Derzeit ist ein Splitting von 8 Wochen Ausland/ 8 Wochen Inland und umgekehrt möglich. Der Splittingantrag muss bis aller spätestens 5 Wochen vor Beginn des gesamten PJs im ZIB Med vorliegen, d.h. bei den Mai-Kohorten Anfang April und bei den November Kohorten Anfang Oktober. Der Splittingantrag wird vom ZIB Med genehmigt, nachdem Sie die PJ-Bescheinigung aus dem Ausland vorgelegt haben und feststeht, dass alle Formalien berücksichtigt wurden. Bitte holen Sie den Splittingantrag schnellstmöglich nach Abschluss der Auslandstertiale ab und schicken Sie diesen, zusammen mit den restlichen Unterlagen für die Anmeldung zum 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (mündliches Examen), ans Landesprüfungsamt. Bei Auslandstertialen, die nach der Anmeldefrist enden, kann der genehmigte Splittingantrag beim Landesprüfungsamt Düsseldorf bis spätestens eine Woche nach Beendigung des gesamten PJs nachgereicht werden.