Unterlagen nach PJ und PJ-Splitting (Erasmus+ SMP)
Die Nachweise nach der Mobilität müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beendigung des Auslands-PJ per E-Mail an zibmed@uk-koeln.de eingereicht werden.
- Letter of Confirmation Erasmus+ SMP (frühstens in der letzten Woche des Auslandssemesters von der Partneruniversität auszustellen). Bitte achten Sie, insb. bei einem gesplitteten PJ-Tertial darauf, dass die Mindestlaufzeit für den Erhalt der Erasmus+ SMP Förderung 60 Kalendertage ist.
- EU-Survey (als pdf-Datei). Den Link zu der EU-Survey wird Ihnen automatisch nach Beendigung des Auslandssemesters per E-Mail zugeschickt.
- Erfahrungsbericht (anonymisiert in PDF-Format). Hier finden Sie einen Leitfaden als Hilfestellung für die Anfertigung.
- OLS-Sprachtest (nach der Mobilität nicht obligatorisch)
- PJ-Bescheinigung (Kopie bzw. Scan). Die Vorlagen der PJ-Bescheinigung auf verschiedenen Sprachen finden Sie hier. Wichtige Information zur Ausstellung der PJ-Bescheinigung finden Sie hier.
- Nachweis Englisch als Lehrsprache (nur bei Ländern, wo Englisch nicht die offizielle Amtssprache ist, notwendig). Für abgeleistetes PJ auf allen anderen Sprache ist ein Sprachzertifikat für die Anerkennung durch das LPA notwendig.
Sollten Sie ein gesplittetes PJ-Tertial absolviert haben, lassen wir Ihnen den genehmigten Splittingantrag per Post zukommen, sobald Sie uns einen Scan der ausländischen PJ-Bescheinigung zuschicken. Die Originale der PJ-Bescheinigungen und das Original des Splittingantrages müssen Sie selbst an das LPA für die Anmeldung zu der M3-Prüfung schicken.