Outgoings - Auslandssemester und Auslandspraktika
Medizin-Studierende können einen oder mehrere Auslandsstudienaufenthalte absolvieren. Alle Auslandsaufenthalte, unabhängig davon ob selbstorganisiert oder nicht, müssen dem ZIB Med gemeldet werden und im Nachhinein müssen alle Nachweise (Famulaturzeugnisse, PJ-Zeugnisse...) als Scan per E-Mail an zibmeduk-koeln.de geschickt werden.
Bitte lassen Sie sich vorab in unseren Outgoings-Sprechstunden beraten. Dort bekommen Sie Hilfestellung und offene Fragen werden geklärt.
Krankenpflegepraktika
- können im Ausland absolviert werden: Bitte Informationen des Prüfungsamtes der Medizinischen Fakultät beachten
- müssen selbstständig durch die Studierenden organisiert und dem ZIB Med vorab angekündigt werden
Auslandssemester
Ein Auslandssemester kann ausschließlich an einer Partneruniversität absolviert werden. Ein Auslandssemester an einer Nicht-Partneruniversität zu absolvieren, ist fast unmöglich. Die meisten Universitäten verlangen eine Nominierung unsererseits, die nur innerhalb eines Kooperationsabkommens erfolgen kann.
Famulaturen
- können im Ausland absolviert werden: Bitte Informationen des Prüfungsamtes der Medizinischen Fakultät und des LPA beachten
- müssen selbstständig durch die Studierenden organisiert und dem ZIB Med vorab angekündigt werden. In seltenen Fällen vergibt das ZIB Med Restplätze an Partneruniversitäten für Famulaturen.
- Dokumente wie z.B. "Transcript of records" oder "Letter of recommendation" können vorab, mit Angabe der persönlichen Daten, sowie des Ziellandes beim Outgoings-Team beantragt werden unter zibmed
uk-koeln.de.
Praktisches Jahr
Eins oder mehrere Tertiale oder gesplittete Tertiale können sowohl an Partneruniversitäten als auch an Nicht-Partneruniversitäten im Ausland absolviert werden. Bitte Informationen des Studiendekanates der Medizinischen Fakultät und des LPA beachten.
Für die Anerkennung der Auslands-PJ-Abschnitte durch das LPA müssen folgende Modalitäten berücksichtigt werden:
- PJ- Auslandsliste der anerkannten Lehrkrankenhäuser im Ausland finden sie hier. Für nicht gelistetete Lehrkrankenhäuser und Wahlfächer kann im ZIB Med einen Äquivalenzantrag gestellt werden.
- Splitting ist nur Ausland/Inland oder Inland/Ausland mögllich
- Der Splittingantrag muss dem ZIB Med bis aller spätestens 5 Wochen vor Beginn des gesamten PJs vorliegen, d.h. bei den Mai-Kohorten Anfang April und bei den November Kohorten Anfang Oktober. Das Formular finden Sie hier. Nach Vollendung des letzten gesplitteten Tertiales und nach dem Zusenden eines Scans der PJ-Bescheinigung an zibmed
uk-koeln.de wird Ihnen der unterschriebene/genehmigte Splittingantrag per Post zugeschickt. Dieser muss dann zusammen mit den Unterlagen zur Anmeldung für das mündliche Examen an das LPA Düsseldorf geschickt werden.
- Ganze selbstorganisierte PJ-Tertiale im Ausland müssen auch durch die Studierenden im ZIB Med vorab angekündigt werden
- Die ausländische PJ-Bescheinigung muss richtig ausgestellt werden. Die Vorlagen finden Sie hier
- PJ-Abschnitte sowohl an europäischen Partneruniversitäten als auch an europäischen Nicht-Partneruniversitäten können über das Erasmus+ Programm gefördert werden.
- Dokumente, wie z.B. "Transcript of records" oder "Letter of recommendation" können vorab (sowohl für Partner- als auch für Nicht-Partneruniversitäten), mit Angabe der persönlichen Daten, sowie des Ziellandes beim Outgoings-Team beantragt werden unter zibmed
uk-koeln.de.
Unser Merkblatt "Hinweise für Outgoings - Versicherung, Sicherheit, interkulturelle Sensibilisierung" finden Sie hier.
Folgende Grafik gibt einen Überblick über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes an einer Partneruniversität oder an einer Nicht-Partneruniversität. Bitte beachten: Die ZIB Med-Förderung für außereuropäische Auslandsstudienaufenthalte wird bis auf Weiteres eingestellt (Stand: 1.12.2022). Es werden keine Anträge mehr angenommen.
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Beurlaubung
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Eine Beurlaubung befreit Sie vom Semesterbeitrag. Sie sind allerdings nicht mehr als reguläre*r Student*in eingeschrieben. Beachten Sie, dass zum Erlangen der PJ-Reife 6 klinische Fachsemester absolviert werden müssen. Daher wird eine Beurlaubung grundsätzlich nicht empfohlen.
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Erstattung der Gebühren für das Semesterticket bei Nicht-Beurlaubung trotzdem möglich. Mit einem Antrag an den Härtefallausschuss des AStA vor Beginn Ihres Aufenthaltes können Sie sich einen Großteil des Semesterbeitrages zurückerstatten lassen.