Die Studierenden der Zahnmedizin werden durch das Prüfungsamt vom ersten Semester bis zum Ablegen der letzten Staatsprüfung betreut. Hierzu gehören folgende Leistungen:
Anmeldung und Organisation der Staatsprüfungen.
Bescheinigungen und Anerkennungen
Bescheinigungen für Ausbildungskredite
Bescheinigungen zur Verlängerung Mietverträge für Studentenwohnheime
Bescheinigungen zur Vorlage beim BAföG-Amt
Übertragung der vom Landesprüfungsamt NRW anerkannten Studienleistungen aus anderen Studiengängen in das Campus-Management-System der Universität KLIPS 2.0
telefonische bzw. nach fester Terminvereinbarung persönliche Beratungen hinsichtlich Orts- oder Studiengangwechsel (Dr. Franz-Josef Faber)
Anmeldung und Organisation der Staatsprüfungen
Staatsprüfungen laut Approbationsordnung für Zahnärzte (AOZ) (1955)
Naturwissenschaftliche Vorprüfung (Vorphysikum)
keine Anmeldung mehr möglich
Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum)
Anmeldung nicht mehr möglich
Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen)
findet zum letzten Mal im Winterhalbjahr 2027/28 statt.
Die Anmeldung erfolgt nach folgendem Ablauf:
Bekanntmachung in Form eines Aushangs in den Abteilungen der Zahnklinik und/oder per E-Mail
Die Gesuche zur Anmeldung werden in der Zahnklinik hinterlegt.
Für Prüfungen im Anschluss an die Vorlesungszeit im Winterhalbjahr:
Bekanntmachung erfolgt im Dezember
Die Prüfung muss bis zum 30.06. beendet sein
Für Prüfungen im Anschluss an die Vorlesungszeit im Sommerhalbjahr:
Bekanntmachung erfolgt im Mai
Die Prüfung muss bis zum 31.12. beendet sein
Staatsprüfungen laut Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO) (2019)
Der Pflegedienst hat den Zweck, Zahnmedizinstudierende in den Betrieb, die Organisation und die Aufgaben der Krankenpflege einzuführen. Ziel ist es, dass die Zahnmedizinstudierenden die Grundlagen der Pflege kennen lernen. Es sollen beispielsweise Aufgaben durchgeführt werden, wie die Teilnahme an der Visite, Temperatur- und Blutdruckmessungen, die Versorgung des Patienten oder die Blutentnahme.
Der Pflegedienst muss in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abgeleistet werden. Wichtig ist, dass es sich um eine bettenführende Einrichtung handelt.
Der Pflegedienst kann gemäß § 14 Abs. 7 ZApprO auch im Ausland geleistet werden.
Der Nachweis über den Pflegedienst ist durch ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 10 zur ZApprO oder bei Pflegepraktika im Ausland durch ein Zeugnis, das inhaltlich der Anlage 10 zur ZApprO entspricht, zu erbringen.
Weitere Informationen über die Durchführung und Anerkennungen des Praktikums, sowie einen Vordruck für das Zeugnis über den Krankenpflegedienst finden Sie auf der Seite des Landesprüfungsamtes NRW
Die Anerkennung des 30-tägigen Pflegepraktikums für den Studiengang Zahnmedizin der Universität zu Köln findet ausschließlich im Prüfungsamt Zahnmedizin statt (siehe Kontaktdaten unten). Dies gilt auch für alle im Ausland erbrachten Pflegepraktika. Diese müssen Sie sich auf der aktuellen englisch sprachigen Vorlage des Landesprüfungsamtes bescheinigen lassen. Bitte achten Sie auf die Stempel/Siegel zur Bescheinigung Ihres Aufenthalts in dem entsprechenden Krankenhaus. Es können nur englisch, französisch und spanisch sprachige Stempel/Siegel eines Krankenhauses anerkannt werden, alle anderen müssen durch staatlich anerkannte Übersetzer übersetzt werden.
Famulatur
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst eine Famulatur von 4 Wochen und hat den Zweck die Studierenden mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit auf verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern mit unmittelbarem Patientenkontakt vertraut zu machen, ohne dass die Studierenden bereits selbständig an dem Patienten oder an der Patientin tätig werden.
Anerkennungen und Bescheinigungen
Anerkennung von Studienleistungen
Anerkennung einzelner Studienleistungen:
Rechtsgrundlage für die Anrechnung von Studienzeiten und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist § 23 ZApprO. Gemäß § 23 Abs. 1 ZApprO setzt die Anrechnung bzw. Anerkennung die Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen voraus. Dies muss in jedem Einzelfall anhand der Studienunterlagen geprüft werden.
Über diese Anerkennungen entscheiden die Fachbereiche. Füllen Sie hierfür bitte das Formular „Antrag auf Anerkennung externer Studienleistungen“ aus und leiten dieses mit beigefügtem Transcript of Records und falls vorhanden einer Modulbeschreibung an das Prüfungsamt der Zahnmedizin (siehe Kontaktdaten unten) per E-Mail weiter.
Anerkennungen bei vorherigem erfolgreich abgeschlossenem Humanmedizinstudium:
Die Anerkennungen der bereits erbrachten Leistungen im Rahmen Ihres Medizinstudiums findet im Prüfungsamt der Zahnmedizin statt (siehe Kontaktdaten unten). Hierfür füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Anerkennung externer Studienleistungen“ aus und senden es mit einer Kopie Ihrer Approbationsurkunde per E-Mail dem Prüfungsamt zu.
Anerkannt werden:
Erster Abschnitt (Vorklinik)
Pflegepraktikum
Ausbildung in Erster Hilfe
Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
Praktikum der Physiologie
Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
Praktikum der makroskopischen Anatomie
Praktikum der mikroskopischen Anatomie
Praktikum der Berufsfelderkundung
Übung in medizinischer Terminologie
ggf. Wahlfach anhand von Wahlfächern aus dem Medizinstudium (Einzelfallprüfung)
→ Sie legen Z1 gemäß § 29 Abs. 2 ZApprO nur im Fach „Zahnmedizinische Propädeutik“ ab
Zweiter Abschnitt (Zwischenklinik)
keine Anerkennungen
Dritter Abschnitt (Klinik)
Fächer:
Pharmakologie und Toxikologie
Pathologie
Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
Innere Medizin einschließlich Immunologie
Dermatologie und Allergologie
Berufskunde und Praxisführung
Querschnittsbereiche
Notfallmedizin
Schmerzmedizin
Orale Medizin und systematische Aspekte
Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, Öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie
Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin
Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin
→ Sie legen gemäß § 59 Abs. 2 ZApprO den schriftlichen Teil des Z3 nicht ab.
Bescheinigung zur Vorlage beim BAföG-Amt
Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können.
Zur Bewilligung ist eine Bestätigung der Hochschule notwendig. Füllen Sie hierzu bitte das „Formblatt 5“ mit Ihren eigenen Angaben aus und senden es dem Prüfungsamt digital zu.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAföG-Amts oder bei Ihrem BAföG-Berater
Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendenwerk Köln