zum Inhalt springen

Anmeldung bei der Krankenkasse

Für alle Studierenden in Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Ohne den Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung ist eine Immatrikulation für einen Semesteraufenthalt nicht möglich.

Studierende aus EU- bzw. EWR-Ländern oder der Schweiz

Mit diesen Ländern besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Für die Immatrikulation benötigen Sie eine Europäische Ausweiskarte (EHIC), die Ihnen die Krankenkasse Ihres Heimatlandes ausstellt. Mit dieser Bestätigung können Sie sich das für die Immatrikulation nötige Schreiben (Befreiungsnachweis für die deutsche Krankenversicherung) bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung besorgen. Diese Krankenkasse betreut Sie dann während der Zeit Ihres Deutschlandaufenthaltes.
Sollten Sie privat krankversichert sein, benötigen Sie von Ihrer Versicherung eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Zeit des Studiums Krankenversicherungsschutz besitzen.

Eine Reisekrankenversicherung wird nicht anerkannt!

Studierende aus nicht-EU Ländern

Für die Immatrikulation benötigen Sie einen Befreiungsnachweis ODER einen Krankenversicherungsnachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Beitrag für die Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung ist für Studierende bei allen gesetzlichen Kassen gleich und beträgt ca. 80,- € monatlich. Sie können sich also frei irgendeine gesetzliche Krankenkasse aussuchen.

Sie können sich aber auch über eine private Krankenversicherung absichern. Zum Beispiel:

Mawista Versicherung

HanseMerkur Versicherung

 

 

Eine detailierte und illustrierte Gesamtübersicht zum Thema finden Sie hier.