Unterlagen nach PJ und PJ-Splitting außereuropäisch
- PJ-Bescheinigung (Kopie bzw. Scan). Die Vorlagen der PJ-Bescheinigung auf verschiedenen Sprachen finden Sie hier. Wichtige Information zur Ausstellung der PJ-Bescheinigung finden Sie hier.
- Nachweis Englisch als Lehrsprache (nur bei Ländern, wo Englisch nicht die offizielle Amtssprache ist, notwendig). Für abgeleistetes PJ auf allen anderen Sprache ist ein Sprachzertifikat für die Anerkennung durch das LPA notwendig.
- Erfahrungsbericht (anonymisiert in PDF-Format). Hier finden Sie einen Leitfaden als Hilfestellung für die Anfertigung. Die Abgabe eines Erfahrungsberichtes ist spätestens drei Monate nach Beendigung des Auslands-PJ an einer Partneruniversität Pflicht.
Sollten Sie ein gesplittetes PJ-Tertial absolviert haben, lassen wir Ihnen den genehmigten Splittingantrag per Post zukommen, sobald Sie uns einen Scan der ausländischen PJ-Bescheinigung zuschicken. Die Originale der PJ-Bescheinigungen und das Original des Splittingantrages müssen Sie selbst an das LPA für die Anmeldung zu der M3-Prüfung schicken.