungsbogen mit an.
NEU: Falls das Exposé Ihrer Promotion Ihr zweites wissenschaftliches Projekt ist, fügend Sie bitte das dazu verfasste und benotete Exposé in das Formblatt ein. Sie finden für das Exposé einen eigenen Bewertungsbogen in dem ILIAS-Ordner (siehe unten: Unterlagen/Informationen zu den Wissenschaftlichen Projekten).
Unterlagen/Informationen zu den Wissenschaftlichen Projekten
Alle Informationen und Unterlagen zu den Wissenschaftlichen Projekten finden Sie in ILIAS: Klicken Sie bitte hier.
Anrechnung äquivalenter wissenschaftlicher Arbeiten als Wissenschaftliches Projekt
Gleichwertige wissenschaftliche Arbeiten aus anderen Studiengängen, die sich eindeutig einem in der Studienordnung bzw. Approbationsordnung aufgeführten Fach zuordnen lassen, können im Studiendekanat als Wissenschaftliches Projekt anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an Herrn Dr. Sören Moritz (Kontaktdaten siehe Ansprechpersonen).
Bitte lesen Sie sich alle Informationen auf dieser Webseite und die Dokumente in ILIAS zu den Wissenschaftlichen Projekten durch, bevor Sie sich an Dr. Sören Moritz wenden.
Das Studiendekanat vermittelt keine Wissenschaftlichen Projekte. Bitte stellen Sie den Kontakt zu der jeweiligen Arbeitsgruppe selbst her.
Praktisches Jahr
→Praktisches Jahr
Ansprechperson:
Dr. med. Franziska Hilberath
PJ-Koordinatorin, Studiendekanat
Telefon: +49 221 478 7704
E-Mail: franziska.hilberathuk-koeln.de