PJ an einer Nicht-Partneruniversität
WICHTIG BEI GANZEN TERTIALEN! Die zum Lehrkrankenhaus zugehörige Universität sollte bei der Bewerbung immer hinzugezogen werden, da auf der PJ-Bescheinigung u.a. die Gastuniversität den Studierendenstatus bestätigen muss. Einige Universitäten verlangen dafür die Einschreibung an der jeweiligen Universität, sodass ggf. Studiengebühren anfallen können.
Bitte lassen Sie sich in unseren Outgoings-Sprechstunden beraten. Dort bekommen Sie Hilfestellung und offene Fragen werden geklärt.
Bewerbungsunterlagen PJ und PJ-Splitting (Erasmus+ SMP)
WICHTIG: Den Link zu dem Online-Bewerberportal finden Sie hier: Anmeldung (uni-koeln.de). Die Bewerbungsfrist für die Erasmus-Praktikumsförderung an Nicht-Partneruniversitäten für das AJ 25/26 war der 1.12.2024. Sollten Sie aber bis dahin keine feste Aufnahmebestätigung gehabt haben und wir noch ausreichend Erasmus-Fördermitteln haben, können wir Sie für eine Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal freischalten. Bitte kontaktieren Sie uns.
- Motivationsschreiben auf Deutsch gerichtet an das ZIB Med
- CV auf Deutsch
- Immatrikulationsbescheinigung
- Physikumszeugnis
- Verpflichtungserklärung „Interkulturelle Sensibilisierung“ (im Portal hinterlegt)
- Verpflichtungserklärung „Versicherungsschutz zur Durchführung eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen des Medizinstudiums“ (im Portal hinterlegt)
- Beratungsprotokoll (im Portal hinterlegt)
- Learning Agreement „Student Mobility for Traineeships“ (im Portal hinterlegt)
- falls gesplittetes Tertial: Splitting-Antrag (im Portal hinterlegt)
Es gelten die gleichen Fristen wie an Partneruniversitäten. Im Optimalfall sollte die Zusage der aufnehmenden Universität/des aufnehmenden Krankenhauses bereits vorliegen.
Sonderfall Gesplittetes Tertial: Bitte beachten Sie, dass die Mindestlaufzeit für den Erhalt der Erasmus+ Förderung 60 Kalendertage ist. D.h., Sie müssen sich für eine Woche mehr als das reguläre gesplittete Tertial bewerben und entweder davor oder danach 5 Fehltage nehmen. Bitte berechnen Sie den genauen Zeitraum mit dem beigefügten Erasmus-Grantcalculator.
In Bezug auf den Erhalt der Erasmus-Förderung bekommen Sie rechtzeitig eine Info-Mail von uns zu den Auszahlungsmodalitäten. Sie müssen an dem Punkt noch eine Online-Annahmeerklärung ausfüllen, ein Grant Agreement, einreichen und einen Online-Sprachtest absolvieren.
Während eines Auslandsaufenthaltes müssen Sie selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung informieren. Darüber hinaus müssen Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende und eine Unfallversicherung verfügen. Es besteht die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen (Versicherung im Ausland - DAAD), was wir ausdrücklich empfehlen. Bitte beachten Sie allerdings, dass die Haftpflichtversicherung, die über den DAAD angeboten wird, eine private Haftpflichtversicherung ist und keine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende. Diese können Sie z.B. über den Marburger Bund oder Hartmannbund erwerben.
Unterlagen nach der Mobilität
Die Nachweise nach der Mobilität müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beendigung des Auslands-PJ per E-Mail an zibmed@uk-koeln.de eingereicht werden.
- Letter of Confirmation Erasmus+ SMP (frühstens in der letzten Woche des Auslandssemesters von der Partneruniversität auszustellen). Bitte achten Sie, insb. bei einem gesplitteten PJ-Tertial darauf, dass die Mindestlaufzeit für den Erhalt der Erasmus+ SMP Förderung 60 Kalendertage ist.
- EU-Survey (als pdf-Datei). Den Link zu der EU-Survey wird Ihnen automatisch nach Beendigung des Auslandssemesters per E-Mail zugeschickt.
- Erfahrungsbericht (anonymisiert in PDF-Format). Hier finden Sie einen Leitfaden als Hilfestellung für die Anfertigung.
- OLS-Sprachtest (nach der Mobilität nicht obligatorisch)
- PJ-Bescheinigung (Kopie bzw. Scan). Die Vorlagen der PJ-Bescheinigung auf verschiedenen Sprachen finden Sie hier. Wichtige Information zur Ausstellung der PJ-Bescheinigung finden Sie hier.
- Nachweis Englisch als Lehrsprache (nur bei Ländern, wo Englisch nicht die offizielle Amtssprache ist, notwendig)
Sollten Sie ein gesplittetes PJ-Tertial absolviert haben, lassen wir Ihnen den genehmigten Splittingantrag per Post zukommen, sobald Sie uns einen Scan der ausländischen PJ-Bescheinigung zugeschickt haben. Die Originale der PJ-Bescheinigungen und das Original des Splittingantrages müssen Sie eigenständig an das LPA für die Anmeldung zu der M3-Prüfung schicken.